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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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brecher von Gerichtswegen zugetheilt wird.
Es ist sehr begreiflich, daß bei solchen Ver-
theidigungs-Schriften die Verfasser keinen
großen baaren Gewinn, aber wohl Gelegenheit
sich auszuzeichnen, und für die Zukunft zu
empfehlen finden; und es ist noch augenschein-
licher, daß diejenigen, welche ein wahresEhrge-
fühl und den Wunsch sich weiter zu bringen be-
sizzen, keine Mühe sparen, um ihre Sache recht
gut zu machen. -- Doktor P., später nach-
her einer der angesehendsten Rechtsgelehrten
in **, und von erster Jugend an mit einem be-
trächtlichen Antheil von Ehrgeiz begabt, schritt
vor ohngefähr sechs und dreißig Jahren nun
eben von akademischer Laufbahn ins eigentliche
bürgerliche Leben, als er jener Gewohnheit
nach die Vertheidigung eines Menschen em-
pfing, dessen Hals allem Ansehn nach schon
so gut als halb geliefert war. Er saß Stra-
ßenraubes halber. Mehrere seiner Spiesge-
sellen hatten ihn angegeben, und zum Theil
ihre Aussage bereits durch den Tod bekräftigt.

brecher von Gerichtswegen zugetheilt wird.
Es iſt ſehr begreiflich, daß bei ſolchen Ver-
theidigungs-Schriften die Verfaſſer keinen
großen baaren Gewinn, aber wohl Gelegenheit
ſich auszuzeichnen, und fuͤr die Zukunft zu
empfehlen finden; und es iſt noch augenſchein-
licher, daß diejenigen, welche ein wahresEhrge-
fuͤhl und den Wunſch ſich weiter zu bringen be-
ſizzen, keine Muͤhe ſparen, um ihre Sache recht
gut zu machen. — Doktor P., ſpaͤter nach-
her einer der angeſehendſten Rechtsgelehrten
in **, und von erſter Jugend an mit einem be-
traͤchtlichen Antheil von Ehrgeiz begabt, ſchritt
vor ohngefaͤhr ſechs und dreißig Jahren nun
eben von akademiſcher Laufbahn ins eigentliche
buͤrgerliche Leben, als er jener Gewohnheit
nach die Vertheidigung eines Menſchen em-
pfing, deſſen Hals allem Anſehn nach ſchon
ſo gut als halb geliefert war. Er ſaß Stra-
ßenraubes halber. Mehrere ſeiner Spiesge-
ſellen hatten ihn angegeben, und zum Theil
ihre Ausſage bereits durch den Tod bekraͤftigt.

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[509/0517] brecher von Gerichtswegen zugetheilt wird. Es iſt ſehr begreiflich, daß bei ſolchen Ver- theidigungs-Schriften die Verfaſſer keinen großen baaren Gewinn, aber wohl Gelegenheit ſich auszuzeichnen, und fuͤr die Zukunft zu empfehlen finden; und es iſt noch augenſchein- licher, daß diejenigen, welche ein wahresEhrge- fuͤhl und den Wunſch ſich weiter zu bringen be- ſizzen, keine Muͤhe ſparen, um ihre Sache recht gut zu machen. — Doktor P., ſpaͤter nach- her einer der angeſehendſten Rechtsgelehrten in **, und von erſter Jugend an mit einem be- traͤchtlichen Antheil von Ehrgeiz begabt, ſchritt vor ohngefaͤhr ſechs und dreißig Jahren nun eben von akademiſcher Laufbahn ins eigentliche buͤrgerliche Leben, als er jener Gewohnheit nach die Vertheidigung eines Menſchen em- pfing, deſſen Hals allem Anſehn nach ſchon ſo gut als halb geliefert war. Er ſaß Stra- ßenraubes halber. Mehrere ſeiner Spiesge- ſellen hatten ihn angegeben, und zum Theil ihre Ausſage bereits durch den Tod bekraͤftigt.

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/517>, abgerufen am 27.11.2024.