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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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IV.

Jn einem ansehnlichen Dorfe*) des Canton
B** lebte der Schulze W** (wiewohl er noch
kaum sechs und dreißig Jahr alt seyn mochte,)
schon in der dritten Ehe. Seine ersten beiden
Weiber, gegen welche er sich immer äußerst gut

*) Auch diese Geschichte hab' ich von unbekan-
ter Hand, wahrscheinlich aus der Schweiz,
eingeschickt erhalten. Dieses Jncognito, und
weil mir immer ist: als hätt' ich schon irgend-
wo eine ähnliche Geschichte gelesen, bewegt
mich zu dem Wunsche: daß man sie hier auch
nur als eine Zugabe betrachte. -- Solte
sie würklich schon irgendwo gedruckt seyn, so
bitt' ich um Verzeihung. An fruchtloser
Mühe mich davon zu überzeugen, habe
ich gewiß es nicht mangeln lassen. Sie
ganz zu verweefen glaubt' ich mich doch
nicht berechtigt. Daß ich übrigens die Träu-
me des Vaters von der Ermordeten nicht
für eine übernatürliche Ahndung, sondern für
ein sehr natürliches Mistrauen halte, -- wie-
wohl die späte Aeußerung desselben und das
nachherige Beharren darauf allerdings merk-
würdig ist, -- brauch ich wohl kaum zu erin-
nern?
IV.

Jn einem anſehnlichen Dorfe*) des Canton
B** lebte der Schulze W** (wiewohl er noch
kaum ſechs und dreißig Jahr alt ſeyn mochte,)
ſchon in der dritten Ehe. Seine erſten beiden
Weiber, gegen welche er ſich immer aͤußerſt gut

*) Auch dieſe Geſchichte hab' ich von unbekan-
ter Hand, wahrſcheinlich aus der Schweiz,
eingeſchickt erhalten. Dieſes Jncognito, und
weil mir immer iſt: als hätt' ich ſchon irgend-
wo eine ähnliche Geſchichte geleſen, bewegt
mich zu dem Wunſche: daß man ſie hier auch
nur als eine Zugabe betrachte. — Solte
ſie würklich ſchon irgendwo gedruckt ſeyn, ſo
bitt' ich um Verzeihung. An fruchtloſer
Mühe mich davon zu überzeugen, habe
ich gewiß es nicht mangeln laſſen. Sie
ganz zu verweefen glaubt' ich mich doch
nicht berechtigt. Daß ich übrigens die Träu-
me des Vaters von der Ermordeten nicht
für eine übernatürliche Ahndung, ſondern für
ein ſehr natürliches Mistrauen halte, — wie-
wohl die ſpäte Aeußerung deſſelben und das
nachherige Beharren darauf allerdings merk-
würdig iſt, — brauch ich wohl kaum zu erin-
nern?
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[495/0503] IV. Jn einem anſehnlichen Dorfe *) des Canton B** lebte der Schulze W** (wiewohl er noch kaum ſechs und dreißig Jahr alt ſeyn mochte,) ſchon in der dritten Ehe. Seine erſten beiden Weiber, gegen welche er ſich immer aͤußerſt gut *) Auch dieſe Geſchichte hab' ich von unbekan- ter Hand, wahrſcheinlich aus der Schweiz, eingeſchickt erhalten. Dieſes Jncognito, und weil mir immer iſt: als hätt' ich ſchon irgend- wo eine ähnliche Geſchichte geleſen, bewegt mich zu dem Wunſche: daß man ſie hier auch nur als eine Zugabe betrachte. — Solte ſie würklich ſchon irgendwo gedruckt ſeyn, ſo bitt' ich um Verzeihung. An fruchtloſer Mühe mich davon zu überzeugen, habe ich gewiß es nicht mangeln laſſen. Sie ganz zu verweefen glaubt' ich mich doch nicht berechtigt. Daß ich übrigens die Träu- me des Vaters von der Ermordeten nicht für eine übernatürliche Ahndung, ſondern für ein ſehr natürliches Mistrauen halte, — wie- wohl die ſpäte Aeußerung deſſelben und das nachherige Beharren darauf allerdings merk- würdig iſt, — brauch ich wohl kaum zu erin- nern?

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 495. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/503>, abgerufen am 23.11.2024.