Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.III. Bei einer sehr großen jüdischen Diebesban- III. Bei einer ſehr großen juͤdiſchen Diebesban- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0499" n="491"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">III</hi>.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">B</hi>ei einer ſehr großen juͤdiſchen Diebesban-<lb/> de, die ſich ums Jahr 1733 im fraͤnkiſchen<lb/> Kreiſe furchtbar genug zu machen wußte, und<lb/> die endlich in Coburg beim Einbruch in eine<lb/> dortige Goldfabrik entdeckt wurde, zog man<lb/> unter andern auch einen gewißen Moſes Ho-<lb/> yum ein. Das Geſtaͤndnis ſeiner Mitgenoſ-<lb/> ſen ſowohl, als auch eine Menge andrer Um-<lb/> ſtaͤnde zeugten deutlich, daß er nicht nur Hel-<lb/> fershelfer und Theilnehmer, ſondern auch An-<lb/> ſtifter und Oberhaupt von faſt unzaͤhligen<lb/> Raͤubereien geweſen ſei. Nichts fehlte zur<lb/> Gewißheit noch, als — ſein eignes Geſtaͤnd-<lb/> nis; aber eben daſſelbe war auf keine Art und<lb/> Weiſe von ihm zu erhalten. Ob man ihm<lb/> drohte oder zuredete; ob man ihn zehnfach<lb/> verhoͤrte; ob man das Bekentnis ſeiner Mit-<lb/> gefangnen ihm vorlas; ob man ſie perſoͤnlich<lb/> ihm unter die Augen ſtelte, und durch ihre Vor-<lb/> wuͤrfe und Vorſtellungen ihn zum Mitge-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [491/0499]
III.
Bei einer ſehr großen juͤdiſchen Diebesban-
de, die ſich ums Jahr 1733 im fraͤnkiſchen
Kreiſe furchtbar genug zu machen wußte, und
die endlich in Coburg beim Einbruch in eine
dortige Goldfabrik entdeckt wurde, zog man
unter andern auch einen gewißen Moſes Ho-
yum ein. Das Geſtaͤndnis ſeiner Mitgenoſ-
ſen ſowohl, als auch eine Menge andrer Um-
ſtaͤnde zeugten deutlich, daß er nicht nur Hel-
fershelfer und Theilnehmer, ſondern auch An-
ſtifter und Oberhaupt von faſt unzaͤhligen
Raͤubereien geweſen ſei. Nichts fehlte zur
Gewißheit noch, als — ſein eignes Geſtaͤnd-
nis; aber eben daſſelbe war auf keine Art und
Weiſe von ihm zu erhalten. Ob man ihm
drohte oder zuredete; ob man ihn zehnfach
verhoͤrte; ob man das Bekentnis ſeiner Mit-
gefangnen ihm vorlas; ob man ſie perſoͤnlich
ihm unter die Augen ſtelte, und durch ihre Vor-
wuͤrfe und Vorſtellungen ihn zum Mitge-
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