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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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Sofort ward der Erstere auch verhaftet.
Jenes Gespräch ward ihm vorgehalten; er
konte oder mochte dasselbe nicht läugnen. Das
Standrecht erkante: dem Ausreißer zwei Ta-
ge Spiesruthen, dem unvorsichtigen Redner
den Strang! Vergebens suchte dieser sich zu
entschuldigen; bewieß, daß er mit keinem Odem
dran gedacht, selbst zu entweichen; daß er nur
aus Unvorsicht etwas herausgeschwazt, was er
freilich sich als möglich vorgestellt, doch keines-
wegs selbst zu thun vorgenommen habe. -- Al-
les dies ward ihm geglaubt. "Aber er hat, hieß
es, Rathschläge ertheilt, die den König um
noch mehrere seiner Soldaten bringen können.
Er hat Anlaß zu Komplotten gegeben! Er ist
strafbarer, als der Ausreißer selbst!" -- Die
Strafe erging würklich. Ob man dieses Ur-
theil Gerechtigkeit oder Todschlag nennen kon-
te, mögen andre entscheiden.



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Sofort ward der Erſtere auch verhaftet.
Jenes Geſpraͤch ward ihm vorgehalten; er
konte oder mochte daſſelbe nicht laͤugnen. Das
Standrecht erkante: dem Ausreißer zwei Ta-
ge Spiesruthen, dem unvorſichtigen Redner
den Strang! Vergebens ſuchte dieſer ſich zu
entſchuldigen; bewieß, daß er mit keinem Odem
dran gedacht, ſelbſt zu entweichen; daß er nur
aus Unvorſicht etwas herausgeſchwazt, was er
freilich ſich als moͤglich vorgeſtellt, doch keines-
wegs ſelbſt zu thun vorgenommen habe. — Al-
les dies ward ihm geglaubt. „Aber er hat, hieß
es, Rathſchlaͤge ertheilt, die den Koͤnig um
noch mehrere ſeiner Soldaten bringen koͤnnen.
Er hat Anlaß zu Komplotten gegeben! Er iſt
ſtrafbarer, als der Ausreißer ſelbſt!“ — Die
Strafe erging wuͤrklich. Ob man dieſes Ur-
theil Gerechtigkeit oder Todſchlag nennen kon-
te, moͤgen andre entſcheiden.



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[483/0491] Sofort ward der Erſtere auch verhaftet. Jenes Geſpraͤch ward ihm vorgehalten; er konte oder mochte daſſelbe nicht laͤugnen. Das Standrecht erkante: dem Ausreißer zwei Ta- ge Spiesruthen, dem unvorſichtigen Redner den Strang! Vergebens ſuchte dieſer ſich zu entſchuldigen; bewieß, daß er mit keinem Odem dran gedacht, ſelbſt zu entweichen; daß er nur aus Unvorſicht etwas herausgeſchwazt, was er freilich ſich als moͤglich vorgeſtellt, doch keines- wegs ſelbſt zu thun vorgenommen habe. — Al- les dies ward ihm geglaubt. „Aber er hat, hieß es, Rathſchlaͤge ertheilt, die den Koͤnig um noch mehrere ſeiner Soldaten bringen koͤnnen. Er hat Anlaß zu Komplotten gegeben! Er iſt ſtrafbarer, als der Ausreißer ſelbſt!“ — Die Strafe erging wuͤrklich. Ob man dieſes Ur- theil Gerechtigkeit oder Todſchlag nennen kon- te, moͤgen andre entſcheiden. H h 2

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/491>, abgerufen am 23.11.2024.