Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.Warnung zur rechten Zeit.*) Daß Zufälle, die sich nicht vorher sehn las- *) Diese und die folgende Erzälung stand in vo- rigen Ausgaben unter den Kriminal-Geschich- ten. Da sie eigentlich nicht drunter gehören, so habe ich sie jezt lieber ihnen wollen folgen lassen. Ueberhaupt thut wohl die Stelle wenig zur Sache selbst. C c 5
Warnung zur rechten Zeit.*) Daß Zufaͤlle, die ſich nicht vorher ſehn laſ- *) Dieſe und die folgende Erzälung ſtand in vo- rigen Ausgaben unter den Kriminal-Geſchich- ten. Da ſie eigentlich nicht drunter gehören, ſo habe ich ſie jezt lieber ihnen wollen folgen laſſen. Ueberhaupt thut wohl die Stelle wenig zur Sache ſelbſt. C c 5
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Warnung zur rechten Zeit. *)
Daß Zufaͤlle, die ſich nicht vorher ſehn laſ-
ſen, oft noch laſterfreie Seelen allmaͤlig ins
Verderben verwickeln koͤnnen, davon zeugten
ſo manche vorhergehende Faͤlle; doch zu zwei-
feln, daß auch ſchier eben ſo oft ein Zufall guͤn-
ſtiger Art den angehenden Verbrecher zuruͤck-
ſchrecken, — auf den Marſch des Laſters gerade
da zuruͤckſchrecken kan, wo beim naͤchſten Schritt
ein tiefrer Fall nothwendig, und Ruͤckkehr un-
moͤglich geweſen waͤre — daran zu zweifeln
waͤre einer Gotteslaͤſterung aͤhnlich; und auch
hier bietet ſich dem Geſchichtſchreiber, dem
*) Dieſe und die folgende Erzälung ſtand in vo-
rigen Ausgaben unter den Kriminal-Geſchich-
ten. Da ſie eigentlich nicht drunter gehören,
ſo habe ich ſie jezt lieber ihnen wollen folgen
laſſen. Ueberhaupt thut wohl die Stelle wenig
zur Sache ſelbſt.
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