"schuldig?" -- "Das wohl nicht; aber nach "Befindung der Umstände kann es Jhnen "doch wohl noch Ungelegenheit genug machen. "Es sagen unsere Gesezze = = =" -- "Nun "so entscheidet nach ihnen und mißt: Eine "Bübin raubte mir mein ganzes väterliches "Vermögen, meine Ruhe, mein Herz und "Glück. Verspottet, betrogen, ausgeplün- "dert, dem gewissen Elende von ihr entgegen- "gesandt, hab' ich mich gerächt. Hier ist das "blutige Messer."
Man kann leicht denken, wie der Richter erschrack; aber der Unglückliche ließ sich ge- lassen ins Gefängniß führen, und man sprach nachher auf zwei Universitäten einstimmig das Urtheil über ihn: daß er, seiner grausamen Mordthat halber, mit dem Rade von unten hinauf bestrafet werden solle.
Freund, wenn Sie nicht errathen, warum ich gegen das Ende dieser Geschichte so eilte;
„ſchuldig?“ — „Das wohl nicht; aber nach „Befindung der Umſtaͤnde kann es Jhnen „doch wohl noch Ungelegenheit genug machen. „Es ſagen unſere Geſezze = = =“ — „Nun „ſo entſcheidet nach ihnen und mißt: Eine „Buͤbin raubte mir mein ganzes vaͤterliches „Vermoͤgen, meine Ruhe, mein Herz und „Gluͤck. Verſpottet, betrogen, ausgepluͤn- „dert, dem gewiſſen Elende von ihr entgegen- „geſandt, hab' ich mich geraͤcht. Hier iſt das „blutige Meſſer.“
Man kann leicht denken, wie der Richter erſchrack; aber der Ungluͤckliche ließ ſich ge- laſſen ins Gefaͤngniß fuͤhren, und man ſprach nachher auf zwei Univerſitaͤten einſtimmig das Urtheil uͤber ihn: daß er, ſeiner grauſamen Mordthat halber, mit dem Rade von unten hinauf beſtrafet werden ſolle.
Freund, wenn Sie nicht errathen, warum ich gegen das Ende dieſer Geſchichte ſo eilte;
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„ſchuldig?“ — „Das wohl nicht; aber nach
„Befindung der Umſtaͤnde kann es Jhnen
„doch wohl noch Ungelegenheit genug machen.
„Es ſagen unſere Geſezze = = =“ — „Nun
„ſo entſcheidet nach ihnen und mißt: Eine
„Buͤbin raubte mir mein ganzes vaͤterliches
„Vermoͤgen, meine Ruhe, mein Herz und
„Gluͤck. Verſpottet, betrogen, ausgepluͤn-
„dert, dem gewiſſen Elende von ihr entgegen-
„geſandt, hab' ich mich geraͤcht. Hier iſt das
„blutige Meſſer.“
Man kann leicht denken, wie der Richter
erſchrack; aber der Ungluͤckliche ließ ſich ge-
laſſen ins Gefaͤngniß fuͤhren, und man ſprach
nachher auf zwei Univerſitaͤten einſtimmig das
Urtheil uͤber ihn: daß er, ſeiner grauſamen
Mordthat halber, mit dem Rade von unten
hinauf beſtrafet werden ſolle.
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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/40>, abgerufen am 23.11.2024.
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