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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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grade die Namen des -- Schulmeisters selbst
und des Küsters. Beim Herausgehn aus der
Kirche begab er sich zu einem Friedensrichter;
sagte ihm, was er gefunden und gelesen habe;
zeigte auch das Papier selbst vor. Aber wie
staunte er von neuem, als dieses -- ein voll-
kommen weisser Zettul war. Der Friedens-
richter behandelte den Pfarrer als einen
Schwärmer und Thoren; schmälte ihn weid-
lich aus, und schickte ihn wieder nach Hause.

Aber einige Stunden später kam er von
neuem wieder; betheuerte, daß bei jenem Le-
sen keine Schwärmerey und eben so wenig ein
vorhergegangener Argwohn obgewaltet; kurz,
sprach mit einer solchen Ueberzeugung, daß
der Richter endlich in die Verhaftung des
Schulmeisters willigte.*) Sie wurden beide

*) Mit welchem Rechte, mag ich nicht entschei-
den. -- Ein Gesicht dieser Art, auch mit
der innigsten Ueberzeugung von einem einzel-
nen, noch so glaubwürdigen Mann angezeigt,
verdient vor Gerichte doch wohl ohne Zwei-
fel, Anhörung aufs höchste, und dann --
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grade die Namen des — Schulmeiſters ſelbſt
und des Kuͤſters. Beim Herausgehn aus der
Kirche begab er ſich zu einem Friedensrichter;
ſagte ihm, was er gefunden und geleſen habe;
zeigte auch das Papier ſelbſt vor. Aber wie
ſtaunte er von neuem, als dieſes — ein voll-
kommen weiſſer Zettul war. Der Friedens-
richter behandelte den Pfarrer als einen
Schwaͤrmer und Thoren; ſchmaͤlte ihn weid-
lich aus, und ſchickte ihn wieder nach Hauſe.

Aber einige Stunden ſpaͤter kam er von
neuem wieder; betheuerte, daß bei jenem Le-
ſen keine Schwaͤrmerey und eben ſo wenig ein
vorhergegangener Argwohn obgewaltet; kurz,
ſprach mit einer ſolchen Ueberzeugung, daß
der Richter endlich in die Verhaftung des
Schulmeiſters willigte.*) Sie wurden beide

*) Mit welchem Rechte, mag ich nicht entſchei-
den. — Ein Geſicht dieſer Art, auch mit
der innigſten Ueberzeugung von einem einzel-
nen, noch ſo glaubwürdigen Mann angezeigt,
verdient vor Gerichte doch wohl ohne Zwei-
fel, Anhörung aufs höchſte, und dann —
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[391/0399] grade die Namen des — Schulmeiſters ſelbſt und des Kuͤſters. Beim Herausgehn aus der Kirche begab er ſich zu einem Friedensrichter; ſagte ihm, was er gefunden und geleſen habe; zeigte auch das Papier ſelbſt vor. Aber wie ſtaunte er von neuem, als dieſes — ein voll- kommen weiſſer Zettul war. Der Friedens- richter behandelte den Pfarrer als einen Schwaͤrmer und Thoren; ſchmaͤlte ihn weid- lich aus, und ſchickte ihn wieder nach Hauſe. Aber einige Stunden ſpaͤter kam er von neuem wieder; betheuerte, daß bei jenem Le- ſen keine Schwaͤrmerey und eben ſo wenig ein vorhergegangener Argwohn obgewaltet; kurz, ſprach mit einer ſolchen Ueberzeugung, daß der Richter endlich in die Verhaftung des Schulmeiſters willigte. *) Sie wurden beide *) Mit welchem Rechte, mag ich nicht entſchei- den. — Ein Geſicht dieſer Art, auch mit der innigſten Ueberzeugung von einem einzel- nen, noch ſo glaubwürdigen Mann angezeigt, verdient vor Gerichte doch wohl ohne Zwei- fel, Anhörung aufs höchſte, und dann — B b 4

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/399>, abgerufen am 24.11.2024.