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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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theil auf einer, mancher Verdrus auf der an-
dern Seite seiner warten dürfte. "Er könne
"ja, meinte der Konsul, dem Rathe zu N -- g
"und seinem Freunde melden, was er entdeckt;
"könne es ihnen überlassen, die Sache zu ver-
"folgen. Wo Jnkulpat sein Domicilium und
"sedem fixam habe, wiße man nun. Jhn
"hier zu verhaften, sey um so bedenklicher, als
"er schon seit mehrern Jahren französischer Un-
"terthan geworden wäre." -- Siebald blieb
bei seinem Kopfe. "Daß man hier des Ver-
"brechers habhaft werden könne," sagt' er,
"sey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver-
"folg merken und entfliehen dürfte. Jm El-
"saß verhaftet, werde er nach dortigen Ge-
"sezzen gerichtet, und der Unkosten dabei viel-
"leicht so viele gemacht werden, daß von dem
"gestohlnen Gelde den Erben wenig oder
"nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden
"ergriffen, könne er nach N -- g ausgeliefert
"und da gestraft werden, wo er sündigte. Für
"alle hiesige Unkosten sey er (Siebald) Bürge.

T 2

theil auf einer, mancher Verdrus auf der an-
dern Seite ſeiner warten duͤrfte. „Er koͤnne
„ja, meinte der Konſul, dem Rathe zu N — g
„und ſeinem Freunde melden, was er entdeckt;
„koͤnne es ihnen uͤberlaſſen, die Sache zu ver-
„folgen. Wo Jnkulpat ſein Domicilium und
ſedem fixam habe, wiße man nun. Jhn
„hier zu verhaften, ſey um ſo bedenklicher, als
„er ſchon ſeit mehrern Jahren franzoͤſiſcher Un-
„terthan geworden waͤre.“ — Siebald blieb
bei ſeinem Kopfe. „Daß man hier des Ver-
„brechers habhaft werden koͤnne,“ ſagt' er,
„ſey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver-
„folg merken und entfliehen duͤrfte. Jm El-
„ſaß verhaftet, werde er nach dortigen Ge-
„ſezzen gerichtet, und der Unkoſten dabei viel-
„leicht ſo viele gemacht werden, daß von dem
„geſtohlnen Gelde den Erben wenig oder
„nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden
„ergriffen, koͤnne er nach N — g ausgeliefert
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[291/0299] theil auf einer, mancher Verdrus auf der an- dern Seite ſeiner warten duͤrfte. „Er koͤnne „ja, meinte der Konſul, dem Rathe zu N — g „und ſeinem Freunde melden, was er entdeckt; „koͤnne es ihnen uͤberlaſſen, die Sache zu ver- „folgen. Wo Jnkulpat ſein Domicilium und „ſedem fixam habe, wiße man nun. Jhn „hier zu verhaften, ſey um ſo bedenklicher, als „er ſchon ſeit mehrern Jahren franzoͤſiſcher Un- „terthan geworden waͤre.“ — Siebald blieb bei ſeinem Kopfe. „Daß man hier des Ver- „brechers habhaft werden koͤnne,“ ſagt' er, „ſey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver- „folg merken und entfliehen duͤrfte. Jm El- „ſaß verhaftet, werde er nach dortigen Ge- „ſezzen gerichtet, und der Unkoſten dabei viel- „leicht ſo viele gemacht werden, daß von dem „geſtohlnen Gelde den Erben wenig oder „nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden „ergriffen, koͤnne er nach N — g ausgeliefert „und da geſtraft werden, wo er ſuͤndigte. Fuͤr „alle hieſige Unkoſten ſey er (Siebald) Buͤrge. T 2

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/299>, abgerufen am 23.11.2024.