theil auf einer, mancher Verdrus auf der an- dern Seite seiner warten dürfte. "Er könne "ja, meinte der Konsul, dem Rathe zu N -- g "und seinem Freunde melden, was er entdeckt; "könne es ihnen überlassen, die Sache zu ver- "folgen. Wo Jnkulpat sein Domicilium und "sedem fixam habe, wiße man nun. Jhn "hier zu verhaften, sey um so bedenklicher, als "er schon seit mehrern Jahren französischer Un- "terthan geworden wäre." -- Siebald blieb bei seinem Kopfe. "Daß man hier des Ver- "brechers habhaft werden könne," sagt' er, "sey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver- "folg merken und entfliehen dürfte. Jm El- "saß verhaftet, werde er nach dortigen Ge- "sezzen gerichtet, und der Unkosten dabei viel- "leicht so viele gemacht werden, daß von dem "gestohlnen Gelde den Erben wenig oder "nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden "ergriffen, könne er nach N -- g ausgeliefert "und da gestraft werden, wo er sündigte. Für "alle hiesige Unkosten sey er (Siebald) Bürge.
T 2
theil auf einer, mancher Verdrus auf der an- dern Seite ſeiner warten duͤrfte. „Er koͤnne „ja, meinte der Konſul, dem Rathe zu N — g „und ſeinem Freunde melden, was er entdeckt; „koͤnne es ihnen uͤberlaſſen, die Sache zu ver- „folgen. Wo Jnkulpat ſein Domicilium und „ſedem fixam habe, wiße man nun. Jhn „hier zu verhaften, ſey um ſo bedenklicher, als „er ſchon ſeit mehrern Jahren franzoͤſiſcher Un- „terthan geworden waͤre.“ — Siebald blieb bei ſeinem Kopfe. „Daß man hier des Ver- „brechers habhaft werden koͤnne,“ ſagt' er, „ſey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver- „folg merken und entfliehen duͤrfte. Jm El- „ſaß verhaftet, werde er nach dortigen Ge- „ſezzen gerichtet, und der Unkoſten dabei viel- „leicht ſo viele gemacht werden, daß von dem „geſtohlnen Gelde den Erben wenig oder „nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden „ergriffen, koͤnne er nach N — g ausgeliefert „und da geſtraft werden, wo er ſuͤndigte. Fuͤr „alle hieſige Unkoſten ſey er (Siebald) Buͤrge.
T 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0299"n="291"/>
theil auf einer, mancher Verdrus auf der an-<lb/>
dern Seite ſeiner warten duͤrfte. „Er koͤnne<lb/>„ja, meinte der Konſul, dem Rathe zu N — g<lb/>„und ſeinem Freunde melden, was er entdeckt;<lb/>„koͤnne es ihnen uͤberlaſſen, die Sache zu ver-<lb/>„folgen. Wo Jnkulpat ſein <hirendition="#aq">Domicilium</hi> und<lb/>„<hirendition="#aq">ſedem fixam</hi> habe, wiße man nun. Jhn<lb/>„hier zu verhaften, ſey um ſo bedenklicher, als<lb/>„er ſchon ſeit mehrern Jahren franzoͤſiſcher Un-<lb/>„terthan geworden waͤre.“— Siebald blieb<lb/>
bei ſeinem Kopfe. „Daß man hier des Ver-<lb/>„brechers habhaft werden koͤnne,“ſagt' er,<lb/>„ſey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver-<lb/>„folg merken und entfliehen duͤrfte. Jm El-<lb/>„ſaß verhaftet, werde er nach dortigen Ge-<lb/>„ſezzen gerichtet, und der Unkoſten dabei viel-<lb/>„leicht ſo viele gemacht werden, daß von dem<lb/>„geſtohlnen Gelde den Erben wenig oder<lb/>„nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden<lb/>„ergriffen, koͤnne er nach N — g ausgeliefert<lb/>„und da geſtraft werden, wo er ſuͤndigte. Fuͤr<lb/>„alle hieſige Unkoſten ſey er (Siebald) Buͤrge.<lb/><fwplace="bottom"type="sig">T 2</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[291/0299]
theil auf einer, mancher Verdrus auf der an-
dern Seite ſeiner warten duͤrfte. „Er koͤnne
„ja, meinte der Konſul, dem Rathe zu N — g
„und ſeinem Freunde melden, was er entdeckt;
„koͤnne es ihnen uͤberlaſſen, die Sache zu ver-
„folgen. Wo Jnkulpat ſein Domicilium und
„ſedem fixam habe, wiße man nun. Jhn
„hier zu verhaften, ſey um ſo bedenklicher, als
„er ſchon ſeit mehrern Jahren franzoͤſiſcher Un-
„terthan geworden waͤre.“ — Siebald blieb
bei ſeinem Kopfe. „Daß man hier des Ver-
„brechers habhaft werden koͤnne,“ ſagt' er,
„ſey gewiß; ungewiß, ob er es nicht im Ver-
„folg merken und entfliehen duͤrfte. Jm El-
„ſaß verhaftet, werde er nach dortigen Ge-
„ſezzen gerichtet, und der Unkoſten dabei viel-
„leicht ſo viele gemacht werden, daß von dem
„geſtohlnen Gelde den Erben wenig oder
„nichts verbleibe. Aber auf fremden Boden
„ergriffen, koͤnne er nach N — g ausgeliefert
„und da geſtraft werden, wo er ſuͤndigte. Fuͤr
„alle hieſige Unkoſten ſey er (Siebald) Buͤrge.
T 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/299>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.