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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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lich nicht nur wieder seine Freiheit, sondern
auch schriftliche Anerkennung seiner Unschuld,
nebst der Erlaubnis: sich, wie bisher, von sei-
ner Krämerei zu nähren, und wegen erlittner
Untersuchung weder Schaden noch Vorwurf
dulten zu dürfen. So ging er aus dem Ker-
ker, mit dem festen Vorsaz: sein bisheriges
Handwerk treulich, nur etwas vorsichtiger als
ehmals, fortzusezzen.

Jn der Vorstadt von Bareuth war ein
Wirthshaus, wo er vordem oft einzukehren
pflegte. Auch iezt nahm er dahin einen seiner
ersten Ausgänge, und weil es gerade Jahr-
markt war, fand er im untern Zimmer eine
Menge Gäste beisammen. Einige alte Be-
kanten umringten ihn beim Eintritt, freuten
sich ihn wieder ledig zu sehn; fragten: Wie
es denn eigentlich damit hergegangen sei? Ob
er viel ausstehn müssen? Ob er völlig ge-
rechtfertigt worden? Und dergleichen mehr.
-- Er pralte dagegen, so viel sich nur pralen
läßt, mit seiner Unschuld, seiner Herzhaftig-

lich nicht nur wieder ſeine Freiheit, ſondern
auch ſchriftliche Anerkennung ſeiner Unſchuld,
nebſt der Erlaubnis: ſich, wie bisher, von ſei-
ner Kraͤmerei zu naͤhren, und wegen erlittner
Unterſuchung weder Schaden noch Vorwurf
dulten zu duͤrfen. So ging er aus dem Ker-
ker, mit dem feſten Vorſaz: ſein bisheriges
Handwerk treulich, nur etwas vorſichtiger als
ehmals, fortzuſezzen.

Jn der Vorſtadt von Bareuth war ein
Wirthshaus, wo er vordem oft einzukehren
pflegte. Auch iezt nahm er dahin einen ſeiner
erſten Ausgaͤnge, und weil es gerade Jahr-
markt war, fand er im untern Zimmer eine
Menge Gaͤſte beiſammen. Einige alte Be-
kanten umringten ihn beim Eintritt, freuten
ſich ihn wieder ledig zu ſehn; fragten: Wie
es denn eigentlich damit hergegangen ſei? Ob
er viel ausſtehn muͤſſen? Ob er voͤllig ge-
rechtfertigt worden? Und dergleichen mehr.
— Er pralte dagegen, ſo viel ſich nur pralen
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[156/0164] lich nicht nur wieder ſeine Freiheit, ſondern auch ſchriftliche Anerkennung ſeiner Unſchuld, nebſt der Erlaubnis: ſich, wie bisher, von ſei- ner Kraͤmerei zu naͤhren, und wegen erlittner Unterſuchung weder Schaden noch Vorwurf dulten zu duͤrfen. So ging er aus dem Ker- ker, mit dem feſten Vorſaz: ſein bisheriges Handwerk treulich, nur etwas vorſichtiger als ehmals, fortzuſezzen. Jn der Vorſtadt von Bareuth war ein Wirthshaus, wo er vordem oft einzukehren pflegte. Auch iezt nahm er dahin einen ſeiner erſten Ausgaͤnge, und weil es gerade Jahr- markt war, fand er im untern Zimmer eine Menge Gaͤſte beiſammen. Einige alte Be- kanten umringten ihn beim Eintritt, freuten ſich ihn wieder ledig zu ſehn; fragten: Wie es denn eigentlich damit hergegangen ſei? Ob er viel ausſtehn muͤſſen? Ob er voͤllig ge- rechtfertigt worden? Und dergleichen mehr. — Er pralte dagegen, ſo viel ſich nur pralen laͤßt, mit ſeiner Unſchuld, ſeiner Herzhaftig-

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/164>, abgerufen am 27.11.2024.