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Meißner, Alfred: Der Müller vom Höft. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 6. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 177–274. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016.

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gewöhnlich, nach dem Schnitte aller übrigen im Lande und ohne besondere Kennzeichen waren.

So vergingen die Tage.

Wendelin's Benehmen seinem Herrn gegenüber blieb indeß das schönste und theilnehmendste. Er sprach unaufgefordert kein Wort über das Vergangene, war aber, so oft in der Stille der Nacht das Gespräch auf den wunden Punkt im Leben des Müllers gerieth, stets eifrigst bemüht, diesen zu trösten, zu beruhigen und ihm den Ausgang günstig darzustellen. Dabei war der arme Bursche innerlich mindestens eben so unruhig, als sein Herr. Er machte sich den Vorwurf, an dem ganzen Unglücke Schuld zu sein, weil er ihm ganz wider dessen Willen an jenem verhängnißvollen Morgen auf den Schauplatz der Hinrichtung geführt.

VIII.

Vier Wochen nach jener verhängnißvollen Nacht saß der Müller mit Wendelin am Tische und ordnete allerhand Rechnungen, als plötzlich der Gerichtsdiener Süpple eintrat und, ehe er noch grüßte, zur Thüre hinausrief: Bleibt nur draußen! Dieser Zuruf galt drei anderen Polizeidienern.

gewöhnlich, nach dem Schnitte aller übrigen im Lande und ohne besondere Kennzeichen waren.

So vergingen die Tage.

Wendelin's Benehmen seinem Herrn gegenüber blieb indeß das schönste und theilnehmendste. Er sprach unaufgefordert kein Wort über das Vergangene, war aber, so oft in der Stille der Nacht das Gespräch auf den wunden Punkt im Leben des Müllers gerieth, stets eifrigst bemüht, diesen zu trösten, zu beruhigen und ihm den Ausgang günstig darzustellen. Dabei war der arme Bursche innerlich mindestens eben so unruhig, als sein Herr. Er machte sich den Vorwurf, an dem ganzen Unglücke Schuld zu sein, weil er ihm ganz wider dessen Willen an jenem verhängnißvollen Morgen auf den Schauplatz der Hinrichtung geführt.

VIII.

Vier Wochen nach jener verhängnißvollen Nacht saß der Müller mit Wendelin am Tische und ordnete allerhand Rechnungen, als plötzlich der Gerichtsdiener Süpple eintrat und, ehe er noch grüßte, zur Thüre hinausrief: Bleibt nur draußen! Dieser Zuruf galt drei anderen Polizeidienern.

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[0052] gewöhnlich, nach dem Schnitte aller übrigen im Lande und ohne besondere Kennzeichen waren. So vergingen die Tage. Wendelin's Benehmen seinem Herrn gegenüber blieb indeß das schönste und theilnehmendste. Er sprach unaufgefordert kein Wort über das Vergangene, war aber, so oft in der Stille der Nacht das Gespräch auf den wunden Punkt im Leben des Müllers gerieth, stets eifrigst bemüht, diesen zu trösten, zu beruhigen und ihm den Ausgang günstig darzustellen. Dabei war der arme Bursche innerlich mindestens eben so unruhig, als sein Herr. Er machte sich den Vorwurf, an dem ganzen Unglücke Schuld zu sein, weil er ihm ganz wider dessen Willen an jenem verhängnißvollen Morgen auf den Schauplatz der Hinrichtung geführt. VIII. Vier Wochen nach jener verhängnißvollen Nacht saß der Müller mit Wendelin am Tische und ordnete allerhand Rechnungen, als plötzlich der Gerichtsdiener Süpple eintrat und, ehe er noch grüßte, zur Thüre hinausrief: Bleibt nur draußen! Dieser Zuruf galt drei anderen Polizeidienern.

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Zitationshilfe: Meißner, Alfred: Der Müller vom Höft. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 6. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 177–274. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_hoeft_1910/52>, abgerufen am 21.11.2024.