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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital.

Offenbar -- dies geht aus der ganzen bisherigen Betrachtung
als unanfechtbares Resultat hervor -- beherrschen Gesetze compli-
cirterer Natur die Art der zu leistenden Düngung und deren Ren-
tabilität, Gesetze, gegen die man verstößt, wenn man dem
Landwirth zu allen Zeiten den einfachen Wiederersatz
des mit der Ernte hinweggenommenen Düngerkapitals
als ersten Grundsatz empfiehlt.
Offenbar kann ein solcher
Wiederersatz unmöglich für die verschiedenen Stadien der Sättigung
seines Bodens mit Düngerkapital für die verschiedensten Höhen des
Bedürfnisses an landwirthschaftlichen Produkten Pflicht des Land-
wirths sein, sondern dieser wird das wirthschaftlich Richtige thun,
wenn er in praktischer Erwägung der Verhältnisse in einer Periode
absoluten Raubbau treibt, in einer zweiten Periode Wiederersatz
leistet und in einer dritten vielleicht seine Felder noch über den Wie-
derersatz hinaus an Düngerkapital zu bereichern sucht.

Es erscheint fast überflüssig, die angedeuteten Gesetzmäßigkeiten
bis in die intensiveren Perioden hinein zu verfolgen. Wir nehmen
an, man habe z. B. mit einem theilweisen Wiederersatz des dem
Felde jährlich entnommenen Düngerkapitals begonnen, also sei etwa an
der Stallmistwirthschaft bei Ausfuhr von Getreide und Schlachtvieh
angelangt, so wird vielleicht für einige Düngebestandtheile ein nahe-
zu vollständiger Ersatz des jährlich Entnommenen eintreten, während
für andere Düngebestandtheile noch ein erheblicher Raubbau fortbe-
steht. Auch unter diesen Umständen wird selbst ohne Vergrößerung
des Bedürfnisses nach und nach ein immer vollständigerer Ersatz
rentabel werden und da die Veränderung der Verhältnisse nur lang-
sam einzutreten pflegt, so wird auch der Praktiker, der von den über
seinem Thun waltenden Gesetzen Nichts ahnt, durch die Erfahrung
zu einer langsamen Aenderung seiner Bewirthschaftungsmethode zu
einer Jntensivirung in der angedeuteten Richtung gedrängt werden.

Das Düngerkapital.

Offenbar — dies geht aus der ganzen bisherigen Betrachtung
als unanfechtbares Reſultat hervor — beherrſchen Geſetze compli-
cirterer Natur die Art der zu leiſtenden Düngung und deren Ren-
tabilität, Geſetze, gegen die man verſtößt, wenn man dem
Landwirth zu allen Zeiten den einfachen Wiedererſatz
des mit der Ernte hinweggenommenen Düngerkapitals
als erſten Grundſatz empfiehlt.
Offenbar kann ein ſolcher
Wiedererſatz unmöglich für die verſchiedenen Stadien der Sättigung
ſeines Bodens mit Düngerkapital für die verſchiedenſten Höhen des
Bedürfniſſes an landwirthſchaftlichen Produkten Pflicht des Land-
wirths ſein, ſondern dieſer wird das wirthſchaftlich Richtige thun,
wenn er in praktiſcher Erwägung der Verhältniſſe in einer Periode
abſoluten Raubbau treibt, in einer zweiten Periode Wiedererſatz
leiſtet und in einer dritten vielleicht ſeine Felder noch über den Wie-
dererſatz hinaus an Düngerkapital zu bereichern ſucht.

Es erſcheint faſt überflüſſig, die angedeuteten Geſetzmäßigkeiten
bis in die intenſiveren Perioden hinein zu verfolgen. Wir nehmen
an, man habe z. B. mit einem theilweiſen Wiedererſatz des dem
Felde jährlich entnommenen Düngerkapitals begonnen, alſo ſei etwa an
der Stallmiſtwirthſchaft bei Ausfuhr von Getreide und Schlachtvieh
angelangt, ſo wird vielleicht für einige Düngebeſtandtheile ein nahe-
zu vollſtändiger Erſatz des jährlich Entnommenen eintreten, während
für andere Düngebeſtandtheile noch ein erheblicher Raubbau fortbe-
ſteht. Auch unter dieſen Umſtänden wird ſelbſt ohne Vergrößerung
des Bedürfniſſes nach und nach ein immer vollſtändigerer Erſatz
rentabel werden und da die Veränderung der Verhältniſſe nur lang-
ſam einzutreten pflegt, ſo wird auch der Praktiker, der von den über
ſeinem Thun waltenden Geſetzen Nichts ahnt, durch die Erfahrung
zu einer langſamen Aenderung ſeiner Bewirthſchaftungsmethode zu
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[41/0051] Das Düngerkapital. Offenbar — dies geht aus der ganzen bisherigen Betrachtung als unanfechtbares Reſultat hervor — beherrſchen Geſetze compli- cirterer Natur die Art der zu leiſtenden Düngung und deren Ren- tabilität, Geſetze, gegen die man verſtößt, wenn man dem Landwirth zu allen Zeiten den einfachen Wiedererſatz des mit der Ernte hinweggenommenen Düngerkapitals als erſten Grundſatz empfiehlt. Offenbar kann ein ſolcher Wiedererſatz unmöglich für die verſchiedenen Stadien der Sättigung ſeines Bodens mit Düngerkapital für die verſchiedenſten Höhen des Bedürfniſſes an landwirthſchaftlichen Produkten Pflicht des Land- wirths ſein, ſondern dieſer wird das wirthſchaftlich Richtige thun, wenn er in praktiſcher Erwägung der Verhältniſſe in einer Periode abſoluten Raubbau treibt, in einer zweiten Periode Wiedererſatz leiſtet und in einer dritten vielleicht ſeine Felder noch über den Wie- dererſatz hinaus an Düngerkapital zu bereichern ſucht. Es erſcheint faſt überflüſſig, die angedeuteten Geſetzmäßigkeiten bis in die intenſiveren Perioden hinein zu verfolgen. Wir nehmen an, man habe z. B. mit einem theilweiſen Wiedererſatz des dem Felde jährlich entnommenen Düngerkapitals begonnen, alſo ſei etwa an der Stallmiſtwirthſchaft bei Ausfuhr von Getreide und Schlachtvieh angelangt, ſo wird vielleicht für einige Düngebeſtandtheile ein nahe- zu vollſtändiger Erſatz des jährlich Entnommenen eintreten, während für andere Düngebeſtandtheile noch ein erheblicher Raubbau fortbe- ſteht. Auch unter dieſen Umſtänden wird ſelbſt ohne Vergrößerung des Bedürfniſſes nach und nach ein immer vollſtändigerer Erſatz rentabel werden und da die Veränderung der Verhältniſſe nur lang- ſam einzutreten pflegt, ſo wird auch der Praktiker, der von den über ſeinem Thun waltenden Geſetzen Nichts ahnt, durch die Erfahrung zu einer langſamen Aenderung ſeiner Bewirthſchaftungsmethode zu einer Jntenſivirung in der angedeuteten Richtung gedrängt werden.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/51>, abgerufen am 24.11.2024.