Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.Das Düngerkapital und der Raubbau. Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen Das Liebig'sche Gesetz des Minimums berücksichtigt nur einen Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Basis für den Wir werden also weiter zu betrachten haben, welche von den Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchses, die als freie 18) Die Grundsätze d. Agriculturchemie. p. 26.
Das Düngerkapital und der Raubbau. Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen Das Liebig’ſche Geſetz des Minimums berückſichtigt nur einen Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Baſis für den Wir werden alſo weiter zu betrachten haben, welche von den Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchſes, die als freie 18) Die Grundſätze d. Agriculturchemie. p. 26.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0024" n="14"/> <fw place="top" type="header">Das Düngerkapital und der Raubbau.</fw><lb/> <p>Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen<lb/> Bedingung in einem höhern Verhältniß, als dem des günſtigſten<lb/> Zuſammenwirkens vorhanden ſind, bleiben für das Zuſtandekommen<lb/> der reſultirenden Erſcheinung völlig unbenutzt.</p><lb/> <p>Das Liebig’ſche Geſetz des Minimums berückſichtigt nur einen<lb/> Theil der Bedingungen des Pflanzenwachsthums (die Nährſtoffe);<lb/> die Sonnenſtrahlen wurden bei Entwickelung jener Geſetzmäßigkeiten<lb/> als Produktionsbedingungen nicht einmal erwähnt. Der Liebig’ſche<lb/> Satz,<note place="foot" n="18)">Die Grundſätze d. Agriculturchemie. <hi rendition="#aq">p.</hi> 26.</note> daß die Entwickelung der Pflanze innerhalb gewiſſer<lb/> Grenzen im geraden Verhältniſſe zu der Maſſe der Nährſtoffe und<lb/> im umgekehrten Verhältniß zu den Widerſtänden, die ihre Wirkung<lb/> hindern, ſtände, iſt, abgeſehen von der Einſeitigkeit der auszudrücken-<lb/> den Thatſache, eine Gleichung, die bei den einfachſten mathematiſchen<lb/> Operationen <hi rendition="#aq">ad absurdum</hi> führt.</p><lb/> <p>Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Baſis für den<lb/> Werth des Bodens. Die mögliche Höhe der Ernten iſt nach dem<lb/> eben entwickelten Produktionsgeſetz, das wir auch in ſeiner verall-<lb/> gemeinerten Form als das „Geſetz des Minimums“ bezeichnen<lb/> wollen, abhängig von den im geringſten Maße vorhandenen Pro-<lb/> duktionsbedingungen, deren beliebige Vermehrung auf einem gege-<lb/> benen Grundſtück nicht wirthſchaftlich ausführbar iſt.</p><lb/> <p>Wir werden alſo weiter zu betrachten haben, welche von den<lb/> Bedingungen, die möglicher Weiſe im Minimum vorhanden ſein<lb/> können, einer willkürlichen und wirthſchaftlich ausführbaren Vermehrung<lb/> durch Menſchenhand fähig ſind, welche nicht. Nur die erſteren werden<lb/> Beſtandtheile der Produktionsfaktoren „Menſchenarbeit“ und „Ka-<lb/> pital“ ſein können.</p><lb/> <p>Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchſes, die als freie<lb/> Güter angeſehen werden mußten, alſo der Sauerſtoff, ein Theil<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0024]
Das Düngerkapital und der Raubbau.
Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen
Bedingung in einem höhern Verhältniß, als dem des günſtigſten
Zuſammenwirkens vorhanden ſind, bleiben für das Zuſtandekommen
der reſultirenden Erſcheinung völlig unbenutzt.
Das Liebig’ſche Geſetz des Minimums berückſichtigt nur einen
Theil der Bedingungen des Pflanzenwachsthums (die Nährſtoffe);
die Sonnenſtrahlen wurden bei Entwickelung jener Geſetzmäßigkeiten
als Produktionsbedingungen nicht einmal erwähnt. Der Liebig’ſche
Satz, 18) daß die Entwickelung der Pflanze innerhalb gewiſſer
Grenzen im geraden Verhältniſſe zu der Maſſe der Nährſtoffe und
im umgekehrten Verhältniß zu den Widerſtänden, die ihre Wirkung
hindern, ſtände, iſt, abgeſehen von der Einſeitigkeit der auszudrücken-
den Thatſache, eine Gleichung, die bei den einfachſten mathematiſchen
Operationen ad absurdum führt.
Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Baſis für den
Werth des Bodens. Die mögliche Höhe der Ernten iſt nach dem
eben entwickelten Produktionsgeſetz, das wir auch in ſeiner verall-
gemeinerten Form als das „Geſetz des Minimums“ bezeichnen
wollen, abhängig von den im geringſten Maße vorhandenen Pro-
duktionsbedingungen, deren beliebige Vermehrung auf einem gege-
benen Grundſtück nicht wirthſchaftlich ausführbar iſt.
Wir werden alſo weiter zu betrachten haben, welche von den
Bedingungen, die möglicher Weiſe im Minimum vorhanden ſein
können, einer willkürlichen und wirthſchaftlich ausführbaren Vermehrung
durch Menſchenhand fähig ſind, welche nicht. Nur die erſteren werden
Beſtandtheile der Produktionsfaktoren „Menſchenarbeit“ und „Ka-
pital“ ſein können.
Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchſes, die als freie
Güter angeſehen werden mußten, alſo der Sauerſtoff, ein Theil
18) Die Grundſätze d. Agriculturchemie. p. 26.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/24 |
Zitationshilfe: | Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/24>, abgerufen am 06.07.2024. |