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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.

Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen
Bedingung in einem höhern Verhältniß, als dem des günstigsten
Zusammenwirkens vorhanden sind, bleiben für das Zustandekommen
der resultirenden Erscheinung völlig unbenutzt.

Das Liebig'sche Gesetz des Minimums berücksichtigt nur einen
Theil der Bedingungen des Pflanzenwachsthums (die Nährstoffe);
die Sonnenstrahlen wurden bei Entwickelung jener Gesetzmäßigkeiten
als Produktionsbedingungen nicht einmal erwähnt. Der Liebig'sche
Satz,18) daß die Entwickelung der Pflanze innerhalb gewisser
Grenzen im geraden Verhältnisse zu der Masse der Nährstoffe und
im umgekehrten Verhältniß zu den Widerständen, die ihre Wirkung
hindern, stände, ist, abgesehen von der Einseitigkeit der auszudrücken-
den Thatsache, eine Gleichung, die bei den einfachsten mathematischen
Operationen ad absurdum führt.

Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Basis für den
Werth des Bodens. Die mögliche Höhe der Ernten ist nach dem
eben entwickelten Produktionsgesetz, das wir auch in seiner verall-
gemeinerten Form als das "Gesetz des Minimums" bezeichnen
wollen, abhängig von den im geringsten Maße vorhandenen Pro-
duktionsbedingungen, deren beliebige Vermehrung auf einem gege-
benen Grundstück nicht wirthschaftlich ausführbar ist.

Wir werden also weiter zu betrachten haben, welche von den
Bedingungen, die möglicher Weise im Minimum vorhanden sein
können, einer willkürlichen und wirthschaftlich ausführbaren Vermehrung
durch Menschenhand fähig sind, welche nicht. Nur die ersteren werden
Bestandtheile der Produktionsfaktoren "Menschenarbeit" und "Ka-
pital" sein können.

Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchses, die als freie
Güter angesehen werden mußten, also der Sauerstoff, ein Theil

18) Die Grundsätze d. Agriculturchemie. p. 26.
Das Düngerkapital und der Raubbau.

Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen
Bedingung in einem höhern Verhältniß, als dem des günſtigſten
Zuſammenwirkens vorhanden ſind, bleiben für das Zuſtandekommen
der reſultirenden Erſcheinung völlig unbenutzt.

Das Liebig’ſche Geſetz des Minimums berückſichtigt nur einen
Theil der Bedingungen des Pflanzenwachsthums (die Nährſtoffe);
die Sonnenſtrahlen wurden bei Entwickelung jener Geſetzmäßigkeiten
als Produktionsbedingungen nicht einmal erwähnt. Der Liebig’ſche
Satz,18) daß die Entwickelung der Pflanze innerhalb gewiſſer
Grenzen im geraden Verhältniſſe zu der Maſſe der Nährſtoffe und
im umgekehrten Verhältniß zu den Widerſtänden, die ihre Wirkung
hindern, ſtände, iſt, abgeſehen von der Einſeitigkeit der auszudrücken-
den Thatſache, eine Gleichung, die bei den einfachſten mathematiſchen
Operationen ad absurdum führt.

Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Baſis für den
Werth des Bodens. Die mögliche Höhe der Ernten iſt nach dem
eben entwickelten Produktionsgeſetz, das wir auch in ſeiner verall-
gemeinerten Form als das „Geſetz des Minimums“ bezeichnen
wollen, abhängig von den im geringſten Maße vorhandenen Pro-
duktionsbedingungen, deren beliebige Vermehrung auf einem gege-
benen Grundſtück nicht wirthſchaftlich ausführbar iſt.

Wir werden alſo weiter zu betrachten haben, welche von den
Bedingungen, die möglicher Weiſe im Minimum vorhanden ſein
können, einer willkürlichen und wirthſchaftlich ausführbaren Vermehrung
durch Menſchenhand fähig ſind, welche nicht. Nur die erſteren werden
Beſtandtheile der Produktionsfaktoren „Menſchenarbeit“ und „Ka-
pital“ ſein können.

Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchſes, die als freie
Güter angeſehen werden mußten, alſo der Sauerſtoff, ein Theil

18) Die Grundſätze d. Agriculturchemie. p. 26.
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[14/0024] Das Düngerkapital und der Raubbau. Alle Bedingungen, die zu jener im Minimum vorhandenen Bedingung in einem höhern Verhältniß, als dem des günſtigſten Zuſammenwirkens vorhanden ſind, bleiben für das Zuſtandekommen der reſultirenden Erſcheinung völlig unbenutzt. Das Liebig’ſche Geſetz des Minimums berückſichtigt nur einen Theil der Bedingungen des Pflanzenwachsthums (die Nährſtoffe); die Sonnenſtrahlen wurden bei Entwickelung jener Geſetzmäßigkeiten als Produktionsbedingungen nicht einmal erwähnt. Der Liebig’ſche Satz, 18) daß die Entwickelung der Pflanze innerhalb gewiſſer Grenzen im geraden Verhältniſſe zu der Maſſe der Nährſtoffe und im umgekehrten Verhältniß zu den Widerſtänden, die ihre Wirkung hindern, ſtände, iſt, abgeſehen von der Einſeitigkeit der auszudrücken- den Thatſache, eine Gleichung, die bei den einfachſten mathematiſchen Operationen ad absurdum führt. Die mögliche Höhe der Ernten bildet die Baſis für den Werth des Bodens. Die mögliche Höhe der Ernten iſt nach dem eben entwickelten Produktionsgeſetz, das wir auch in ſeiner verall- gemeinerten Form als das „Geſetz des Minimums“ bezeichnen wollen, abhängig von den im geringſten Maße vorhandenen Pro- duktionsbedingungen, deren beliebige Vermehrung auf einem gege- benen Grundſtück nicht wirthſchaftlich ausführbar iſt. Wir werden alſo weiter zu betrachten haben, welche von den Bedingungen, die möglicher Weiſe im Minimum vorhanden ſein können, einer willkürlichen und wirthſchaftlich ausführbaren Vermehrung durch Menſchenhand fähig ſind, welche nicht. Nur die erſteren werden Beſtandtheile der Produktionsfaktoren „Menſchenarbeit“ und „Ka- pital“ ſein können. Diejenigen Bedingungen des Pflanzenwuchſes, die als freie Güter angeſehen werden mußten, alſo der Sauerſtoff, ein Theil 18) Die Grundſätze d. Agriculturchemie. p. 26.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/24>, abgerufen am 23.11.2024.