hängig von der Arbeit und dem durch sie erzeugten Werth regu- lirt werden.
Drittens: Man nehme an, dass die Werthe der Waaren oder die nur scheinbar von ihnen unabhängigen Produktionspreise un- mittelbar und beständig in der Erscheinung zusammenfielen mit den Marktpreisen der Waaren, statt vielmehr sich nur als die regu- lirenden Durchschnittspreise durchzusetzen durch die fortwährenden Kompensationen der beständigen Schwankungen der Marktpreise. Man nehme ferner an, dass die Reproduktion immer unter denselben gleichbleibenden Verhältnissen stattfinde, also die Produktivität der Arbeit in allen Elementen des Kapitals konstant bleibe. Man nehme endlich an, dass der Werththeil des Waarenprodukts, der in jeder Produktionssphäre durch Zusatz eines neuen Arbeitsquantums, also eines neu producirten Werths zu dem Werth der Produktionsmittel gebildet wird, sich in stets gleichbleibenden Verhältnissen zersetze in Arbeitslohn, Profit und Rente, sodass der wirklich gezahlte Arbeitslohn, der thatsächlich realisirte Profit, und die thatsächliche Rente beständig unmittelbar zusammenfielen mit dem Werth der Arbeitskraft, mit dem, jedem selbständig fungirenden Theil des Gesammtkapitals kraft der Durchschnittsprofitrate zukommenden Theil des Gesammtmehrwerths, und mit den Grenzen, worin die Grundrente auf dieser Basis normaliter eingebannt ist. In einem Wort, man nehme an, dass die Vertheilung des gesellschaftlichen Werthprodukts und die Regelung der Produktionspreise auf kapi- talistischer Grundlage erfolgt, aber unter Beseitigung der Konkurrenz.
Unter diesen Voraussetzungen also, wo der Werth der Waaren konstant wäre und erschiene, wo der Werththeil des Waarenprodukts, der sich in Revenuen auflöst, eine konstante Grösse bliebe und sich stets als solche darstellte, wo endlich dieser gegebne und konstante Werththeil sich stets in konstanten Verhältnissen in Arbeitslohn, Profit und Rente zersetzte -- selbst unter diesen Voraussetzungen würde die wirkliche Bewegung nothwendig in verkehrter Gestalt erscheinen: nicht als Zersetzung einer im Voraus gegebnen Werth- grösse in drei Theile, die von einander unabhängige Revenueformen annehmen, sondern umgekehrt als Bildung dieser Werthgrösse aus der Summe der unabhängig und für sich selbständig bestimmten, sie komponirenden Elemente des Arbeitslohns, des Profits und der Grundrente. Dieser Schein entspränge nothwendig, weil in der wirklichen Bewegung der Einzelkapitale und ihrer Waarenprodukte nicht der Werth der Waaren ihrer Zersetzung vorausgesetzt erscheint, sondern umgekehrt die Bestandtheile, worin sie sich zersetzen, als
hängig von der Arbeit und dem durch sie erzeugten Werth regu- lirt werden.
Drittens: Man nehme an, dass die Werthe der Waaren oder die nur scheinbar von ihnen unabhängigen Produktionspreise un- mittelbar und beständig in der Erscheinung zusammenfielen mit den Marktpreisen der Waaren, statt vielmehr sich nur als die regu- lirenden Durchschnittspreise durchzusetzen durch die fortwährenden Kompensationen der beständigen Schwankungen der Marktpreise. Man nehme ferner an, dass die Reproduktion immer unter denselben gleichbleibenden Verhältnissen stattfinde, also die Produktivität der Arbeit in allen Elementen des Kapitals konstant bleibe. Man nehme endlich an, dass der Werththeil des Waarenprodukts, der in jeder Produktionssphäre durch Zusatz eines neuen Arbeitsquantums, also eines neu producirten Werths zu dem Werth der Produktionsmittel gebildet wird, sich in stets gleichbleibenden Verhältnissen zersetze in Arbeitslohn, Profit und Rente, sodass der wirklich gezahlte Arbeitslohn, der thatsächlich realisirte Profit, und die thatsächliche Rente beständig unmittelbar zusammenfielen mit dem Werth der Arbeitskraft, mit dem, jedem selbständig fungirenden Theil des Gesammtkapitals kraft der Durchschnittsprofitrate zukommenden Theil des Gesammtmehrwerths, und mit den Grenzen, worin die Grundrente auf dieser Basis normaliter eingebannt ist. In einem Wort, man nehme an, dass die Vertheilung des gesellschaftlichen Werthprodukts und die Regelung der Produktionspreise auf kapi- talistischer Grundlage erfolgt, aber unter Beseitigung der Konkurrenz.
Unter diesen Voraussetzungen also, wo der Werth der Waaren konstant wäre und erschiene, wo der Werththeil des Waarenprodukts, der sich in Revenuen auflöst, eine konstante Grösse bliebe und sich stets als solche darstellte, wo endlich dieser gegebne und konstante Werththeil sich stets in konstanten Verhältnissen in Arbeitslohn, Profit und Rente zersetzte — selbst unter diesen Voraussetzungen würde die wirkliche Bewegung nothwendig in verkehrter Gestalt erscheinen: nicht als Zersetzung einer im Voraus gegebnen Werth- grösse in drei Theile, die von einander unabhängige Revenueformen annehmen, sondern umgekehrt als Bildung dieser Werthgrösse aus der Summe der unabhängig und für sich selbständig bestimmten, sie komponirenden Elemente des Arbeitslohns, des Profits und der Grundrente. Dieser Schein entspränge nothwendig, weil in der wirklichen Bewegung der Einzelkapitale und ihrer Waarenprodukte nicht der Werth der Waaren ihrer Zersetzung vorausgesetzt erscheint, sondern umgekehrt die Bestandtheile, worin sie sich zersetzen, als
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[406/0415]
hängig von der Arbeit und dem durch sie erzeugten Werth regu-
lirt werden.
Drittens: Man nehme an, dass die Werthe der Waaren oder
die nur scheinbar von ihnen unabhängigen Produktionspreise un-
mittelbar und beständig in der Erscheinung zusammenfielen mit
den Marktpreisen der Waaren, statt vielmehr sich nur als die regu-
lirenden Durchschnittspreise durchzusetzen durch die fortwährenden
Kompensationen der beständigen Schwankungen der Marktpreise.
Man nehme ferner an, dass die Reproduktion immer unter denselben
gleichbleibenden Verhältnissen stattfinde, also die Produktivität der
Arbeit in allen Elementen des Kapitals konstant bleibe. Man nehme
endlich an, dass der Werththeil des Waarenprodukts, der in jeder
Produktionssphäre durch Zusatz eines neuen Arbeitsquantums, also
eines neu producirten Werths zu dem Werth der Produktionsmittel
gebildet wird, sich in stets gleichbleibenden Verhältnissen zersetze
in Arbeitslohn, Profit und Rente, sodass der wirklich gezahlte
Arbeitslohn, der thatsächlich realisirte Profit, und die thatsächliche
Rente beständig unmittelbar zusammenfielen mit dem Werth der
Arbeitskraft, mit dem, jedem selbständig fungirenden Theil des
Gesammtkapitals kraft der Durchschnittsprofitrate zukommenden
Theil des Gesammtmehrwerths, und mit den Grenzen, worin die
Grundrente auf dieser Basis normaliter eingebannt ist. In einem
Wort, man nehme an, dass die Vertheilung des gesellschaftlichen
Werthprodukts und die Regelung der Produktionspreise auf kapi-
talistischer Grundlage erfolgt, aber unter Beseitigung der Konkurrenz.
Unter diesen Voraussetzungen also, wo der Werth der Waaren
konstant wäre und erschiene, wo der Werththeil des Waarenprodukts,
der sich in Revenuen auflöst, eine konstante Grösse bliebe und sich
stets als solche darstellte, wo endlich dieser gegebne und konstante
Werththeil sich stets in konstanten Verhältnissen in Arbeitslohn,
Profit und Rente zersetzte — selbst unter diesen Voraussetzungen
würde die wirkliche Bewegung nothwendig in verkehrter Gestalt
erscheinen: nicht als Zersetzung einer im Voraus gegebnen Werth-
grösse in drei Theile, die von einander unabhängige Revenueformen
annehmen, sondern umgekehrt als Bildung dieser Werthgrösse aus
der Summe der unabhängig und für sich selbständig bestimmten,
sie komponirenden Elemente des Arbeitslohns, des Profits und der
Grundrente. Dieser Schein entspränge nothwendig, weil in der
wirklichen Bewegung der Einzelkapitale und ihrer Waarenprodukte
nicht der Werth der Waaren ihrer Zersetzung vorausgesetzt erscheint,
sondern umgekehrt die Bestandtheile, worin sie sich zersetzen, als
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/415>, abgerufen am 29.11.2024.
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