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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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Wie also die Theilung des neu zugesetzten und überhaupt in
Revenue auflösbaren Werths der Waaren in dem Verhältniss zwischen
nothwendiger und Mehrarbeit, Arbeitslohn und Mehrwerth, ihre
gegebnen und regulirenden Grenzen findet, so wieder die Theilung
des Mehrwerths selbst in Profit und Grundrente in den Gesetzen,
die die Ausgleichung der Profitrate regeln. Bei der Spaltung in
Zins und Unternehmergewinn bildet der Durchschnittsprofit selbst
die Grenze für beide zusammen. Er liefert die gegebne Werth-
grösse, worin sie sich zu theilen haben und allein theilen können.
Das bestimmte Verhältniss der Theilung ist hier zufällig, d. h.
ausschliesslich durch Konkurrenzverhältnisse bestimmt. Während
sonst die Deckung von Nachfrage und Zufuhr gleich ist der Auf-
hebung der Abweichung der Marktpreise von ihren regulirenden
Durchschnittspreisen, d. h. der Aufhebung des Einflusses der Kon-
kurrenz, ist sie hier das allein bestimmende. Aber warum? Weil
derselbe Produktionsfaktor, das Kapital, den ihm zufallenden Theil
des Mehrwerths unter zwei Besitzer desselben Produktionsfaktors
zu theilen hat. Dass aber hier keine bestimmte, gesetzmässige
Grenze für die Theilung des Durchschnittsprofits stattfindet, hebt
seine Grenze als Theil des Waarenwerths nicht auf; so wenig wie
der Umstand, dass zwei Associes eines Geschäfts, durch verschiedne
äussere Umstände bestimmt, den Profit ungleich theilen, die Grenzen
dieses Profits irgendwie afficirt.

Wenn also der Theil des Waarenwerths, worin sich die dem
Werth der Produktionsmittel neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich
zersetzt in verschiedne Theile, die in der Form von Revenuen gegen-
einander selbständige Gestalten annehmen, so sind desswegen keines-
wegs Arbeitslohn, Profit und Grundrente nun als die konstituirenden
Elemente zu betrachten, aus deren Zusammensetzung oder Summe
der regulirende Preis (natural price, prix necessaire) der Waaren
selbst entspränge; sodass nicht der Waarenwerth, nach Abzug des
konstanten Werththeils, die ursprüngliche Einheit wäre, die in diese
drei Theile zerfällt, sondern umgekehrt der Preis jedes dieser dre
Theile selbständig bestimmt wäre, und aus der Addition dieser drei
unabhängigen Grössen der Preis der Waare sich erst bildet. In
Wirklichkeit ist der Waarenwerth die vorausgesetzte Grösse, das
Ganze des Gesammtwerths von Arbeitslohn, Profit, Rente, welches
immer deren relative Grösse gegen einander sei. In jener falschen
Auffassung sind Arbeitslohn, Profit, Rente drei selbständige Werth-
grössen, deren Gesammtgrösse die Grösse des Waarenwerths producirt,
begränzt und bestimmt.


Wie also die Theilung des neu zugesetzten und überhaupt in
Revenue auflösbaren Werths der Waaren in dem Verhältniss zwischen
nothwendiger und Mehrarbeit, Arbeitslohn und Mehrwerth, ihre
gegebnen und regulirenden Grenzen findet, so wieder die Theilung
des Mehrwerths selbst in Profit und Grundrente in den Gesetzen,
die die Ausgleichung der Profitrate regeln. Bei der Spaltung in
Zins und Unternehmergewinn bildet der Durchschnittsprofit selbst
die Grenze für beide zusammen. Er liefert die gegebne Werth-
grösse, worin sie sich zu theilen haben und allein theilen können.
Das bestimmte Verhältniss der Theilung ist hier zufällig, d. h.
ausschliesslich durch Konkurrenzverhältnisse bestimmt. Während
sonst die Deckung von Nachfrage und Zufuhr gleich ist der Auf-
hebung der Abweichung der Marktpreise von ihren regulirenden
Durchschnittspreisen, d. h. der Aufhebung des Einflusses der Kon-
kurrenz, ist sie hier das allein bestimmende. Aber warum? Weil
derselbe Produktionsfaktor, das Kapital, den ihm zufallenden Theil
des Mehrwerths unter zwei Besitzer desselben Produktionsfaktors
zu theilen hat. Dass aber hier keine bestimmte, gesetzmässige
Grenze für die Theilung des Durchschnittsprofits stattfindet, hebt
seine Grenze als Theil des Waarenwerths nicht auf; so wenig wie
der Umstand, dass zwei Associés eines Geschäfts, durch verschiedne
äussere Umstände bestimmt, den Profit ungleich theilen, die Grenzen
dieses Profits irgendwie afficirt.

Wenn also der Theil des Waarenwerths, worin sich die dem
Werth der Produktionsmittel neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich
zersetzt in verschiedne Theile, die in der Form von Revenuen gegen-
einander selbständige Gestalten annehmen, so sind desswegen keines-
wegs Arbeitslohn, Profit und Grundrente nun als die konstituirenden
Elemente zu betrachten, aus deren Zusammensetzung oder Summe
der regulirende Preis (natural price, prix nécessaire) der Waaren
selbst entspränge; sodass nicht der Waarenwerth, nach Abzug des
konstanten Werththeils, die ursprüngliche Einheit wäre, die in diese
drei Theile zerfällt, sondern umgekehrt der Preis jedes dieser dre
Theile selbständig bestimmt wäre, und aus der Addition dieser drei
unabhängigen Grössen der Preis der Waare sich erst bildet. In
Wirklichkeit ist der Waarenwerth die vorausgesetzte Grösse, das
Ganze des Gesammtwerths von Arbeitslohn, Profit, Rente, welches
immer deren relative Grösse gegen einander sei. In jener falschen
Auffassung sind Arbeitslohn, Profit, Rente drei selbständige Werth-
grössen, deren Gesammtgrösse die Grösse des Waarenwerths producirt,
begränzt und bestimmt.


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[398/0407] Wie also die Theilung des neu zugesetzten und überhaupt in Revenue auflösbaren Werths der Waaren in dem Verhältniss zwischen nothwendiger und Mehrarbeit, Arbeitslohn und Mehrwerth, ihre gegebnen und regulirenden Grenzen findet, so wieder die Theilung des Mehrwerths selbst in Profit und Grundrente in den Gesetzen, die die Ausgleichung der Profitrate regeln. Bei der Spaltung in Zins und Unternehmergewinn bildet der Durchschnittsprofit selbst die Grenze für beide zusammen. Er liefert die gegebne Werth- grösse, worin sie sich zu theilen haben und allein theilen können. Das bestimmte Verhältniss der Theilung ist hier zufällig, d. h. ausschliesslich durch Konkurrenzverhältnisse bestimmt. Während sonst die Deckung von Nachfrage und Zufuhr gleich ist der Auf- hebung der Abweichung der Marktpreise von ihren regulirenden Durchschnittspreisen, d. h. der Aufhebung des Einflusses der Kon- kurrenz, ist sie hier das allein bestimmende. Aber warum? Weil derselbe Produktionsfaktor, das Kapital, den ihm zufallenden Theil des Mehrwerths unter zwei Besitzer desselben Produktionsfaktors zu theilen hat. Dass aber hier keine bestimmte, gesetzmässige Grenze für die Theilung des Durchschnittsprofits stattfindet, hebt seine Grenze als Theil des Waarenwerths nicht auf; so wenig wie der Umstand, dass zwei Associés eines Geschäfts, durch verschiedne äussere Umstände bestimmt, den Profit ungleich theilen, die Grenzen dieses Profits irgendwie afficirt. Wenn also der Theil des Waarenwerths, worin sich die dem Werth der Produktionsmittel neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich zersetzt in verschiedne Theile, die in der Form von Revenuen gegen- einander selbständige Gestalten annehmen, so sind desswegen keines- wegs Arbeitslohn, Profit und Grundrente nun als die konstituirenden Elemente zu betrachten, aus deren Zusammensetzung oder Summe der regulirende Preis (natural price, prix nécessaire) der Waaren selbst entspränge; sodass nicht der Waarenwerth, nach Abzug des konstanten Werththeils, die ursprüngliche Einheit wäre, die in diese drei Theile zerfällt, sondern umgekehrt der Preis jedes dieser dre Theile selbständig bestimmt wäre, und aus der Addition dieser drei unabhängigen Grössen der Preis der Waare sich erst bildet. In Wirklichkeit ist der Waarenwerth die vorausgesetzte Grösse, das Ganze des Gesammtwerths von Arbeitslohn, Profit, Rente, welches immer deren relative Grösse gegen einander sei. In jener falschen Auffassung sind Arbeitslohn, Profit, Rente drei selbständige Werth- grössen, deren Gesammtgrösse die Grösse des Waarenwerths producirt, begränzt und bestimmt.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 398. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/407>, abgerufen am 28.11.2024.