sie bei den socialen Phänomenen nachgewiesen hat. Stösst die Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen auf keine Hindernisse, so löst sich die Rente in Differentialrente auf, d. h. sie ist beschränkt auf Ausgleichung der Surplusprofite, welche die regulirenden Produktionspreise einem Theil der Kapitalisten geben würden, und die nun vom Grundeigenthümer angeeignet werden. Hier hat also die Rente ihre bestimmte Werthgrenze in den Ab- weichungen der individuellen Profitraten, welche die Regulirung der Produktionspreise durch die allgemeine Profitrate hervorbringt. Setzt das Grundeigenthum der Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen Hindernisse in den Weg, und eignet sich ab- solute Rente an, so ist diese begrenzt durch den Ueberschuss des Werths der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis, also durch den Ueberschuss des in ihnen enthaltnen Mehrwerths über die durch die all- gemeine Profitrate den Kapitalen zufallende Profitrate. Diese Differenz bildet dann die Grenze der Rente, die nach wie vor nur einen bestimmten Theil des gegebnen und in den Waaren enthaltnen Mehrwerths bildet.
Findet endlich die Ausgleichung des Mehrwerths zum Durchschnitts- profit in den verschiednen Produktionssphären ein Hinderniss an künstlichen oder natürlichen Monopolen, und speciell am Monopol des Grundeigenthums, sodass ein Monopolpreis möglich würde, der über den Produktionspreis und über den Werth der Waaren stiege, auf die das Monopol wirkt, so würden die durch den Werth der Waaren gegebnen Grenzen dadurch nicht aufgehoben. Der Monopol- preis gewisser Waaren würde nur einen Theil des Profits der andern Waarenproducenten auf die Waaren mit dem Monopolpreis übertragen. Es fände indirekt eine örtliche Störung in der Vertheilung des Mehrwerths unter die verschiednen Produktionssphären statt, die aber die Grenze dieses Mehrwerths selbst unverändert liesse. Ginge die Waare mit Monopolpreis in den nothwendigen Konsum des Arbeiters ein, so würde sie den Arbeitslohn erhöhn und dadurch den Mehrwerth vermindern, falls der Arbeiter nach wie vor den Werth seiner Arbeitskraft bezahlt erhielte. Sie könnte den Arbeits- lohn unter den Werth der Arbeitskraft herabdrücken, aber dies nur, soweit jener über der Grenze seines physischen Minimums stände. In diesem Falle würde der Monopolpreis durch Abzug am realen Arbeitslohn (d. h. der Masse der Gebrauchswerthe, die der Arbeiter durch dieselbe Masse Arbeit erhielte) und an dem Profit der andern Kapitalisten bezahlt. Die Grenzen, innerhalb deren der Monopol- preis die normale Regulirung der Waarenpreise afficirte, wären fest bestimmt und genau berechenbar.
sie bei den socialen Phänomenen nachgewiesen hat. Stösst die Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen auf keine Hindernisse, so löst sich die Rente in Differentialrente auf, d. h. sie ist beschränkt auf Ausgleichung der Surplusprofite, welche die regulirenden Produktionspreise einem Theil der Kapitalisten geben würden, und die nun vom Grundeigenthümer angeeignet werden. Hier hat also die Rente ihre bestimmte Werthgrenze in den Ab- weichungen der individuellen Profitraten, welche die Regulirung der Produktionspreise durch die allgemeine Profitrate hervorbringt. Setzt das Grundeigenthum der Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen Hindernisse in den Weg, und eignet sich ab- solute Rente an, so ist diese begrenzt durch den Ueberschuss des Werths der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis, also durch den Ueberschuss des in ihnen enthaltnen Mehrwerths über die durch die all- gemeine Profitrate den Kapitalen zufallende Profitrate. Diese Differenz bildet dann die Grenze der Rente, die nach wie vor nur einen bestimmten Theil des gegebnen und in den Waaren enthaltnen Mehrwerths bildet.
Findet endlich die Ausgleichung des Mehrwerths zum Durchschnitts- profit in den verschiednen Produktionssphären ein Hinderniss an künstlichen oder natürlichen Monopolen, und speciell am Monopol des Grundeigenthums, sodass ein Monopolpreis möglich würde, der über den Produktionspreis und über den Werth der Waaren stiege, auf die das Monopol wirkt, so würden die durch den Werth der Waaren gegebnen Grenzen dadurch nicht aufgehoben. Der Monopol- preis gewisser Waaren würde nur einen Theil des Profits der andern Waarenproducenten auf die Waaren mit dem Monopolpreis übertragen. Es fände indirekt eine örtliche Störung in der Vertheilung des Mehrwerths unter die verschiednen Produktionssphären statt, die aber die Grenze dieses Mehrwerths selbst unverändert liesse. Ginge die Waare mit Monopolpreis in den nothwendigen Konsum des Arbeiters ein, so würde sie den Arbeitslohn erhöhn und dadurch den Mehrwerth vermindern, falls der Arbeiter nach wie vor den Werth seiner Arbeitskraft bezahlt erhielte. Sie könnte den Arbeits- lohn unter den Werth der Arbeitskraft herabdrücken, aber dies nur, soweit jener über der Grenze seines physischen Minimums stände. In diesem Falle würde der Monopolpreis durch Abzug am realen Arbeitslohn (d. h. der Masse der Gebrauchswerthe, die der Arbeiter durch dieselbe Masse Arbeit erhielte) und an dem Profit der andern Kapitalisten bezahlt. Die Grenzen, innerhalb deren der Monopol- preis die normale Regulirung der Waarenpreise afficirte, wären fest bestimmt und genau berechenbar.
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sie bei den socialen Phänomenen nachgewiesen hat. Stösst die
Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen auf keine
Hindernisse, so löst sich die Rente in Differentialrente auf, d. h.
sie ist beschränkt auf Ausgleichung der Surplusprofite, welche die
regulirenden Produktionspreise einem Theil der Kapitalisten geben
würden, und die nun vom Grundeigenthümer angeeignet werden.
Hier hat also die Rente ihre bestimmte Werthgrenze in den Ab-
weichungen der individuellen Profitraten, welche die Regulirung
der Produktionspreise durch die allgemeine Profitrate hervorbringt.
Setzt das Grundeigenthum der Ausgleichung der Waarenwerthe zu
Produktionspreisen Hindernisse in den Weg, und eignet sich ab-
solute Rente an, so ist diese begrenzt durch den Ueberschuss des
Werths der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis, also durch den
Ueberschuss des in ihnen enthaltnen Mehrwerths über die durch die all-
gemeine Profitrate den Kapitalen zufallende Profitrate. Diese Differenz
bildet dann die Grenze der Rente, die nach wie vor nur einen bestimmten
Theil des gegebnen und in den Waaren enthaltnen Mehrwerths bildet.
Findet endlich die Ausgleichung des Mehrwerths zum Durchschnitts-
profit in den verschiednen Produktionssphären ein Hinderniss an
künstlichen oder natürlichen Monopolen, und speciell am Monopol
des Grundeigenthums, sodass ein Monopolpreis möglich würde, der
über den Produktionspreis und über den Werth der Waaren stiege,
auf die das Monopol wirkt, so würden die durch den Werth der
Waaren gegebnen Grenzen dadurch nicht aufgehoben. Der Monopol-
preis gewisser Waaren würde nur einen Theil des Profits der andern
Waarenproducenten auf die Waaren mit dem Monopolpreis übertragen.
Es fände indirekt eine örtliche Störung in der Vertheilung des
Mehrwerths unter die verschiednen Produktionssphären statt, die
aber die Grenze dieses Mehrwerths selbst unverändert liesse. Ginge
die Waare mit Monopolpreis in den nothwendigen Konsum des
Arbeiters ein, so würde sie den Arbeitslohn erhöhn und dadurch
den Mehrwerth vermindern, falls der Arbeiter nach wie vor den
Werth seiner Arbeitskraft bezahlt erhielte. Sie könnte den Arbeits-
lohn unter den Werth der Arbeitskraft herabdrücken, aber dies nur,
soweit jener über der Grenze seines physischen Minimums stände.
In diesem Falle würde der Monopolpreis durch Abzug am realen
Arbeitslohn (d. h. der Masse der Gebrauchswerthe, die der Arbeiter
durch dieselbe Masse Arbeit erhielte) und an dem Profit der andern
Kapitalisten bezahlt. Die Grenzen, innerhalb deren der Monopol-
preis die normale Regulirung der Waarenpreise afficirte, wären fest
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/406>, abgerufen am 24.11.2024.
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