dieser Waaren ist bestimmt durch die Arbeitszeit, die ihre Repro- duktion erheischt; also durch den Theil der, den Produktionsmitteln neu zugesetzten Arbeit, oder auch jedes Arbeitstags, den der Ar- beiter zur Produktion und Reproduktion eines Aequivalents für den Werth dieser nothwendigen Lebensmittel erheischt. Sind z. B. seine durchschnittlichen täglichen Lebensmittel dem Werth nach = 6 Stunden Durchschnittsarbeit, so muss er durchschnittlich 6 Stunden seiner Tagesarbeit für sich selbst arbeiten. Der wirkliche Werth seiner Arbeitskraft weicht von diesem physischen Minimum ab; er ist verschieden je nach dem Klima und dem Stand der ge- sellschaftlichen Entwicklung; er hängt ab nicht nur von den physischen, sondern auch von den historisch entwickelten gesell- schaftlichen Bedürfnissen, die zur zweiten Natur werden. Aber in jedem Land zu einer gegebnen Periode ist dieser regulirende durch- schnittliche Arbeitslohn eine gegebne Grösse. Der Werth der sämmtlichen übrigen Revenuen hat so eine Grenze. Er ist stets gleich dem Werth, worin sich der Gesammtarbeitstag (der hier mit dem Durchschnittsarbeitstag zusammenfällt, da er die vom ge- sellschaftlichen Gesammtkapital in Bewegung gesetzte Gesammt- arbeitsmasse umfasst) verkörpert, minus dem Theil desselben, der sich in Arbeitslohn verkörpert. Seine Grenze ist also gegeben durch die Grenze des Werths, in welchem sich die unbezahlte Arbeit ausdrückt, d. h. durch das Quantum dieser unbezahlten Arbeit. Wenn der Theil des Arbeitstags, den der Arbeiter zur Reproduktion des Werths seines Lohns braucht, in dem physischen Minimum seines Lohns seine letzte Schranke hat, so hat der andre Theil des Arbeitstags, worin sich seine Mehrarbeit darstellt, also auch der Werththeil, der den Mehrwerth ausdrückt, seine Schranke an dem physischen Maximum des Arbeitstags, d. h. an dem Ge- sammtquantum täglicher Arbeitszeit, das der Arbeiter bei Erhaltung und Reproduktion seiner Arbeitskraft überhaupt geben kann. Da es sich bei der jetzigen Betrachtung um Vertheilung des Werths handelt, worin die jährlich neu zugesetzte Gesammtarbeit sich dar- gestellt hat, so kann der Arbeitstag hier als konstante Grösse be- trachtet werden, und ist als solche vorausgesetzt, wie viel oder wie wenig er von seinem physischen Maximum auch abweiche. Die ab- solute Grenze des Werththeils, der den Mehrwerth bildet, und der sich in Profit und Grundrente auflöst, ist also gegeben; er ist bestimmt durch den Ueberschuss des unbezahlten Theils des Arbeits- tags über seinen bezahlten, also durch den Werththeil des Gesammt- produkts, worin diese Mehrarbeit sich verwirklicht. Nennen wir,
dieser Waaren ist bestimmt durch die Arbeitszeit, die ihre Repro- duktion erheischt; also durch den Theil der, den Produktionsmitteln neu zugesetzten Arbeit, oder auch jedes Arbeitstags, den der Ar- beiter zur Produktion und Reproduktion eines Aequivalents für den Werth dieser nothwendigen Lebensmittel erheischt. Sind z. B. seine durchschnittlichen täglichen Lebensmittel dem Werth nach = 6 Stunden Durchschnittsarbeit, so muss er durchschnittlich 6 Stunden seiner Tagesarbeit für sich selbst arbeiten. Der wirkliche Werth seiner Arbeitskraft weicht von diesem physischen Minimum ab; er ist verschieden je nach dem Klima und dem Stand der ge- sellschaftlichen Entwicklung; er hängt ab nicht nur von den physischen, sondern auch von den historisch entwickelten gesell- schaftlichen Bedürfnissen, die zur zweiten Natur werden. Aber in jedem Land zu einer gegebnen Periode ist dieser regulirende durch- schnittliche Arbeitslohn eine gegebne Grösse. Der Werth der sämmtlichen übrigen Revenuen hat so eine Grenze. Er ist stets gleich dem Werth, worin sich der Gesammtarbeitstag (der hier mit dem Durchschnittsarbeitstag zusammenfällt, da er die vom ge- sellschaftlichen Gesammtkapital in Bewegung gesetzte Gesammt- arbeitsmasse umfasst) verkörpert, minus dem Theil desselben, der sich in Arbeitslohn verkörpert. Seine Grenze ist also gegeben durch die Grenze des Werths, in welchem sich die unbezahlte Arbeit ausdrückt, d. h. durch das Quantum dieser unbezahlten Arbeit. Wenn der Theil des Arbeitstags, den der Arbeiter zur Reproduktion des Werths seines Lohns braucht, in dem physischen Minimum seines Lohns seine letzte Schranke hat, so hat der andre Theil des Arbeitstags, worin sich seine Mehrarbeit darstellt, also auch der Werththeil, der den Mehrwerth ausdrückt, seine Schranke an dem physischen Maximum des Arbeitstags, d. h. an dem Ge- sammtquantum täglicher Arbeitszeit, das der Arbeiter bei Erhaltung und Reproduktion seiner Arbeitskraft überhaupt geben kann. Da es sich bei der jetzigen Betrachtung um Vertheilung des Werths handelt, worin die jährlich neu zugesetzte Gesammtarbeit sich dar- gestellt hat, so kann der Arbeitstag hier als konstante Grösse be- trachtet werden, und ist als solche vorausgesetzt, wie viel oder wie wenig er von seinem physischen Maximum auch abweiche. Die ab- solute Grenze des Werththeils, der den Mehrwerth bildet, und der sich in Profit und Grundrente auflöst, ist also gegeben; er ist bestimmt durch den Ueberschuss des unbezahlten Theils des Arbeits- tags über seinen bezahlten, also durch den Werththeil des Gesammt- produkts, worin diese Mehrarbeit sich verwirklicht. Nennen wir,
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[395/0404]
dieser Waaren ist bestimmt durch die Arbeitszeit, die ihre Repro-
duktion erheischt; also durch den Theil der, den Produktionsmitteln
neu zugesetzten Arbeit, oder auch jedes Arbeitstags, den der Ar-
beiter zur Produktion und Reproduktion eines Aequivalents für
den Werth dieser nothwendigen Lebensmittel erheischt. Sind z. B.
seine durchschnittlichen täglichen Lebensmittel dem Werth nach
= 6 Stunden Durchschnittsarbeit, so muss er durchschnittlich 6
Stunden seiner Tagesarbeit für sich selbst arbeiten. Der wirkliche
Werth seiner Arbeitskraft weicht von diesem physischen Minimum
ab; er ist verschieden je nach dem Klima und dem Stand der ge-
sellschaftlichen Entwicklung; er hängt ab nicht nur von den
physischen, sondern auch von den historisch entwickelten gesell-
schaftlichen Bedürfnissen, die zur zweiten Natur werden. Aber in
jedem Land zu einer gegebnen Periode ist dieser regulirende durch-
schnittliche Arbeitslohn eine gegebne Grösse. Der Werth der
sämmtlichen übrigen Revenuen hat so eine Grenze. Er ist stets
gleich dem Werth, worin sich der Gesammtarbeitstag (der hier
mit dem Durchschnittsarbeitstag zusammenfällt, da er die vom ge-
sellschaftlichen Gesammtkapital in Bewegung gesetzte Gesammt-
arbeitsmasse umfasst) verkörpert, minus dem Theil desselben, der
sich in Arbeitslohn verkörpert. Seine Grenze ist also gegeben
durch die Grenze des Werths, in welchem sich die unbezahlte
Arbeit ausdrückt, d. h. durch das Quantum dieser unbezahlten Arbeit.
Wenn der Theil des Arbeitstags, den der Arbeiter zur Reproduktion
des Werths seines Lohns braucht, in dem physischen Minimum
seines Lohns seine letzte Schranke hat, so hat der andre Theil
des Arbeitstags, worin sich seine Mehrarbeit darstellt, also
auch der Werththeil, der den Mehrwerth ausdrückt, seine Schranke
an dem physischen Maximum des Arbeitstags, d. h. an dem Ge-
sammtquantum täglicher Arbeitszeit, das der Arbeiter bei Erhaltung
und Reproduktion seiner Arbeitskraft überhaupt geben kann. Da
es sich bei der jetzigen Betrachtung um Vertheilung des Werths
handelt, worin die jährlich neu zugesetzte Gesammtarbeit sich dar-
gestellt hat, so kann der Arbeitstag hier als konstante Grösse be-
trachtet werden, und ist als solche vorausgesetzt, wie viel oder wie
wenig er von seinem physischen Maximum auch abweiche. Die ab-
solute Grenze des Werththeils, der den Mehrwerth bildet, und der
sich in Profit und Grundrente auflöst, ist also gegeben; er ist
bestimmt durch den Ueberschuss des unbezahlten Theils des Arbeits-
tags über seinen bezahlten, also durch den Werththeil des Gesammt-
produkts, worin diese Mehrarbeit sich verwirklicht. Nennen wir,
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/404>, abgerufen am 24.11.2024.
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