Sache nach muss hier ein überwiegender Theil des ländlichen Pro- dukts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Producenten, den Bauern, selbst verzehrt werden, und nur der Ueberschuss dar- über als Waare in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Theil des Preises der Waaren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muss hier offenbar ebenso existiren wie bei kapitalistischer Produk- tionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vor- kommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist, existirt diese Differentialrente; sie erscheint dann im über- schüssigen Mehrprodukt. Nur fliesst sie in die Tasche des Bauern, dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisirt. Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei weiterer Entwicklung dieser Form, entweder bei Erbtheilungen der Boden für einen gewissen Geldwerth übernommen ist, oder bei dem beständigen Wechsel sei es des ganzen Eigenthums, sei es seiner Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum grossen Theil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisirte Rente, ein voraus- gesetztes Element ist, und daher die Rente zu existiren scheint unabhängig von jeder Differenzirung in der Fruchtbarkeit und Lage des Bodens -- gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, dass keine absolute Rente existirt, dass also der schlechteste Boden keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder realisirten Ueberschuss des Werths des Produkts über seinen Pro- duktionspreis, oder einen über den Werth des Produkts über- schüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirthschaft hier grossen- theils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz, und der Boden als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäf- tigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulirende Marktpreis des Produkts nur unter ausserordentlichen Umständen seinen Werth erreichen; dieser Werth aber wird in der Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Ueberschuss des Werths über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapi- tals in Ländern vorherrschender Parcellenwirthschaft. Als Schranke der Exploitation für den Parcellenbauer erscheint einerseits nicht der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist
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Sache nach muss hier ein überwiegender Theil des ländlichen Pro- dukts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Producenten, den Bauern, selbst verzehrt werden, und nur der Ueberschuss dar- über als Waare in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Theil des Preises der Waaren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muss hier offenbar ebenso existiren wie bei kapitalistischer Produk- tionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vor- kommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist, existirt diese Differentialrente; sie erscheint dann im über- schüssigen Mehrprodukt. Nur fliesst sie in die Tasche des Bauern, dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisirt. Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei weiterer Entwicklung dieser Form, entweder bei Erbtheilungen der Boden für einen gewissen Geldwerth übernommen ist, oder bei dem beständigen Wechsel sei es des ganzen Eigenthums, sei es seiner Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum grossen Theil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisirte Rente, ein voraus- gesetztes Element ist, und daher die Rente zu existiren scheint unabhängig von jeder Differenzirung in der Fruchtbarkeit und Lage des Bodens — gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, dass keine absolute Rente existirt, dass also der schlechteste Boden keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder realisirten Ueberschuss des Werths des Produkts über seinen Pro- duktionspreis, oder einen über den Werth des Produkts über- schüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirthschaft hier grossen- theils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz, und der Boden als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäf- tigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulirende Marktpreis des Produkts nur unter ausserordentlichen Umständen seinen Werth erreichen; dieser Werth aber wird in der Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Ueberschuss des Werths über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapi- tals in Ländern vorherrschender Parcellenwirthschaft. Als Schranke der Exploitation für den Parcellenbauer erscheint einerseits nicht der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist
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Sache nach muss hier ein überwiegender Theil des ländlichen Pro-
dukts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Producenten,
den Bauern, selbst verzehrt werden, und nur der Ueberschuss dar-
über als Waare in den Handel mit den Städten eingehn. Wie
immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier
geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Theil des
Preises der Waaren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien,
muss hier offenbar ebenso existiren wie bei kapitalistischer Produk-
tionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vor-
kommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt
ist, existirt diese Differentialrente; sie erscheint dann im über-
schüssigen Mehrprodukt. Nur fliesst sie in die Tasche des Bauern,
dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisirt.
Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die
faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei
weiterer Entwicklung dieser Form, entweder bei Erbtheilungen der
Boden für einen gewissen Geldwerth übernommen ist, oder bei dem
beständigen Wechsel sei es des ganzen Eigenthums, sei es seiner
Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum
grossen Theil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also
der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisirte Rente, ein voraus-
gesetztes Element ist, und daher die Rente zu existiren scheint
unabhängig von jeder Differenzirung in der Fruchtbarkeit und Lage
des Bodens — gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, dass
keine absolute Rente existirt, dass also der schlechteste Boden
keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder
realisirten Ueberschuss des Werths des Produkts über seinen Pro-
duktionspreis, oder einen über den Werth des Produkts über-
schüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirthschaft hier grossen-
theils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz, und der Boden
als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäf-
tigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der
regulirende Marktpreis des Produkts nur unter ausserordentlichen
Umständen seinen Werth erreichen; dieser Werth aber wird in der
Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des
Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Ueberschuss des
Werths über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird
durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapi-
tals in Ländern vorherrschender Parcellenwirthschaft. Als Schranke
der Exploitation für den Parcellenbauer erscheint einerseits nicht
der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/348>, abgerufen am 23.11.2024.
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