Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit. Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungs- form der bisher betrachteten, mit dem Mehrwerth und der Mehr- arbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerths.
In ihrer weitern Entwicklung muss die Geldrente führen -- von allen Zwischenformen abgesehn, wie z. B. von der des kleinbäuer- lichen Pächters -- entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauerneigenthum, oder zur Form der kapitalistischen Produktions- weise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
Mit Geldrente verwandelt sich nothwendig das traditionelle ge- wohnheitsrechtliche Verhältniss zwischen den, einen Theil des Bodens besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigen- thümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältniss. Der bebauende Besitzer wird daher der Sache nach zum blossen Pächter. Diese Verwand- lung wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen Produk- tionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach und nach zu expropriiren und an ihre Stelle einen kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherign Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit, und zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigenthum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geld- rente wird ferner nicht nur nothwendig begleitet, sondern selbst anticipirt durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher noth- wendig bei den besser gestellten rentepflichtigen Bauern die Ge- wohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter zu exploitiren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu ver- wandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapita- listischen Produktion ausserhalb des flachen Landes bedingt ist, und die besonders rasch aufschiesst, wenn ihr, wie im 16. Jahr- hundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hülfe
Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit. Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungs- form der bisher betrachteten, mit dem Mehrwerth und der Mehr- arbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerths.
In ihrer weitern Entwicklung muss die Geldrente führen — von allen Zwischenformen abgesehn, wie z. B. von der des kleinbäuer- lichen Pächters — entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauerneigenthum, oder zur Form der kapitalistischen Produktions- weise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
Mit Geldrente verwandelt sich nothwendig das traditionelle ge- wohnheitsrechtliche Verhältniss zwischen den, einen Theil des Bodens besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigen- thümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältniss. Der bebauende Besitzer wird daher der Sache nach zum blossen Pächter. Diese Verwand- lung wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen Produk- tionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach und nach zu expropriiren und an ihre Stelle einen kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherign Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit, und zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigenthum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geld- rente wird ferner nicht nur nothwendig begleitet, sondern selbst anticipirt durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher noth- wendig bei den besser gestellten rentepflichtigen Bauern die Ge- wohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter zu exploitiren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu ver- wandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapita- listischen Produktion ausserhalb des flachen Landes bedingt ist, und die besonders rasch aufschiesst, wenn ihr, wie im 16. Jahr- hundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hülfe
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Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit
neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der
Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit.
Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungs-
form der bisher betrachteten, mit dem Mehrwerth und der Mehr-
arbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente
als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerths.
In ihrer weitern Entwicklung muss die Geldrente führen — von
allen Zwischenformen abgesehn, wie z. B. von der des kleinbäuer-
lichen Pächters — entweder zur Verwandlung des Bodens in freies
Bauerneigenthum, oder zur Form der kapitalistischen Produktions-
weise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
Mit Geldrente verwandelt sich nothwendig das traditionelle ge-
wohnheitsrechtliche Verhältniss zwischen den, einen Theil des Bodens
besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigen-
thümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven
Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältniss. Der bebauende Besitzer
wird daher der Sache nach zum blossen Pächter. Diese Verwand-
lung wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen Produk-
tionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach
und nach zu expropriiren und an ihre Stelle einen kapitalistischen
Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherign
Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit, und zu seiner Verwandlung
in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigenthum an dem von
ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geld-
rente wird ferner nicht nur nothwendig begleitet, sondern selbst
anticipirt durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich
verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo
diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher noth-
wendig bei den besser gestellten rentepflichtigen Bauern die Ge-
wohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter
zu exploitiren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen
hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich
nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen
anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu ver-
wandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens
selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern,
deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapita-
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und die besonders rasch aufschiesst, wenn ihr, wie im 16. Jahr-
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/341>, abgerufen am 23.11.2024.
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