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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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duktion nöthigen Arbeitsbedingungen befindet, dem Eigenthümer
der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des
Bodens, zu leisten hat; und dass es andrerseits nur der Boden ist,
der ihm als in fremdem Eigenthum befindliche, ihm gegenüber ver-
selbständigte und in Grundeigenthümer personificirte Arbeitsbedingung
gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest
entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch
mehr oder minder begleitet von Ueberbleibseln der frühern Form,
d. h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Frohn-
arbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson
oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern
Kulturzustand des unmittelbaren Producenten, also eine höhere Ent-
wicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und
sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, dass
die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht
mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder
seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Pro-
ducent durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang,
und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche an-
getrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat.
Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unent-
behrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Producenten hinaus, und
innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes,
des von ihm selbst exploitirten Bodens, statt wie früher auf dem
herrschaftlichen Gut neben und ausser dem seinigen, ist hier schon
sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhält-
niss verfügt der unmittelbare Producent mehr oder minder über
die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor
ein Theil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze
äberschüssige Theil derselben, dem Grundeigenthümer unentgeltlich
gehört; nur dass dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen
Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts,
worin sie sich realisirt. Die lästige und je nach der Regelung der
Frohnarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung
durch die Arbeit für den Grundeigenthümer (vergleiche Buch I,
Kap. VIII, 2, Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produkten-
rente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im
Jahr reducirt, wo gewisse Frohnden neben der Produktenrente fort-
dauern. Die Arbeit des Producenten für sich selbst und seine
Arbeit für den Grundeigenthümer sind nicht mehr handgreiflich
der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente

duktion nöthigen Arbeitsbedingungen befindet, dem Eigenthümer
der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des
Bodens, zu leisten hat; und dass es andrerseits nur der Boden ist,
der ihm als in fremdem Eigenthum befindliche, ihm gegenüber ver-
selbständigte und in Grundeigenthümer personificirte Arbeitsbedingung
gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest
entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch
mehr oder minder begleitet von Ueberbleibseln der frühern Form,
d. h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Frohn-
arbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson
oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern
Kulturzustand des unmittelbaren Producenten, also eine höhere Ent-
wicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und
sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, dass
die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht
mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder
seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Pro-
ducent durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang,
und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche an-
getrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat.
Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unent-
behrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Producenten hinaus, und
innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes,
des von ihm selbst exploitirten Bodens, statt wie früher auf dem
herrschaftlichen Gut neben und ausser dem seinigen, ist hier schon
sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhält-
niss verfügt der unmittelbare Producent mehr oder minder über
die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor
ein Theil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze
äberschüssige Theil derselben, dem Grundeigenthümer unentgeltlich
gehört; nur dass dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen
Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts,
worin sie sich realisirt. Die lästige und je nach der Regelung der
Frohnarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung
durch die Arbeit für den Grundeigenthümer (vergleiche Buch I,
Kap. VIII, 2, Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produkten-
rente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im
Jahr reducirt, wo gewisse Frohnden neben der Produktenrente fort-
dauern. Die Arbeit des Producenten für sich selbst und seine
Arbeit für den Grundeigenthümer sind nicht mehr handgreiflich
der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente

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[328/0337] duktion nöthigen Arbeitsbedingungen befindet, dem Eigenthümer der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des Bodens, zu leisten hat; und dass es andrerseits nur der Boden ist, der ihm als in fremdem Eigenthum befindliche, ihm gegenüber ver- selbständigte und in Grundeigenthümer personificirte Arbeitsbedingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch mehr oder minder begleitet von Ueberbleibseln der frühern Form, d. h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Frohn- arbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern Kulturzustand des unmittelbaren Producenten, also eine höhere Ent- wicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, dass die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Pro- ducent durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang, und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche an- getrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unent- behrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Producenten hinaus, und innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes, des von ihm selbst exploitirten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut neben und ausser dem seinigen, ist hier schon sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhält- niss verfügt der unmittelbare Producent mehr oder minder über die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor ein Theil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze äberschüssige Theil derselben, dem Grundeigenthümer unentgeltlich gehört; nur dass dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts, worin sie sich realisirt. Die lästige und je nach der Regelung der Frohnarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Arbeit für den Grundeigenthümer (vergleiche Buch I, Kap. VIII, 2, Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produkten- rente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im Jahr reducirt, wo gewisse Frohnden neben der Produktenrente fort- dauern. Die Arbeit des Producenten für sich selbst und seine Arbeit für den Grundeigenthümer sind nicht mehr handgreiflich der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/337>, abgerufen am 23.11.2024.