Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, dass ver- schiedne successive Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist, und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus dass, wenn zwei Kapitale von je 1000 £ auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Boden- klasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesammtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne dass der Preis des einzelnen Boden- stücks, oder die Rentrate, oder auch die Rentmasse auf dem ein- zelnen Bodenstücke nothwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Be- sitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, dass die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Boden- stücken nebeneinander andern Gesetzen folge, als die successive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage so- wohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die ein- zige Modifikation, die hier existirt und die übersehn wird, ist die, dass successive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigenthums stösst, was bei successiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe, und ebenso die Rate des Mehrwerths, so bleibt die Profitrate unverändert, so- dass bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn ein Kapital von 1000 £ eine Rente von x, wirft unter den vorausgesetzten Umständen eines von 2000 £ eine Rente von 2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unver- ändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in demselben Feld arbeitet, ist in Folge des Steigens der Masse der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 £ Rente einbrachte, bringt jetzt 4 £.41)
41) Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeutende Schrift über die Rente wir in Buch IV zurückkommen, diesen Punkt entwickelt zu
Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, dass ver- schiedne successive Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist, und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus dass, wenn zwei Kapitale von je 1000 £ auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Boden- klasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesammtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne dass der Preis des einzelnen Boden- stücks, oder die Rentrate, oder auch die Rentmasse auf dem ein- zelnen Bodenstücke nothwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Be- sitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, dass die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Boden- stücken nebeneinander andern Gesetzen folge, als die successive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage so- wohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die ein- zige Modifikation, die hier existirt und die übersehn wird, ist die, dass successive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigenthums stösst, was bei successiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe, und ebenso die Rate des Mehrwerths, so bleibt die Profitrate unverändert, so- dass bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn ein Kapital von 1000 £ eine Rente von x, wirft unter den vorausgesetzten Umständen eines von 2000 £ eine Rente von 2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unver- ändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in demselben Feld arbeitet, ist in Folge des Steigens der Masse der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 £ Rente einbrachte, bringt jetzt 4 £.41)
41) Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeutende Schrift über die Rente wir in Buch IV zurückkommen, diesen Punkt entwickelt zu
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Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, dass ver-
schiedne successive Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke eine
Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist, und
daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung
hinaus dass, wenn zwei Kapitale von je 1000 £ auf zwei Feldern
von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente
abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Boden-
klasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des
Rentals, die Gesammtrente eines Landes, wächst daher mit der
Masse der Kapitalanlage, ohne dass der Preis des einzelnen Boden-
stücks, oder die Rentrate, oder auch die Rentmasse auf dem ein-
zelnen Bodenstücke nothwendig wächst; die Masse des Rentals
wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur.
Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Be-
sitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die
andre hinaus, dass die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Boden-
stücken nebeneinander andern Gesetzen folge, als die successive
Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade
die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden
Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage so-
wohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die ein-
zige Modifikation, die hier existirt und die übersehn wird, ist die,
dass successive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich
verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigenthums stösst,
was bei successiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der
Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese
verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig
in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital
ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe, und ebenso
die Rate des Mehrwerths, so bleibt die Profitrate unverändert, so-
dass bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso
bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe.
Wenn ein Kapital von 1000 £ eine Rente von x, wirft unter den
vorausgesetzten Umständen eines von 2000 £ eine Rente von 2x
ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unver-
ändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital
in demselben Feld arbeitet, ist in Folge des Steigens der Masse
der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 £
Rente einbrachte, bringt jetzt 4 £. 41)
41) Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeutende Schrift
über die Rente wir in Buch IV zurückkommen, diesen Punkt entwickelt zu
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/320>, abgerufen am 23.11.2024.
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