hier fast nur aus variablem, in Arbeit ausgelegtem Kapital, setzt also auch mehr Mehrarbeit in Bewegung als andres Kapital gleicher Grösse. Es steckt also in dem Holzwerth ein grössrer Ueberschuss von unbezahlter Arbeit, oder von Mehrwerth, als im Produkt von Kapitalen höherer Zusammensetzung. Es kann daher der Durch- schnittsprofit aus dem Holz bezahlt werden und ein bedeutender Ueberschuss in Form von Rente dem Waldeigenthümer zufallen. Umgekehrt ist anzunehmen, dass bei der Leichtigkeit, womit das Holzfällen ausgedehnt werden, also diese Produktion sich rasch vermehren kann, die Nachfrage sehr bedeutend steigen muss, damit der Preis des Holzes seinem Werth gleichkommt und daher der ganze Ueberschuss unbezahlter Arbeit (über den dem Kapitalisten als Durchschnittsprofit zufallenden Theil derselben) in Form der Rente dem Eigenthümer zufällt.
Wir haben angenommen, dass der neu in Bebauung gezogne Boden von noch geringrer Qualität ist als der schlechteste letzt- bebaute. Ist er besser, so trägt er eine Differentialrente. Wir untersuchen hier aber gerade den Fall, wo die Rente nicht als Differentialrente erscheint. Da sind nur zwei Fälle möglich. Der neu in Angriff genommene Boden ist schlechter, oder er ist eben- sogut wie der letztbebaute. Ist er schlechter, so ist dies bereits untersucht. Zu untersuchen ist also nur noch der Fall wo er ebenso gut ist.
Gleich guter und selbst besserer Boden kann, wie dies schon bei der Differentialrente entwickelt ist, ebensowohl im Fortgang der Kultur in den Neubau eintreten wie schlechterer.
Erstens weil bei der Differentialrente (und der Rente überhaupt, da auch bei der Nicht-Differentialrente immer die Frage eintritt, ob einerseits die Fruchtbarkeit des Bodens überhaupt, und andrer- seits seine Lage erlaubt, ihn bei dem regulirenden Marktpreis mit Profit und Rente zu bebauen) zwei Bedingungen in umgekehrter Richtung wirken, die sich bald wechselseitig paralysiren, bald eine um die andre den Ausschlag geben können. Das Steigen des Marktpreises -- vorausgesetzt dass der Kostpreis der Bebauung nicht gefallen ist, in andren Worten, dass nicht Fortschritte tech- nischer Art ein neu hinzutretendes Moment für den Neuanbau bilden -- kann fruchtbareren Boden in Bebauung bringen, der früher durch seine Lage von der Konkurrenz ausgeschlossen war. Oder es kann bei unfruchtbarerem Boden den Vortheil der Lage soweit steigern, dass die geringre Ertragsfähigkeit dadurch ausge- glichen wird. Oder ohne Steigen des Marktpreises kann die Lage
hier fast nur aus variablem, in Arbeit ausgelegtem Kapital, setzt also auch mehr Mehrarbeit in Bewegung als andres Kapital gleicher Grösse. Es steckt also in dem Holzwerth ein grössrer Ueberschuss von unbezahlter Arbeit, oder von Mehrwerth, als im Produkt von Kapitalen höherer Zusammensetzung. Es kann daher der Durch- schnittsprofit aus dem Holz bezahlt werden und ein bedeutender Ueberschuss in Form von Rente dem Waldeigenthümer zufallen. Umgekehrt ist anzunehmen, dass bei der Leichtigkeit, womit das Holzfällen ausgedehnt werden, also diese Produktion sich rasch vermehren kann, die Nachfrage sehr bedeutend steigen muss, damit der Preis des Holzes seinem Werth gleichkommt und daher der ganze Ueberschuss unbezahlter Arbeit (über den dem Kapitalisten als Durchschnittsprofit zufallenden Theil derselben) in Form der Rente dem Eigenthümer zufällt.
Wir haben angenommen, dass der neu in Bebauung gezogne Boden von noch geringrer Qualität ist als der schlechteste letzt- bebaute. Ist er besser, so trägt er eine Differentialrente. Wir untersuchen hier aber gerade den Fall, wo die Rente nicht als Differentialrente erscheint. Da sind nur zwei Fälle möglich. Der neu in Angriff genommene Boden ist schlechter, oder er ist eben- sogut wie der letztbebaute. Ist er schlechter, so ist dies bereits untersucht. Zu untersuchen ist also nur noch der Fall wo er ebenso gut ist.
Gleich guter und selbst besserer Boden kann, wie dies schon bei der Differentialrente entwickelt ist, ebensowohl im Fortgang der Kultur in den Neubau eintreten wie schlechterer.
Erstens weil bei der Differentialrente (und der Rente überhaupt, da auch bei der Nicht-Differentialrente immer die Frage eintritt, ob einerseits die Fruchtbarkeit des Bodens überhaupt, und andrer- seits seine Lage erlaubt, ihn bei dem regulirenden Marktpreis mit Profit und Rente zu bebauen) zwei Bedingungen in umgekehrter Richtung wirken, die sich bald wechselseitig paralysiren, bald eine um die andre den Ausschlag geben können. Das Steigen des Marktpreises — vorausgesetzt dass der Kostpreis der Bebauung nicht gefallen ist, in andren Worten, dass nicht Fortschritte tech- nischer Art ein neu hinzutretendes Moment für den Neuanbau bilden — kann fruchtbareren Boden in Bebauung bringen, der früher durch seine Lage von der Konkurrenz ausgeschlossen war. Oder es kann bei unfruchtbarerem Boden den Vortheil der Lage soweit steigern, dass die geringre Ertragsfähigkeit dadurch ausge- glichen wird. Oder ohne Steigen des Marktpreises kann die Lage
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[302/0311]
hier fast nur aus variablem, in Arbeit ausgelegtem Kapital, setzt
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Grösse. Es steckt also in dem Holzwerth ein grössrer Ueberschuss
von unbezahlter Arbeit, oder von Mehrwerth, als im Produkt von
Kapitalen höherer Zusammensetzung. Es kann daher der Durch-
schnittsprofit aus dem Holz bezahlt werden und ein bedeutender
Ueberschuss in Form von Rente dem Waldeigenthümer zufallen.
Umgekehrt ist anzunehmen, dass bei der Leichtigkeit, womit das
Holzfällen ausgedehnt werden, also diese Produktion sich rasch
vermehren kann, die Nachfrage sehr bedeutend steigen muss, damit
der Preis des Holzes seinem Werth gleichkommt und daher der
ganze Ueberschuss unbezahlter Arbeit (über den dem Kapitalisten
als Durchschnittsprofit zufallenden Theil derselben) in Form der
Rente dem Eigenthümer zufällt.
Wir haben angenommen, dass der neu in Bebauung gezogne
Boden von noch geringrer Qualität ist als der schlechteste letzt-
bebaute. Ist er besser, so trägt er eine Differentialrente. Wir
untersuchen hier aber gerade den Fall, wo die Rente nicht als
Differentialrente erscheint. Da sind nur zwei Fälle möglich. Der
neu in Angriff genommene Boden ist schlechter, oder er ist eben-
sogut wie der letztbebaute. Ist er schlechter, so ist dies bereits
untersucht. Zu untersuchen ist also nur noch der Fall wo er
ebenso gut ist.
Gleich guter und selbst besserer Boden kann, wie dies schon
bei der Differentialrente entwickelt ist, ebensowohl im Fortgang
der Kultur in den Neubau eintreten wie schlechterer.
Erstens weil bei der Differentialrente (und der Rente überhaupt,
da auch bei der Nicht-Differentialrente immer die Frage eintritt,
ob einerseits die Fruchtbarkeit des Bodens überhaupt, und andrer-
seits seine Lage erlaubt, ihn bei dem regulirenden Marktpreis mit
Profit und Rente zu bebauen) zwei Bedingungen in umgekehrter
Richtung wirken, die sich bald wechselseitig paralysiren, bald eine
um die andre den Ausschlag geben können. Das Steigen des
Marktpreises — vorausgesetzt dass der Kostpreis der Bebauung
nicht gefallen ist, in andren Worten, dass nicht Fortschritte tech-
nischer Art ein neu hinzutretendes Moment für den Neuanbau
bilden — kann fruchtbareren Boden in Bebauung bringen, der
früher durch seine Lage von der Konkurrenz ausgeschlossen war.
Oder es kann bei unfruchtbarerem Boden den Vortheil der Lage
soweit steigern, dass die geringre Ertragsfähigkeit dadurch ausge-
glichen wird. Oder ohne Steigen des Marktpreises kann die Lage
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/311>, abgerufen am 27.11.2024.
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