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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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producirt, als bestimmend ausgehn. A. Smith -- und das ist eins
seiner Verdienste -- hat schon nachgewiesen, dass in der Vieh-
zucht, und überhaupt im Durchschnitt aller nicht in der Produktion
der Hauptlebensmittel, also z. B. des Korns, auf dem Boden ange-
legten Kapitale, eine ganz andre Bestimmung des Preises stattfindet.
Dieser ist nämlich hier dadurch bestimmt, dass der Preis des Pro-
dukts von Boden, der, sage als künstliche Wiese zur Viehzucht
benutzt wird, der aber ebenso gut in Ackerbauland von gewisser
Güte verwandelt werden könnte, hoch genug steigen muss, um die-
selbe Rente abzuwerfen, wie gleich guter Ackerboden; die Rente
des Kornlands geht hier also bestimmend in den Viehpreis ein,
weswegen Ramsay mit Recht bemerkt hat, dass in dieser Weise
durch die Rente, durch den ökonomischen Ausdruck des Grund-
eigenthums, also durch das Grundeigenthum, der Viehpreis künst-
lich gesteigert wird.

"In Folge der Ausdehnung der Kultur reicht das unbebaute Oed-
land nicht mehr hin für die Zufuhr von Schlachtvieh. Ein grosser
Theil der bebauten Ländereien muss verwandt werden auf Züchtung
und Mästung von Vieh, dessen Preis daher hoch genug sein muss
um nicht nur die darauf verwandte Arbeit zu zahlen, sondern auch
die Rente, die der Grundbesitzer, und den Profit, den der Pächter
von diesem Boden hätten ziehn können, wäre er als Ackerland
bebaut worden. Das auf den unbebautesten Torfmooren gezüchtete
Vieh wird, je nach Gewicht und Qualität, im selben Markt zum
selben Preis verkauft, wie das auf dem bestkultivirten Land ge-
züchtete. Die Besitzer dieser Torfmoore profitiren davon, und
steigern die Rente ihrer Ländereien im Verhältniss zu den Vieh-
preisen." (A. Smith, Book I, Chap. XI. part. I.) Hier also auch
im Unterschied von der Kornrente die Differentialrente zu Gunsten
des schlechtern Bodens.

Die absolute Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den
ersten Blick die Rente einem blossen Monopolpreis geschuldet sein
lassen. Nehmen wir z. B. den Besitzer eines ohne alles mensch-
liche Zuthun, also nicht als Produkt der Forstung existirenden
Waldes, etwa in Norwegen, um an A. Smith's Beispiel anzuknüpfen.
Wird ihm eine Rente gezahlt von einem Kapitalisten, der Holz
fällen lässt, etwa in Folge englischer Nachfrage, oder lässt er es
auch selbst als Kapitalist fällen, so wird ihm im Holz, ausser dem
Profit auf das vorgeschossne Kapital, eine grössre oder geringre
Rente gezahlt werden. Dies scheint bei diesem reinen Naturpro-
dukt reiner Monopolzuschlag. In der That aber besteht das Kapital

producirt, als bestimmend ausgehn. A. Smith — und das ist eins
seiner Verdienste — hat schon nachgewiesen, dass in der Vieh-
zucht, und überhaupt im Durchschnitt aller nicht in der Produktion
der Hauptlebensmittel, also z. B. des Korns, auf dem Boden ange-
legten Kapitale, eine ganz andre Bestimmung des Preises stattfindet.
Dieser ist nämlich hier dadurch bestimmt, dass der Preis des Pro-
dukts von Boden, der, sage als künstliche Wiese zur Viehzucht
benutzt wird, der aber ebenso gut in Ackerbauland von gewisser
Güte verwandelt werden könnte, hoch genug steigen muss, um die-
selbe Rente abzuwerfen, wie gleich guter Ackerboden; die Rente
des Kornlands geht hier also bestimmend in den Viehpreis ein,
weswegen Ramsay mit Recht bemerkt hat, dass in dieser Weise
durch die Rente, durch den ökonomischen Ausdruck des Grund-
eigenthums, also durch das Grundeigenthum, der Viehpreis künst-
lich gesteigert wird.

„In Folge der Ausdehnung der Kultur reicht das unbebaute Oed-
land nicht mehr hin für die Zufuhr von Schlachtvieh. Ein grosser
Theil der bebauten Ländereien muss verwandt werden auf Züchtung
und Mästung von Vieh, dessen Preis daher hoch genug sein muss
um nicht nur die darauf verwandte Arbeit zu zahlen, sondern auch
die Rente, die der Grundbesitzer, und den Profit, den der Pächter
von diesem Boden hätten ziehn können, wäre er als Ackerland
bebaut worden. Das auf den unbebautesten Torfmooren gezüchtete
Vieh wird, je nach Gewicht und Qualität, im selben Markt zum
selben Preis verkauft, wie das auf dem bestkultivirten Land ge-
züchtete. Die Besitzer dieser Torfmoore profitiren davon, und
steigern die Rente ihrer Ländereien im Verhältniss zu den Vieh-
preisen.“ (A. Smith, Book I, Chap. XI. part. I.) Hier also auch
im Unterschied von der Kornrente die Differentialrente zu Gunsten
des schlechtern Bodens.

Die absolute Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den
ersten Blick die Rente einem blossen Monopolpreis geschuldet sein
lassen. Nehmen wir z. B. den Besitzer eines ohne alles mensch-
liche Zuthun, also nicht als Produkt der Forstung existirenden
Waldes, etwa in Norwegen, um an A. Smith’s Beispiel anzuknüpfen.
Wird ihm eine Rente gezahlt von einem Kapitalisten, der Holz
fällen lässt, etwa in Folge englischer Nachfrage, oder lässt er es
auch selbst als Kapitalist fällen, so wird ihm im Holz, ausser dem
Profit auf das vorgeschossne Kapital, eine grössre oder geringre
Rente gezahlt werden. Dies scheint bei diesem reinen Naturpro-
dukt reiner Monopolzuschlag. In der That aber besteht das Kapital

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[301/0310] producirt, als bestimmend ausgehn. A. Smith — und das ist eins seiner Verdienste — hat schon nachgewiesen, dass in der Vieh- zucht, und überhaupt im Durchschnitt aller nicht in der Produktion der Hauptlebensmittel, also z. B. des Korns, auf dem Boden ange- legten Kapitale, eine ganz andre Bestimmung des Preises stattfindet. Dieser ist nämlich hier dadurch bestimmt, dass der Preis des Pro- dukts von Boden, der, sage als künstliche Wiese zur Viehzucht benutzt wird, der aber ebenso gut in Ackerbauland von gewisser Güte verwandelt werden könnte, hoch genug steigen muss, um die- selbe Rente abzuwerfen, wie gleich guter Ackerboden; die Rente des Kornlands geht hier also bestimmend in den Viehpreis ein, weswegen Ramsay mit Recht bemerkt hat, dass in dieser Weise durch die Rente, durch den ökonomischen Ausdruck des Grund- eigenthums, also durch das Grundeigenthum, der Viehpreis künst- lich gesteigert wird. „In Folge der Ausdehnung der Kultur reicht das unbebaute Oed- land nicht mehr hin für die Zufuhr von Schlachtvieh. Ein grosser Theil der bebauten Ländereien muss verwandt werden auf Züchtung und Mästung von Vieh, dessen Preis daher hoch genug sein muss um nicht nur die darauf verwandte Arbeit zu zahlen, sondern auch die Rente, die der Grundbesitzer, und den Profit, den der Pächter von diesem Boden hätten ziehn können, wäre er als Ackerland bebaut worden. Das auf den unbebautesten Torfmooren gezüchtete Vieh wird, je nach Gewicht und Qualität, im selben Markt zum selben Preis verkauft, wie das auf dem bestkultivirten Land ge- züchtete. Die Besitzer dieser Torfmoore profitiren davon, und steigern die Rente ihrer Ländereien im Verhältniss zu den Vieh- preisen.“ (A. Smith, Book I, Chap. XI. part. I.) Hier also auch im Unterschied von der Kornrente die Differentialrente zu Gunsten des schlechtern Bodens. Die absolute Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den ersten Blick die Rente einem blossen Monopolpreis geschuldet sein lassen. Nehmen wir z. B. den Besitzer eines ohne alles mensch- liche Zuthun, also nicht als Produkt der Forstung existirenden Waldes, etwa in Norwegen, um an A. Smith’s Beispiel anzuknüpfen. Wird ihm eine Rente gezahlt von einem Kapitalisten, der Holz fällen lässt, etwa in Folge englischer Nachfrage, oder lässt er es auch selbst als Kapitalist fällen, so wird ihm im Holz, ausser dem Profit auf das vorgeschossne Kapital, eine grössre oder geringre Rente gezahlt werden. Dies scheint bei diesem reinen Naturpro- dukt reiner Monopolzuschlag. In der That aber besteht das Kapital

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/310>, abgerufen am 27.11.2024.