Monopol bestände darin, nicht wie andre Industrieprodukte, deren Werth über dem allgemeinen Produktionspreis steht, zum Produk- tionspreis nivellirt zu werden. Da ein Theil des Werths wie des Produktionspreises eine thatsächlich gegebne Konstante ist, nämlich der Kostpreis, das in der Produktion aufgezehrte Kapital = k, so besteht ihr Unterschied in dem andren, variablen Theil, dem Mehr- werth, der im Produktionspreis = p, dem Profit ist, d. h. gleich dem Gesammtmehrwerth berechnet auf das gesellschaftliche Kapital und auf jedes einzelne Kapital als aliquoten Theil desselben; der aber im Werth der Waare gleich dem wirklichen Mehrwerth ist, den dies besondre Kapital erzeugt hat, und der einen integrirenden Theil der von ihm erzeugten Waarenwerthe bildet. Steht der Werth der Waare über ihrem Produktionspreis, so ist der Produk- tionspreis = k + p, der Werth = k + p + d, sodass p + d = dem in ihr steckenden Mehrwerth. Die Differenz zwischen dem Werth und dem Produktionspreis ist also = d, dem Ueberschuss des von diesem Kapital erzeugten Mehrwerths über den durch die allge- meine Profitrate ihm zugewiesenen. Es folgt hieraus, dass der Preis der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn kann, ohne dass er ihren Werth erreicht. Es folgt ferner, dass bis zu einem gewissen Punkt eine dauernde Preissteigerung der Agrikulturprodukte stattfinden kann, bevor ihr Preis ihren Werth erreicht hat. Es folgt ebenso, dass nur in Folge des Monopols des Grundeigenthums der Werthüberschuss der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt endlich, dass in diesem Fall nicht die Vertheuerung des Produkts Ursache der Rente, sondern die Rente Ursache der Vertheuerung des Produkts ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des schlech- testen Bodens = P + r, so steigen alle Differentialrenten um die entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung P + r der regulirende Marktpreis wird.
Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen gesellschaftlichen Kapitals = 85c + 15v, und die Rate des Mehr- werths 100 %, so wäre der Produktionspreis = 115. Wäre die Zu- sammensetzung des agrikolen Kapitals = 75c + 25v, so wäre der Werth des Produkts, bei derselben Rate des Mehrwerths, und der regulirende Marktwerth = 125. Gliche sich das agrikole mit dem nicht agrikolen Produkt zum Durchschnittspreis aus (wir setzen der Kürze halber das Gesammtkapital in beiden Produktionszweigen gleich) so wäre der Gesammtmehrwerth = 40, also 20 % auf die
Monopol bestände darin, nicht wie andre Industrieprodukte, deren Werth über dem allgemeinen Produktionspreis steht, zum Produk- tionspreis nivellirt zu werden. Da ein Theil des Werths wie des Produktionspreises eine thatsächlich gegebne Konstante ist, nämlich der Kostpreis, das in der Produktion aufgezehrte Kapital = k, so besteht ihr Unterschied in dem andren, variablen Theil, dem Mehr- werth, der im Produktionspreis = p, dem Profit ist, d. h. gleich dem Gesammtmehrwerth berechnet auf das gesellschaftliche Kapital und auf jedes einzelne Kapital als aliquoten Theil desselben; der aber im Werth der Waare gleich dem wirklichen Mehrwerth ist, den dies besondre Kapital erzeugt hat, und der einen integrirenden Theil der von ihm erzeugten Waarenwerthe bildet. Steht der Werth der Waare über ihrem Produktionspreis, so ist der Produk- tionspreis = k + p, der Werth = k + p + d, sodass p + d = dem in ihr steckenden Mehrwerth. Die Differenz zwischen dem Werth und dem Produktionspreis ist also = d, dem Ueberschuss des von diesem Kapital erzeugten Mehrwerths über den durch die allge- meine Profitrate ihm zugewiesenen. Es folgt hieraus, dass der Preis der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn kann, ohne dass er ihren Werth erreicht. Es folgt ferner, dass bis zu einem gewissen Punkt eine dauernde Preissteigerung der Agrikulturprodukte stattfinden kann, bevor ihr Preis ihren Werth erreicht hat. Es folgt ebenso, dass nur in Folge des Monopols des Grundeigenthums der Werthüberschuss der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt endlich, dass in diesem Fall nicht die Vertheuerung des Produkts Ursache der Rente, sondern die Rente Ursache der Vertheuerung des Produkts ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des schlech- testen Bodens = P + r, so steigen alle Differentialrenten um die entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung P + r der regulirende Marktpreis wird.
Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen gesellschaftlichen Kapitals = 85c + 15v, und die Rate des Mehr- werths 100 %, so wäre der Produktionspreis = 115. Wäre die Zu- sammensetzung des agrikolen Kapitals = 75c + 25v, so wäre der Werth des Produkts, bei derselben Rate des Mehrwerths, und der regulirende Marktwerth = 125. Gliche sich das agrikole mit dem nicht agrikolen Produkt zum Durchschnittspreis aus (wir setzen der Kürze halber das Gesammtkapital in beiden Produktionszweigen gleich) so wäre der Gesammtmehrwerth = 40, also 20 % auf die
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Monopol bestände darin, nicht wie andre Industrieprodukte, deren
Werth über dem allgemeinen Produktionspreis steht, zum Produk-
tionspreis nivellirt zu werden. Da ein Theil des Werths wie des
Produktionspreises eine thatsächlich gegebne Konstante ist, nämlich
der Kostpreis, das in der Produktion aufgezehrte Kapital = k, so
besteht ihr Unterschied in dem andren, variablen Theil, dem Mehr-
werth, der im Produktionspreis = p, dem Profit ist, d. h. gleich
dem Gesammtmehrwerth berechnet auf das gesellschaftliche Kapital
und auf jedes einzelne Kapital als aliquoten Theil desselben; der
aber im Werth der Waare gleich dem wirklichen Mehrwerth ist,
den dies besondre Kapital erzeugt hat, und der einen integrirenden
Theil der von ihm erzeugten Waarenwerthe bildet. Steht der
Werth der Waare über ihrem Produktionspreis, so ist der Produk-
tionspreis = k + p, der Werth = k + p + d, sodass p + d = dem
in ihr steckenden Mehrwerth. Die Differenz zwischen dem Werth
und dem Produktionspreis ist also = d, dem Ueberschuss des von
diesem Kapital erzeugten Mehrwerths über den durch die allge-
meine Profitrate ihm zugewiesenen. Es folgt hieraus, dass der
Preis der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn
kann, ohne dass er ihren Werth erreicht. Es folgt ferner, dass
bis zu einem gewissen Punkt eine dauernde Preissteigerung der
Agrikulturprodukte stattfinden kann, bevor ihr Preis ihren Werth
erreicht hat. Es folgt ebenso, dass nur in Folge des Monopols
des Grundeigenthums der Werthüberschuss der Agrikulturprodukte
über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres
allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt endlich, dass in
diesem Fall nicht die Vertheuerung des Produkts Ursache der
Rente, sondern die Rente Ursache der Vertheuerung des Produkts
ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des schlech-
testen Bodens = P + r, so steigen alle Differentialrenten um die
entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung P + r
der regulirende Marktpreis wird.
Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen
gesellschaftlichen Kapitals = 85c + 15v, und die Rate des Mehr-
werths 100 %, so wäre der Produktionspreis = 115. Wäre die Zu-
sammensetzung des agrikolen Kapitals = 75c + 25v, so wäre der
Werth des Produkts, bei derselben Rate des Mehrwerths, und der
regulirende Marktwerth = 125. Gliche sich das agrikole mit dem
nicht agrikolen Produkt zum Durchschnittspreis aus (wir setzen
der Kürze halber das Gesammtkapital in beiden Produktionszweigen
gleich) so wäre der Gesammtmehrwerth = 40, also 20 % auf die
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/305>, abgerufen am 23.11.2024.
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