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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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der Form der Rente an den Grundeigenthümer abzutreten. Der
regulirende Marktpreis des gesammten, auf dem Markt befindlichen
Produkts aller Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis,
den das Kapital überhaupt in allen Produktionssphären abwirft,
d. h. ein Preis gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit,
sondern er wäre der Produktionspreis plus der Rente, P + r, nicht
P. Denn der Preis des Bodenprodukts der Klasse A drückt über-
haupt die Grenze des regulirenden allgemeinen Marktpreises aus,
des Preises, zu dem das Gesammtprodukt geliefert werden kann,
und regulirt sofern den Preis dieses Gesammtprodukts.

Dennoch wäre aber zweitens in diesem Fall, obgleich der all-
gemeine Preis des Bodenprodukts wesentlich modificirt würde, das
Gesetz der Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben.
Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der
allgemeine Marktpreis, = P + r, so wäre der Preis der Klassen B, C,
D etc. ebenfalls = P + r. Aber da für Klasse B P -- P' = d, so
wäre (P + r) -- (P' + r) ebenfalls = d, und für C P -- P'' = (P + r)
-- (P'' + r) = 2 d, wie endlich für D P -- P''' = (P + r) -- P''' + r)
= 3 d u. s. w. Die Differentialrente wäre also nach wie vor die-
selbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente
ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte, und gleich-
zeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zu-
wachs erführe. Es folgt daher, dass, wie es sich immer mit der
Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz
der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch
die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter ge-
mäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A = 0
zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder > 0, ist gleichgültig, so-
weit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der
That nicht in Rechnung.

Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebniss der
folgenden Untersuchung unabhängig.

Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung,
dass das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt,
so lautet die Antwort nothwendig so: Wenn der Marktpreis des
Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat,
dass ein zusätzlicher Vorschuss von Kapital, in der Bodenklasse A
angelegt, den gewöhnlichen Produktionspreis zahlt, also dem Kapi-
tal den gewöhnlichen Durchschnittsprofit abwirft, so genügt diese
Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A.
D. h. diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital

der Form der Rente an den Grundeigenthümer abzutreten. Der
regulirende Marktpreis des gesammten, auf dem Markt befindlichen
Produkts aller Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis,
den das Kapital überhaupt in allen Produktionssphären abwirft,
d. h. ein Preis gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit,
sondern er wäre der Produktionspreis plus der Rente, P + r, nicht
P. Denn der Preis des Bodenprodukts der Klasse A drückt über-
haupt die Grenze des regulirenden allgemeinen Marktpreises aus,
des Preises, zu dem das Gesammtprodukt geliefert werden kann,
und regulirt sofern den Preis dieses Gesammtprodukts.

Dennoch wäre aber zweitens in diesem Fall, obgleich der all-
gemeine Preis des Bodenprodukts wesentlich modificirt würde, das
Gesetz der Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben.
Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der
allgemeine Marktpreis, = P + r, so wäre der Preis der Klassen B, C,
D etc. ebenfalls = P + r. Aber da für Klasse B P — P' = d, so
wäre (P + r) — (P' + r) ebenfalls = d, und für C P — P'' = (P + r)
— (P'' + r) = 2 d, wie endlich für D P — P''' = (P + r) — P''' + r)
= 3 d u. s. w. Die Differentialrente wäre also nach wie vor die-
selbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente
ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte, und gleich-
zeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zu-
wachs erführe. Es folgt daher, dass, wie es sich immer mit der
Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz
der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch
die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter ge-
mäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A = 0
zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder > 0, ist gleichgültig, so-
weit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der
That nicht in Rechnung.

Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebniss der
folgenden Untersuchung unabhängig.

Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung,
dass das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt,
so lautet die Antwort nothwendig so: Wenn der Marktpreis des
Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat,
dass ein zusätzlicher Vorschuss von Kapital, in der Bodenklasse A
angelegt, den gewöhnlichen Produktionspreis zahlt, also dem Kapi-
tal den gewöhnlichen Durchschnittsprofit abwirft, so genügt diese
Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A.
D. h. diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital

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[281/0290] der Form der Rente an den Grundeigenthümer abzutreten. Der regulirende Marktpreis des gesammten, auf dem Markt befindlichen Produkts aller Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis, den das Kapital überhaupt in allen Produktionssphären abwirft, d. h. ein Preis gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit, sondern er wäre der Produktionspreis plus der Rente, P + r, nicht P. Denn der Preis des Bodenprodukts der Klasse A drückt über- haupt die Grenze des regulirenden allgemeinen Marktpreises aus, des Preises, zu dem das Gesammtprodukt geliefert werden kann, und regulirt sofern den Preis dieses Gesammtprodukts. Dennoch wäre aber zweitens in diesem Fall, obgleich der all- gemeine Preis des Bodenprodukts wesentlich modificirt würde, das Gesetz der Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben. Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der allgemeine Marktpreis, = P + r, so wäre der Preis der Klassen B, C, D etc. ebenfalls = P + r. Aber da für Klasse B P — P' = d, so wäre (P + r) — (P' + r) ebenfalls = d, und für C P — P'' = (P + r) — (P'' + r) = 2 d, wie endlich für D P — P''' = (P + r) — P''' + r) = 3 d u. s. w. Die Differentialrente wäre also nach wie vor die- selbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte, und gleich- zeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zu- wachs erführe. Es folgt daher, dass, wie es sich immer mit der Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter ge- mäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A = 0 zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder > 0, ist gleichgültig, so- weit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der That nicht in Rechnung. Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebniss der folgenden Untersuchung unabhängig. Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung, dass das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt, so lautet die Antwort nothwendig so: Wenn der Marktpreis des Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat, dass ein zusätzlicher Vorschuss von Kapital, in der Bodenklasse A angelegt, den gewöhnlichen Produktionspreis zahlt, also dem Kapi- tal den gewöhnlichen Durchschnittsprofit abwirft, so genügt diese Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A. D. h. diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/290>, abgerufen am 28.11.2024.