Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern, dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Ver- besserung zunächst nur einen geringen Theil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Theil einen Surplusprofit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder zum Theil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixiren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach all- mälig der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surpluspro- duktivität ganz oder theilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfiscirt werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapital- auslage könnte so verhindert werden durch die Fixirung des Sur- plusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale ge- sehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d. h. das Dazwischentreten des Grundeigenthums, welches den Produktions- preis erhöhen würde, statt dass die Differentialrente bloss Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produk- tionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen bei- der Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nöthigen aufrecht halten, und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von aussen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurriren könnte ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z. B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d. h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von aussen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, dass im gegebnen Fall der Produktions- preis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, sodass die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.
2) Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale.
Gesetzt, Boden A--1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 £
Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern, dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Ver- besserung zunächst nur einen geringen Theil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Theil einen Surplusprofit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder zum Theil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixiren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach all- mälig der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surpluspro- duktivität ganz oder theilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfiscirt werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapital- auslage könnte so verhindert werden durch die Fixirung des Sur- plusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale ge- sehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d. h. das Dazwischentreten des Grundeigenthums, welches den Produktions- preis erhöhen würde, statt dass die Differentialrente bloss Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produk- tionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen bei- der Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nöthigen aufrecht halten, und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von aussen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurriren könnte ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z. B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d. h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von aussen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, dass im gegebnen Fall der Produktions- preis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, sodass die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.
2) Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale.
Gesetzt, Boden A—1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 £
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Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern,
dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Ver-
besserung zunächst nur einen geringen Theil der Fläche von A
ergriffe, so würde dieser besser bebaute Theil einen Surplusprofit
liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder
zum Theil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixiren. So
könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden
Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach all-
mälig der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach
Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surpluspro-
duktivität ganz oder theilweise, je nach den Marktverhältnissen,
konfiscirt werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von
A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapital-
auslage könnte so verhindert werden durch die Fixirung des Sur-
plusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente.
In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern
Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale ge-
sehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d. h. das
Dazwischentreten des Grundeigenthums, welches den Produktions-
preis erhöhen würde, statt dass die Differentialrente bloss Folge
der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produk-
tionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen bei-
der Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den
durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde
also einen höhern Produktionspreis als den nöthigen aufrecht
halten, und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr
vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder
fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der
bei dem von aussen bestimmten Produktionspreis im Kornbau
konkurriren könnte ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung
zuzuwenden, z. B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende
Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d. h. nur Ländereien,
deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr.
niedriger wäre als der von aussen bestimmte Produktionspreis. Es
ist im ganzen anzunehmen, dass im gegebnen Fall der Produktions-
preis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis,
sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des
schlechtest bebauten Bodens A, sodass die Konkurrenz von neuem
Boden von A beschränkt wird.
2) Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale.
Gesetzt, Boden A—1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 £
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/285>, abgerufen am 24.11.2024.
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