und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden Bodenarten gerückt. Die Differentialrente I hätte sich geändert. Dieser Fall liegt also ausserhalb der Betrachtung der Differential- rente II, die aus verschiedner Produktivität successiver Kapital- anlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.
Es kann aber ausserdem noch in doppelter Weise Differential- rente auf Boden A entstehn.
Bei gleichbleibendem Preis -- irgend einem gegebnen Preis, der selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern -- wenn die zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden immer der Fall sein muss.
Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der successiven Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.
Beidemal ist vorausgesetzt, dass die vermehrte Produktion durch den Stand der Nachfrage erheischt ist.
Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente aus, eine eigenthümliche Schwierigkeit dar wegen des früher ent- wickelten Gesetzes, dass es immer der individuelle Durchschnitts- produktionspreis des qr. auf die Gesammtproduktion (oder die Ge- sammtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktions- preis ausser ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Aus- gleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis regulirt.
Nimm an:
1) Bei steigender Produktivkraft der successiven Kapi- talanlagen können auf 1 Acre von A mit 5 £ Kapitalvorschuss, entsprechend 6 £ Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 producirt werden. Die erste Kapitalanlage von 21/2 £ liefert 1 qr., die zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 £ Produktionskosten 3 qrs., der qr. wird also durchschnittlich 2 £ kosten; werden also die 3 qrs. zu 2 £ verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente; sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert; 2 £ ist der regulirende Produktionspreis geworden statt 3 £ ein Kapital von 21/2 £ producirt jetzt durchschnittlich auf dem schlech- testen Boden 11/2 statt 1 qr., und dies ist nun die officielle Frucht- barkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 21/2 £. Ein Theil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die
und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden Bodenarten gerückt. Die Differentialrente I hätte sich geändert. Dieser Fall liegt also ausserhalb der Betrachtung der Differential- rente II, die aus verschiedner Produktivität successiver Kapital- anlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.
Es kann aber ausserdem noch in doppelter Weise Differential- rente auf Boden A entstehn.
Bei gleichbleibendem Preis — irgend einem gegebnen Preis, der selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern — wenn die zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden immer der Fall sein muss.
Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der successiven Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.
Beidemal ist vorausgesetzt, dass die vermehrte Produktion durch den Stand der Nachfrage erheischt ist.
Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente aus, eine eigenthümliche Schwierigkeit dar wegen des früher ent- wickelten Gesetzes, dass es immer der individuelle Durchschnitts- produktionspreis des qr. auf die Gesammtproduktion (oder die Ge- sammtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktions- preis ausser ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Aus- gleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis regulirt.
Nimm an:
1) Bei steigender Produktivkraft der successiven Kapi- talanlagen können auf 1 Acre von A mit 5 £ Kapitalvorschuss, entsprechend 6 £ Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 producirt werden. Die erste Kapitalanlage von 2½ £ liefert 1 qr., die zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 £ Produktionskosten 3 qrs., der qr. wird also durchschnittlich 2 £ kosten; werden also die 3 qrs. zu 2 £ verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente; sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert; 2 £ ist der regulirende Produktionspreis geworden statt 3 £ ein Kapital von 2½ £ producirt jetzt durchschnittlich auf dem schlech- testen Boden 1½ statt 1 qr., und dies ist nun die officielle Frucht- barkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 2½ £. Ein Theil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die
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und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden
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rente II, die aus verschiedner Produktivität successiver Kapital-
anlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.
Es kann aber ausserdem noch in doppelter Weise Differential-
rente auf Boden A entstehn.
Bei gleichbleibendem Preis — irgend einem gegebnen Preis, der
selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern — wenn die
zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima
facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden
immer der Fall sein muss.
Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der successiven
Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.
Beidemal ist vorausgesetzt, dass die vermehrte Produktion durch
den Stand der Nachfrage erheischt ist.
Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente
aus, eine eigenthümliche Schwierigkeit dar wegen des früher ent-
wickelten Gesetzes, dass es immer der individuelle Durchschnitts-
produktionspreis des qr. auf die Gesammtproduktion (oder die Ge-
sammtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A
aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktions-
preis ausser ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Aus-
gleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis
beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja
grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis regulirt.
Nimm an:
1) Bei steigender Produktivkraft der successiven Kapi-
talanlagen können auf 1 Acre von A mit 5 £ Kapitalvorschuss,
entsprechend 6 £ Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 producirt
werden. Die erste Kapitalanlage von 2½ £ liefert 1 qr., die
zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 £ Produktionskosten 3 qrs.,
der qr. wird also durchschnittlich 2 £ kosten; werden also die
3 qrs. zu 2 £ verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente;
sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert;
2 £ ist der regulirende Produktionspreis geworden statt 3 £ ein
Kapital von 2½ £ producirt jetzt durchschnittlich auf dem schlech-
testen Boden 1½ statt 1 qr., und dies ist nun die officielle Frucht-
barkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 2½ £. Ein
Theil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/283>, abgerufen am 28.11.2024.
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