Auch hier bedingt der in demselben Verhältniss steigende Pro- duktionspreis, dass die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.
Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden An- theil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reducirt.
Tabelle IX.
[Tabelle]
Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur dass die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapi- talanlage fällt.
Tabelle X.
[Tabelle]
Auch in dieser Tabelle bleiben Gesammtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältniss variirt haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.
Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktions- preis möglichen Fall, nämlich wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
Auch hier bedingt der in demselben Verhältniss steigende Pro- duktionspreis, dass die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.
Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden An- theil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf ½, in der zweiten auf ¼ reducirt.
Tabelle IX.
[Tabelle]
Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur dass die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapi- talanlage fällt.
Tabelle X.
[Tabelle]
Auch in dieser Tabelle bleiben Gesammtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältniss variirt haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.
Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktions- preis möglichen Fall, nämlich wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
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Auch hier bedingt der in demselben Verhältniss steigende Pro-
duktionspreis, dass die Abnahme in der Produktivität für Ertrag
wie Geldrente voll aufgewogen wird.
Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität
der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für
den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt.
Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet
nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden An-
theil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität
der zweiten Kapitalanlage auf ½, in der zweiten auf ¼ reducirt.
Tabelle IX.
Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur dass die Abnahme
der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapi-
talanlage fällt.
Tabelle X.
Auch in dieser Tabelle bleiben Gesammtertrag, Geldrental und
Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals
Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältniss variirt
haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.
Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktions-
preis möglichen Fall, nämlich wenn ein bisher die Bebauung nicht
lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/257>, abgerufen am 24.11.2024.
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