verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis in Folge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleich- bleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Boden- arten, also auf alle über A, so hat das Gesammtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältniss zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; sodass durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder aus- geglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, dass das vorgeschossne Kapital grösser sein muss im Verhältniss, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muss ein bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produ- cirt werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je grösser die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch grösser, so wäre noch weniger Zuschusskapital erheischt. Das bestimmte Verhält- niss hängt ab 1) von dem Verhältniss, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2) von dem Verhältniss der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3) von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals, und 4) von seiner Vertheilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.
In der That sieht man, dass das Gesetz nichts ausdrückt, als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: dass wenn der Produk- tionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Grösse, in Folge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn in Folge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden, und 11/2 £ per qr. als dem neuen Produktionspreis, gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloss dass Boden B statt A, und der Produktionspreis von 11/2 £ statt dem von 3 £ als Ausgangspunkt genommen ist.
Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit so und so- viel zuschüssiges Kapital nöthig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn, und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, dass dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen, und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, dass sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indess ist es nur Tradition, dass überhaupt
verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis in Folge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleich- bleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Boden- arten, also auf alle über A, so hat das Gesammtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältniss zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; sodass durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder aus- geglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, dass das vorgeschossne Kapital grösser sein muss im Verhältniss, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muss ein bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produ- cirt werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je grösser die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch grösser, so wäre noch weniger Zuschusskapital erheischt. Das bestimmte Verhält- niss hängt ab 1) von dem Verhältniss, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2) von dem Verhältniss der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3) von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals, und 4) von seiner Vertheilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.
In der That sieht man, dass das Gesetz nichts ausdrückt, als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: dass wenn der Produk- tionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Grösse, in Folge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn in Folge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden, und 1½ £ per qr. als dem neuen Produktionspreis, gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloss dass Boden B statt A, und der Produktionspreis von 1½ £ statt dem von 3 £ als Ausgangspunkt genommen ist.
Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit so und so- viel zuschüssiges Kapital nöthig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn, und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, dass dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen, und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, dass sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indess ist es nur Tradition, dass überhaupt
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verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der
Preis in Folge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleich-
bleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Boden-
arten, also auf alle über A, so hat das Gesammtkapital die Tendenz,
nicht in demselben Verhältniss zu wachsen, wie Produktion und
Kornrente; sodass durch Wachsen der Kornrente der durch den
fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder aus-
geglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin,
dass das vorgeschossne Kapital grösser sein muss im Verhältniss,
wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden,
als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es
ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt,
muss ein bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produ-
cirt werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je grösser
die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre
die Differenz zwischen B und C, C und D noch grösser, so wäre
noch weniger Zuschusskapital erheischt. Das bestimmte Verhält-
niss hängt ab 1) von dem Verhältniss, worin der Preis fällt, also
von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem
früher rentelosen Boden; 2) von dem Verhältniss der Differenzen
zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3) von der
Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals, und 4) von seiner
Vertheilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.
In der That sieht man, dass das Gesetz nichts ausdrückt, als
das bereits beim ersten Fall Entwickelte: dass wenn der Produk-
tionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Grösse, in Folge
zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn in Folge
des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit
B als dem jetzt schlechtesten Boden, und 1½ £ per qr. als dem
neuen Produktionspreis, gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV
so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloss dass
Boden B statt A, und der Produktionspreis von 1½ £ statt dem
von 3 £ als Ausgangspunkt genommen ist.
Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit so und so-
viel zuschüssiges Kapital nöthig war, um das Kapital von A dem
Boden zu entziehn, und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt
sich, dass dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente
per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen,
und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein
kann. Man hat gesehn, dass sich Kornrente und Geldrente nicht
gleichmäßig verhalten. Indess ist es nur Tradition, dass überhaupt
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/247>, abgerufen am 24.11.2024.
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