Fläche zugefügt werden, dass die Quantität irgend einer der kul- tivirten Bodenarten sich vermehrt, so entspricht die Annahme III dem, dass zusätzliche Bodenstücke bebaut werden, deren verschiedne Grade von Fruchtbarkeit sich vertheilen zwischen D und A, zwischen denen des besten und denen des schlechtesten Bodens. Finden die successiven Kapitalanlagen ausschliesslich auf dem Boden D statt, so können sie die existirenden Differenzen zwischen D und A ein- begreifen, ferner Differenzen zwischen D und C, ebenso wie zwischen D und B. Finden sie alle auf Boden C statt, so nur Diffe- renzen zwischen C und A resp. B; wenn auf B nur Differenzen zwischen B und A.
Das Gesetz aber ist: dass die Rente auf allen diesen Bodenarten absolut wächst, wenn auch nicht im Verhältniss zum zuschüssig angelegten Kapital.
Die Rate des Surplusprofits, sowohl das zuschüssige Kapital, wie das gesammte auf den Boden angelegte Kapital betrachtet, nimmt ab; aber die absolute Grösse des Surplusprofits nimmt zu; ganz wie die abnehmende Profitrate des Kapitals überhaupt meist mit zu- nehmender absoluter Masse des Profits verbunden ist. So ist der Durchschnitts-Surplusprofit der Kapitalanlage auf B = 90 % aufs Kapital, während er bei der ersten Kapitalanlage = 120 % war. Aber der gesammte Surplusprofit nimmt zu, von 1 qr. auf 11/2 qr., und von 3 £ auf 41/2. Die Gesammtrente für sich betrachtet -- und nicht mit Bezug auf die verdoppelte Grösse des vorgeschoss- nen Kapitals -- ist absolut gestiegen. Die Differenzen der Renten der verschiednen Bodenarten und ihr Verhältniss zu einander mögen hier wechseln; aber dieser Wechsel in der Differenz ist hier Folge, nicht Ursache der Vermehrung der Renten gegen einander.
IV. Der Fall, wo die zuschüssigen Kapitalanlagen auf den bessern Bodenarten ein grösseres Produkt erzeugen als die ursprünglichen, verlangt keine weitre Analyse. Es versteht sich von selbst, dass unter dieser Voraussetzung die Renten per Acre steigen, und in grösserm Verhältniss als das zuschüssige Kapital, auf welcher Bodenart immer seine Anlage stattgefunden hat. In diesem Fall ist die zuschüssige Kapitalanlage mit Verbesserung verbunden. Es ist hierin eingeschlossen, wenn ein Zuschuss von weniger Kapital dieselbe oder grössre Wirkung producirt, als früher Zuschuss von mehr Kapital. Dieser Fall ist nicht ganz identisch mit dem frühern, und es ist dies ein Unterschied, der bei allen Kapitalanlagen wichtig ist. Wenn z. B. 100 einen Profit von 10 gibt, und 200, in einer bestimmten Form angewandt, einen Profit von 40, so ist der Profit
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Fläche zugefügt werden, dass die Quantität irgend einer der kul- tivirten Bodenarten sich vermehrt, so entspricht die Annahme III dem, dass zusätzliche Bodenstücke bebaut werden, deren verschiedne Grade von Fruchtbarkeit sich vertheilen zwischen D und A, zwischen denen des besten und denen des schlechtesten Bodens. Finden die successiven Kapitalanlagen ausschliesslich auf dem Boden D statt, so können sie die existirenden Differenzen zwischen D und A ein- begreifen, ferner Differenzen zwischen D und C, ebenso wie zwischen D und B. Finden sie alle auf Boden C statt, so nur Diffe- renzen zwischen C und A resp. B; wenn auf B nur Differenzen zwischen B und A.
Das Gesetz aber ist: dass die Rente auf allen diesen Bodenarten absolut wächst, wenn auch nicht im Verhältniss zum zuschüssig angelegten Kapital.
Die Rate des Surplusprofits, sowohl das zuschüssige Kapital, wie das gesammte auf den Boden angelegte Kapital betrachtet, nimmt ab; aber die absolute Grösse des Surplusprofits nimmt zu; ganz wie die abnehmende Profitrate des Kapitals überhaupt meist mit zu- nehmender absoluter Masse des Profits verbunden ist. So ist der Durchschnitts-Surplusprofit der Kapitalanlage auf B = 90 % aufs Kapital, während er bei der ersten Kapitalanlage = 120 % war. Aber der gesammte Surplusprofit nimmt zu, von 1 qr. auf 1½ qr., und von 3 £ auf 4½. Die Gesammtrente für sich betrachtet — und nicht mit Bezug auf die verdoppelte Grösse des vorgeschoss- nen Kapitals — ist absolut gestiegen. Die Differenzen der Renten der verschiednen Bodenarten und ihr Verhältniss zu einander mögen hier wechseln; aber dieser Wechsel in der Differenz ist hier Folge, nicht Ursache der Vermehrung der Renten gegen einander.
IV. Der Fall, wo die zuschüssigen Kapitalanlagen auf den bessern Bodenarten ein grösseres Produkt erzeugen als die ursprünglichen, verlangt keine weitre Analyse. Es versteht sich von selbst, dass unter dieser Voraussetzung die Renten per Acre steigen, und in grösserm Verhältniss als das zuschüssige Kapital, auf welcher Bodenart immer seine Anlage stattgefunden hat. In diesem Fall ist die zuschüssige Kapitalanlage mit Verbesserung verbunden. Es ist hierin eingeschlossen, wenn ein Zuschuss von weniger Kapital dieselbe oder grössre Wirkung producirt, als früher Zuschuss von mehr Kapital. Dieser Fall ist nicht ganz identisch mit dem frühern, und es ist dies ein Unterschied, der bei allen Kapitalanlagen wichtig ist. Wenn z. B. 100 einen Profit von 10 gibt, und 200, in einer bestimmten Form angewandt, einen Profit von 40, so ist der Profit
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Fläche zugefügt werden, dass die Quantität irgend einer der kul-
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dem, dass zusätzliche Bodenstücke bebaut werden, deren verschiedne
Grade von Fruchtbarkeit sich vertheilen zwischen D und A, zwischen
denen des besten und denen des schlechtesten Bodens. Finden die
successiven Kapitalanlagen ausschliesslich auf dem Boden D statt,
so können sie die existirenden Differenzen zwischen D und A ein-
begreifen, ferner Differenzen zwischen D und C, ebenso wie zwischen
D und B. Finden sie alle auf Boden C statt, so nur Diffe-
renzen zwischen C und A resp. B; wenn auf B nur Differenzen
zwischen B und A.
Das Gesetz aber ist: dass die Rente auf allen diesen Bodenarten
absolut wächst, wenn auch nicht im Verhältniss zum zuschüssig
angelegten Kapital.
Die Rate des Surplusprofits, sowohl das zuschüssige Kapital, wie
das gesammte auf den Boden angelegte Kapital betrachtet, nimmt
ab; aber die absolute Grösse des Surplusprofits nimmt zu; ganz wie
die abnehmende Profitrate des Kapitals überhaupt meist mit zu-
nehmender absoluter Masse des Profits verbunden ist. So ist der
Durchschnitts-Surplusprofit der Kapitalanlage auf B = 90 % aufs
Kapital, während er bei der ersten Kapitalanlage = 120 % war.
Aber der gesammte Surplusprofit nimmt zu, von 1 qr. auf 1½ qr.,
und von 3 £ auf 4½. Die Gesammtrente für sich betrachtet —
und nicht mit Bezug auf die verdoppelte Grösse des vorgeschoss-
nen Kapitals — ist absolut gestiegen. Die Differenzen der Renten
der verschiednen Bodenarten und ihr Verhältniss zu einander mögen
hier wechseln; aber dieser Wechsel in der Differenz ist hier Folge,
nicht Ursache der Vermehrung der Renten gegen einander.
IV. Der Fall, wo die zuschüssigen Kapitalanlagen auf den bessern
Bodenarten ein grösseres Produkt erzeugen als die ursprünglichen,
verlangt keine weitre Analyse. Es versteht sich von selbst, dass
unter dieser Voraussetzung die Renten per Acre steigen, und in
grösserm Verhältniss als das zuschüssige Kapital, auf welcher
Bodenart immer seine Anlage stattgefunden hat. In diesem Fall
ist die zuschüssige Kapitalanlage mit Verbesserung verbunden. Es
ist hierin eingeschlossen, wenn ein Zuschuss von weniger Kapital
dieselbe oder grössre Wirkung producirt, als früher Zuschuss von
mehr Kapital. Dieser Fall ist nicht ganz identisch mit dem frühern,
und es ist dies ein Unterschied, der bei allen Kapitalanlagen wichtig
ist. Wenn z. B. 100 einen Profit von 10 gibt, und 200, in einer
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/236>, abgerufen am 25.11.2024.
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