Es ist hier nicht nöthig, dass, wie in der Tabelle, die Kapital- anlage sich auf allen Bodenarten verdoppelt. Das Gesetz ist das- selbe, sobald nur auf irgend einer, oder mehreren, der Rente tragen- den Bodenarten zuschüssiges Kapital angewandt wird, gleichviel in welcher Proportion. Was nöthig ist, ist nur, dass auf jeder Boden- art die Produktion sich im selben Verhältniss vermehrt wie das Kapital. Die Rente steigt hier bloss in Folge vermehrter Kapital- anlage auf den Boden, und im Verhältniss zu dieser Kapitalver- mehrung. Diese Vermehrung des Produkts und der Rente in Folge von, und proportionell zu, vermehrter Kapitalanlage ist, was Quan- tum des Produkts und der Rente angeht, ganz dasselbe als wenn die bebaute Fläche der Rente tragenden Ländereien gleicher Bonität sich vermehrt hätte und mit gleicher Kapitalanlage, wie früher auf denselben Bodenarten, der Kultur unterworfen wäre. Im Fall von Tabelle II z. B. bliebe das Resultat dasselbe, wenn das zuschüssige Kapital von 21/2 £ per Acre auf je einen zweiten Acre von B, C und D angelegt wäre.
Diese Annahme unterstellt ferner keine fruchtbarere Anwendung des Kapitals, sondern nur Anwendung von mehr Kapital auf der- selben Fläche mit demselben Erfolg wie bisher.
Es bleiben hier alle proportionellen Verhältnisse dieselben. Aller- dings, wenn man nicht die proportionellen Differenzen, sondern die rein arithmetischen betrachtet, kann sich die Differentialrente auf den verschiednen Bodenarten verändern. Nehmen wir z. B. an, das zuschüssige Kapital sei nur auf B und D angelegt worden. So ist dann der Unterschied von D und A = 7 qrs., früher = 3; der von B und A = 3 qrs., früher = 1; der von C und B = -- 1, früher = +1 u. s. w. Aber diese arithmetische Differenz, die entscheidend ist bei der Differentialrente I, soweit sich in ihr der Unterschied in der Produktivität bei gleicher Kapitalanlage ausdrückt, ist hier völlig gleichgültig, weil sie nur Folge ver-
Marx, Kapital III. 2. 15
Tabelle II.
[Tabelle]
Es ist hier nicht nöthig, dass, wie in der Tabelle, die Kapital- anlage sich auf allen Bodenarten verdoppelt. Das Gesetz ist das- selbe, sobald nur auf irgend einer, oder mehreren, der Rente tragen- den Bodenarten zuschüssiges Kapital angewandt wird, gleichviel in welcher Proportion. Was nöthig ist, ist nur, dass auf jeder Boden- art die Produktion sich im selben Verhältniss vermehrt wie das Kapital. Die Rente steigt hier bloss in Folge vermehrter Kapital- anlage auf den Boden, und im Verhältniss zu dieser Kapitalver- mehrung. Diese Vermehrung des Produkts und der Rente in Folge von, und proportionell zu, vermehrter Kapitalanlage ist, was Quan- tum des Produkts und der Rente angeht, ganz dasselbe als wenn die bebaute Fläche der Rente tragenden Ländereien gleicher Bonität sich vermehrt hätte und mit gleicher Kapitalanlage, wie früher auf denselben Bodenarten, der Kultur unterworfen wäre. Im Fall von Tabelle II z. B. bliebe das Resultat dasselbe, wenn das zuschüssige Kapital von 2½ £ per Acre auf je einen zweiten Acre von B, C und D angelegt wäre.
Diese Annahme unterstellt ferner keine fruchtbarere Anwendung des Kapitals, sondern nur Anwendung von mehr Kapital auf der- selben Fläche mit demselben Erfolg wie bisher.
Es bleiben hier alle proportionellen Verhältnisse dieselben. Aller- dings, wenn man nicht die proportionellen Differenzen, sondern die rein arithmetischen betrachtet, kann sich die Differentialrente auf den verschiednen Bodenarten verändern. Nehmen wir z. B. an, das zuschüssige Kapital sei nur auf B und D angelegt worden. So ist dann der Unterschied von D und A = 7 qrs., früher = 3; der von B und A = 3 qrs., früher = 1; der von C und B = — 1, früher = +1 u. s. w. Aber diese arithmetische Differenz, die entscheidend ist bei der Differentialrente I, soweit sich in ihr der Unterschied in der Produktivität bei gleicher Kapitalanlage ausdrückt, ist hier völlig gleichgültig, weil sie nur Folge ver-
Marx, Kapital III. 2. 15
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Tabelle II.
Es ist hier nicht nöthig, dass, wie in der Tabelle, die Kapital-
anlage sich auf allen Bodenarten verdoppelt. Das Gesetz ist das-
selbe, sobald nur auf irgend einer, oder mehreren, der Rente tragen-
den Bodenarten zuschüssiges Kapital angewandt wird, gleichviel in
welcher Proportion. Was nöthig ist, ist nur, dass auf jeder Boden-
art die Produktion sich im selben Verhältniss vermehrt wie das
Kapital. Die Rente steigt hier bloss in Folge vermehrter Kapital-
anlage auf den Boden, und im Verhältniss zu dieser Kapitalver-
mehrung. Diese Vermehrung des Produkts und der Rente in Folge
von, und proportionell zu, vermehrter Kapitalanlage ist, was Quan-
tum des Produkts und der Rente angeht, ganz dasselbe als wenn
die bebaute Fläche der Rente tragenden Ländereien gleicher Bonität
sich vermehrt hätte und mit gleicher Kapitalanlage, wie früher
auf denselben Bodenarten, der Kultur unterworfen wäre. Im
Fall von Tabelle II z. B. bliebe das Resultat dasselbe, wenn das
zuschüssige Kapital von 2½ £ per Acre auf je einen zweiten
Acre von B, C und D angelegt wäre.
Diese Annahme unterstellt ferner keine fruchtbarere Anwendung
des Kapitals, sondern nur Anwendung von mehr Kapital auf der-
selben Fläche mit demselben Erfolg wie bisher.
Es bleiben hier alle proportionellen Verhältnisse dieselben. Aller-
dings, wenn man nicht die proportionellen Differenzen, sondern die
rein arithmetischen betrachtet, kann sich die Differentialrente auf
den verschiednen Bodenarten verändern. Nehmen wir z. B. an,
das zuschüssige Kapital sei nur auf B und D angelegt worden.
So ist dann der Unterschied von D und A = 7 qrs., früher = 3;
der von B und A = 3 qrs., früher = 1; der von C und B =
— 1, früher = +1 u. s. w. Aber diese arithmetische Differenz,
die entscheidend ist bei der Differentialrente I, soweit sich in ihr
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/234>, abgerufen am 27.11.2024.
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