fruchtbarkeit, sondern durch die absolute Fruchtbarkeit bestimmt, und damit das Gesetz der Differentialrente aufgehoben. Es werden daher gewisse Phänomene geleugnet, oder auch wohl durch nicht existirende Unterschiede in den Durchschnitts-Getreidepreisen und der Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien zu erklären gesucht, Phänomene, die einfach ihren Grund darin haben, dass das Verhältniss des Gesammtrentals, sei es zur Gesammtfläche des angebauten Bodens, sei es zu dem im Boden angelegten Gesammt- kapital, bei gleicher Fruchtbarkeit des rentelosen Bodens, daher gleichen Produktionspreisen, und bei gleicher Differenz zwischen den verschiednen Bodenarten, nicht nur bestimmt ist durch die Rente per Acre oder durch die Rentrate aufs Kapital, sondern ebenso sehr durch die verhältnissmäßige Anzahl der Acres jeder Bodenart in der Gesammtzahl der bebauten Acres; oder was auf dasselbe hinauskommt, durch die Vertheilung des angewandten Gesammtkapitals unter die verschiednen Bodenarten. Dieser Um- stand ist bisher, sonderbarer Weise ganz übersehn worden. Jeden- falls zeigt sich, und dies ist für den Fortgang unsrer Untersuchung wichtig, dass die verhältnissmäßige Höhe der Durchschnittsrente per Acre, und die Durchschnittsrentrate, oder das Verhältniss des Gesammtrentals zu dem im Boden angelegten Gesammtkapital, steigen oder fallen kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichblei- bender Differenz in der Fruchtbarkeit der bebauten Ländereien, und gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per Acre angelegte Kapital in jeder, wirklich Rente tragenden, Boden- klasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch blosse extensive Ausdehnung der Kultur.
Es sind noch folgende Zusätze zu machen, die zum Theil auch auf II passen, mit Bezug auf die unter I betrachtete Form der Differentialrente.
Erstens: Man hat gesehn, wie die Durchschnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital steigen kann bei Aus- breitung der Kultur, stationären Preisen und gleichbleibender Diffe- rentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien. Sobald aller Boden in einem Land angeeignet ist, Kapitalanlage auf den Boden, Kultur und Bevölkerung eine bestimmte Höhe erreicht haben -- Um- stände, die alle vorausgesetzt sind, sobald die kapitalistische Pro- duktionsweise zur herrschenden wird und sich auch der Agrikultur bemächtigt, ist der Preis des nichtbebauten Bodens der verschiednen Qualitäten (bloss die Differentialrente vorausgesetzt) bestimmt durch
fruchtbarkeit, sondern durch die absolute Fruchtbarkeit bestimmt, und damit das Gesetz der Differentialrente aufgehoben. Es werden daher gewisse Phänomene geleugnet, oder auch wohl durch nicht existirende Unterschiede in den Durchschnitts-Getreidepreisen und der Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien zu erklären gesucht, Phänomene, die einfach ihren Grund darin haben, dass das Verhältniss des Gesammtrentals, sei es zur Gesammtfläche des angebauten Bodens, sei es zu dem im Boden angelegten Gesammt- kapital, bei gleicher Fruchtbarkeit des rentelosen Bodens, daher gleichen Produktionspreisen, und bei gleicher Differenz zwischen den verschiednen Bodenarten, nicht nur bestimmt ist durch die Rente per Acre oder durch die Rentrate aufs Kapital, sondern ebenso sehr durch die verhältnissmäßige Anzahl der Acres jeder Bodenart in der Gesammtzahl der bebauten Acres; oder was auf dasselbe hinauskommt, durch die Vertheilung des angewandten Gesammtkapitals unter die verschiednen Bodenarten. Dieser Um- stand ist bisher, sonderbarer Weise ganz übersehn worden. Jeden- falls zeigt sich, und dies ist für den Fortgang unsrer Untersuchung wichtig, dass die verhältnissmäßige Höhe der Durchschnittsrente per Acre, und die Durchschnittsrentrate, oder das Verhältniss des Gesammtrentals zu dem im Boden angelegten Gesammtkapital, steigen oder fallen kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichblei- bender Differenz in der Fruchtbarkeit der bebauten Ländereien, und gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per Acre angelegte Kapital in jeder, wirklich Rente tragenden, Boden- klasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch blosse extensive Ausdehnung der Kultur.
Es sind noch folgende Zusätze zu machen, die zum Theil auch auf II passen, mit Bezug auf die unter I betrachtete Form der Differentialrente.
Erstens: Man hat gesehn, wie die Durchschnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital steigen kann bei Aus- breitung der Kultur, stationären Preisen und gleichbleibender Diffe- rentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien. Sobald aller Boden in einem Land angeeignet ist, Kapitalanlage auf den Boden, Kultur und Bevölkerung eine bestimmte Höhe erreicht haben — Um- stände, die alle vorausgesetzt sind, sobald die kapitalistische Pro- duktionsweise zur herrschenden wird und sich auch der Agrikultur bemächtigt, ist der Preis des nichtbebauten Bodens der verschiednen Qualitäten (bloss die Differentialrente vorausgesetzt) bestimmt durch
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[207/0216]
fruchtbarkeit, sondern durch die absolute Fruchtbarkeit bestimmt,
und damit das Gesetz der Differentialrente aufgehoben. Es werden
daher gewisse Phänomene geleugnet, oder auch wohl durch nicht
existirende Unterschiede in den Durchschnitts-Getreidepreisen und
der Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien zu erklären
gesucht, Phänomene, die einfach ihren Grund darin haben, dass
das Verhältniss des Gesammtrentals, sei es zur Gesammtfläche des
angebauten Bodens, sei es zu dem im Boden angelegten Gesammt-
kapital, bei gleicher Fruchtbarkeit des rentelosen Bodens, daher
gleichen Produktionspreisen, und bei gleicher Differenz zwischen
den verschiednen Bodenarten, nicht nur bestimmt ist durch die
Rente per Acre oder durch die Rentrate aufs Kapital, sondern
ebenso sehr durch die verhältnissmäßige Anzahl der Acres jeder
Bodenart in der Gesammtzahl der bebauten Acres; oder was auf
dasselbe hinauskommt, durch die Vertheilung des angewandten
Gesammtkapitals unter die verschiednen Bodenarten. Dieser Um-
stand ist bisher, sonderbarer Weise ganz übersehn worden. Jeden-
falls zeigt sich, und dies ist für den Fortgang unsrer Untersuchung
wichtig, dass die verhältnissmäßige Höhe der Durchschnittsrente
per Acre, und die Durchschnittsrentrate, oder das Verhältniss des
Gesammtrentals zu dem im Boden angelegten Gesammtkapital,
steigen oder fallen kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichblei-
bender Differenz in der Fruchtbarkeit der bebauten Ländereien,
und gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per
Acre angelegte Kapital in jeder, wirklich Rente tragenden, Boden-
klasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch blosse
extensive Ausdehnung der Kultur.
Es sind noch folgende Zusätze zu machen, die zum Theil auch
auf II passen, mit Bezug auf die unter I betrachtete Form der
Differentialrente.
Erstens: Man hat gesehn, wie die Durchschnittsrente per Acre
oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital steigen kann bei Aus-
breitung der Kultur, stationären Preisen und gleichbleibender Diffe-
rentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien. Sobald aller Boden
in einem Land angeeignet ist, Kapitalanlage auf den Boden, Kultur
und Bevölkerung eine bestimmte Höhe erreicht haben — Um-
stände, die alle vorausgesetzt sind, sobald die kapitalistische Pro-
duktionsweise zur herrschenden wird und sich auch der Agrikultur
bemächtigt, ist der Preis des nichtbebauten Bodens der verschiednen
Qualitäten (bloss die Differentialrente vorausgesetzt) bestimmt durch
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/216>, abgerufen am 27.11.2024.
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