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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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dividirt durch das ausgelegte Gesammtkapital) sehr bedeutend
variiren; und zwar beide in derselben Richtung, aber unter sich
selbst wieder in verschiednen Proportionen. Lässt man den Fall
ausser Acht, wo der Zuwachs nur auf dem rentelosen Boden A
stattfindet, so ergibt sich, dass die Durchschnittsrente per Acre
und die Durchschnittsrentrate auf das in der Agrikultur angelegte
Kapital abhängen von den proportionellen Antheilen, welche die
verschiednen Bodenklassen in der bebauten Gesammtfläche aus-
machen; oder was auf dasselbe hinauskommt, von der Vertheilung
des angewandten Gesammtkapitals auf die Bodenarten von ver-
schiedner Fruchtbarkeit. Ob viel oder wenig Land angebaut ist,
und daher (mit Ausnahme des Falls, wo der Zuwachs nur auf A
kommt) das Gesammtrental grösser oder kleiner ist, die Durch-
schnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs ange-
wandte Kapital bleibt dieselbe, so lange die Proportionen der Be-
theiligung der verschiednen Bodenarten an der Gesammtfläche
konstant bleiben. Trotz des Steigens, und selbst des bedeutenden
Steigens des Gesammtrentals mit Erweiterung der Kultur und
wachsender Kapitalanlage, fällt die Durchschnittsrente per Acre
und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital, wenn die Ausdehnung
der rentelosen und der nur geringe Differentialrente tragenden
Ländereien mehr wächst als die der bessern, höhere Rente tragenden.
Umgekehrt steigt die Durchschnittsrente per Acre und die Durch-
schnittsrentrate aufs Kapital, im Maß wie die bessern Ländereien
einen verhältnissmäßig grössern Antheil der Gesammtfläche aus-
machen, und daher verhältnissmäßig mehr Kapitalanlage auf sie fällt.

Betrachtet man also die Durchschnittsrente per Acre oder Hektare
des gesammten bebauten Bodens, wie es meist geschieht in stati-
stischen Werken, indem man entweder verschiedne Länder in der-
selben Epoche, oder verschiedne Epochen in demselben Lande ver-
gleicht, so sieht man, dass die Durchschnittshöhe der Rente per
Acre, und daher auch das Gesammtrental, in gewissen (wenn auch
keineswegs gleichen, sondern vielmehr rascheren Schritt gehenden)
Proportionen entspricht, nicht der relativen, sondern der absoluten
Fruchtbarkeit der Agrikultur in einem Lande, d. h. der Masse der
Produkte, die es durchschnittlich auf gleicher Fläche liefert. Denn
je grössern Antheil der Gesammtfläche die bessern Bodenarten aus-
machen, desto grösser ist die Produktenmasse bei gleicher Kapital-
anlage und auf gleich grosser Bodenfläche; und desto grösser ist
die Durchschnittsrente per Acre. Umgekehrt, umgekehrt. So
scheint die Rente nicht durch das Verhältniss der Differential-

dividirt durch das ausgelegte Gesammtkapital) sehr bedeutend
variiren; und zwar beide in derselben Richtung, aber unter sich
selbst wieder in verschiednen Proportionen. Lässt man den Fall
ausser Acht, wo der Zuwachs nur auf dem rentelosen Boden A
stattfindet, so ergibt sich, dass die Durchschnittsrente per Acre
und die Durchschnittsrentrate auf das in der Agrikultur angelegte
Kapital abhängen von den proportionellen Antheilen, welche die
verschiednen Bodenklassen in der bebauten Gesammtfläche aus-
machen; oder was auf dasselbe hinauskommt, von der Vertheilung
des angewandten Gesammtkapitals auf die Bodenarten von ver-
schiedner Fruchtbarkeit. Ob viel oder wenig Land angebaut ist,
und daher (mit Ausnahme des Falls, wo der Zuwachs nur auf A
kommt) das Gesammtrental grösser oder kleiner ist, die Durch-
schnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs ange-
wandte Kapital bleibt dieselbe, so lange die Proportionen der Be-
theiligung der verschiednen Bodenarten an der Gesammtfläche
konstant bleiben. Trotz des Steigens, und selbst des bedeutenden
Steigens des Gesammtrentals mit Erweiterung der Kultur und
wachsender Kapitalanlage, fällt die Durchschnittsrente per Acre
und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital, wenn die Ausdehnung
der rentelosen und der nur geringe Differentialrente tragenden
Ländereien mehr wächst als die der bessern, höhere Rente tragenden.
Umgekehrt steigt die Durchschnittsrente per Acre und die Durch-
schnittsrentrate aufs Kapital, im Maß wie die bessern Ländereien
einen verhältnissmäßig grössern Antheil der Gesammtfläche aus-
machen, und daher verhältnissmäßig mehr Kapitalanlage auf sie fällt.

Betrachtet man also die Durchschnittsrente per Acre oder Hektare
des gesammten bebauten Bodens, wie es meist geschieht in stati-
stischen Werken, indem man entweder verschiedne Länder in der-
selben Epoche, oder verschiedne Epochen in demselben Lande ver-
gleicht, so sieht man, dass die Durchschnittshöhe der Rente per
Acre, und daher auch das Gesammtrental, in gewissen (wenn auch
keineswegs gleichen, sondern vielmehr rascheren Schritt gehenden)
Proportionen entspricht, nicht der relativen, sondern der absoluten
Fruchtbarkeit der Agrikultur in einem Lande, d. h. der Masse der
Produkte, die es durchschnittlich auf gleicher Fläche liefert. Denn
je grössern Antheil der Gesammtfläche die bessern Bodenarten aus-
machen, desto grösser ist die Produktenmasse bei gleicher Kapital-
anlage und auf gleich grosser Bodenfläche; und desto grösser ist
die Durchschnittsrente per Acre. Umgekehrt, umgekehrt. So
scheint die Rente nicht durch das Verhältniss der Differential-

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[206/0215] dividirt durch das ausgelegte Gesammtkapital) sehr bedeutend variiren; und zwar beide in derselben Richtung, aber unter sich selbst wieder in verschiednen Proportionen. Lässt man den Fall ausser Acht, wo der Zuwachs nur auf dem rentelosen Boden A stattfindet, so ergibt sich, dass die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate auf das in der Agrikultur angelegte Kapital abhängen von den proportionellen Antheilen, welche die verschiednen Bodenklassen in der bebauten Gesammtfläche aus- machen; oder was auf dasselbe hinauskommt, von der Vertheilung des angewandten Gesammtkapitals auf die Bodenarten von ver- schiedner Fruchtbarkeit. Ob viel oder wenig Land angebaut ist, und daher (mit Ausnahme des Falls, wo der Zuwachs nur auf A kommt) das Gesammtrental grösser oder kleiner ist, die Durch- schnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs ange- wandte Kapital bleibt dieselbe, so lange die Proportionen der Be- theiligung der verschiednen Bodenarten an der Gesammtfläche konstant bleiben. Trotz des Steigens, und selbst des bedeutenden Steigens des Gesammtrentals mit Erweiterung der Kultur und wachsender Kapitalanlage, fällt die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital, wenn die Ausdehnung der rentelosen und der nur geringe Differentialrente tragenden Ländereien mehr wächst als die der bessern, höhere Rente tragenden. Umgekehrt steigt die Durchschnittsrente per Acre und die Durch- schnittsrentrate aufs Kapital, im Maß wie die bessern Ländereien einen verhältnissmäßig grössern Antheil der Gesammtfläche aus- machen, und daher verhältnissmäßig mehr Kapitalanlage auf sie fällt. Betrachtet man also die Durchschnittsrente per Acre oder Hektare des gesammten bebauten Bodens, wie es meist geschieht in stati- stischen Werken, indem man entweder verschiedne Länder in der- selben Epoche, oder verschiedne Epochen in demselben Lande ver- gleicht, so sieht man, dass die Durchschnittshöhe der Rente per Acre, und daher auch das Gesammtrental, in gewissen (wenn auch keineswegs gleichen, sondern vielmehr rascheren Schritt gehenden) Proportionen entspricht, nicht der relativen, sondern der absoluten Fruchtbarkeit der Agrikultur in einem Lande, d. h. der Masse der Produkte, die es durchschnittlich auf gleicher Fläche liefert. Denn je grössern Antheil der Gesammtfläche die bessern Bodenarten aus- machen, desto grösser ist die Produktenmasse bei gleicher Kapital- anlage und auf gleich grosser Bodenfläche; und desto grösser ist die Durchschnittsrente per Acre. Umgekehrt, umgekehrt. So scheint die Rente nicht durch das Verhältniss der Differential-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/215>, abgerufen am 27.11.2024.