lung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muss die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agri- kole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Producenten absorbirt wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt mög- lich sei. Weiter entwickelt, dass die agrikole Gesammtarbeit -- nothwendige und Mehrarbeit -- eines Theils der Gesellschaft hin- reicht, um die nothwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesell- schaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; dass also diese grosse Theilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern, die Nahrung produciren, und denen, die Rohstoffe produciren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungspro- ducenten für sie selbst in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in Bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungsmittel erheischte nothwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens statt bei aller Theilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Theilung der Arbeit innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion be- sondrer Artikel -- zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft für besondre Artikel nothwendige Arbeit. Ist diese Vertheilung proportionell, so werden die Produkte der ver- schiednen Gruppen zu ihren Werthen (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen die, durch allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werthe resp. Produktionspreise sind. Es ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesell- schaftlichen Produktionssphären; sodass nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern dass von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige pro- portionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Ge- brauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, dass sie an und für sich ein Bedürfniss befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, dass sie dem quantitativ bestimmten ge- sellschaftlichen Bedürfniss für jede besondere Art von Produkt
lung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muss die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agri- kole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Producenten absorbirt wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt mög- lich sei. Weiter entwickelt, dass die agrikole Gesammtarbeit — nothwendige und Mehrarbeit — eines Theils der Gesellschaft hin- reicht, um die nothwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesell- schaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; dass also diese grosse Theilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern, die Nahrung produciren, und denen, die Rohstoffe produciren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungspro- ducenten für sie selbst in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in Bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungsmittel erheischte nothwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens statt bei aller Theilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Theilung der Arbeit innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion be- sondrer Artikel — zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft für besondre Artikel nothwendige Arbeit. Ist diese Vertheilung proportionell, so werden die Produkte der ver- schiednen Gruppen zu ihren Werthen (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen die, durch allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werthe resp. Produktionspreise sind. Es ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesell- schaftlichen Produktionssphären; sodass nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern dass von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige pro- portionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Ge- brauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, dass sie an und für sich ein Bedürfniss befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, dass sie dem quantitativ bestimmten ge- sellschaftlichen Bedürfniss für jede besondere Art von Produkt
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lung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre.
Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die
allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt
ist, muss die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agri-
kole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein,
damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von
Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Producenten absorbirt wird;
also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt mög-
lich sei. Weiter entwickelt, dass die agrikole Gesammtarbeit —
nothwendige und Mehrarbeit — eines Theils der Gesellschaft hin-
reicht, um die nothwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesell-
schaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen;
dass also diese grosse Theilung der Arbeit zwischen Ackerbauern
und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der
Ackerbauern, die Nahrung produciren, und denen, die Rohstoffe
produciren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungspro-
ducenten für sie selbst in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt,
stellt sie so, in Bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion
der Nahrungsmittel erheischte nothwendige Arbeit dar. Dasselbe
findet übrigens statt bei aller Theilung der Arbeit innerhalb der
ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Theilung der Arbeit
innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion be-
sondrer Artikel — zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses
der Gesellschaft für besondre Artikel nothwendige Arbeit. Ist
diese Vertheilung proportionell, so werden die Produkte der ver-
schiednen Gruppen zu ihren Werthen (bei weitrer Entwicklung zu
ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen die, durch
allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werthe resp.
Produktionspreise sind. Es ist in der That das Gesetz des Werths,
wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren
oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der
besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesell-
schaftlichen Produktionssphären; sodass nicht nur auf jede einzelne
Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern dass
von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige pro-
portionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist.
Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Ge-
brauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, dass sie an
und für sich ein Bedürfniss befriedigt, so bei der gesellschaftlichen
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/184>, abgerufen am 30.11.2024.
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