variabel, und erschöpfen damit die sämmtlichen Fälle, aus denen sich Gesetze über die Profitrate ableiten lassen.
I. m' konstant, variabel.
Für diesen Fall, der mehrere Unterfälle umfasst, lässt sich eine allgemeine Formel aufstellen. Haben wir zwei Kapitale C und C1, mit den respektiven variablen Bestandtheilen v und v1, mit der beiden gemeinsamen Mehrwerthsrate m', und den Profitraten p' und p'1 -- so ist:
[Formel 2]
.
Setzen wir nun C und C1, sowie v und v1 in Verhältniss zu einander, setzen wir z. B. den Werth des Bruchs = E, und den des Bruchs = e, so ist C1 = E C, und v1 = e v. Indem wir nun, in der obigen Gleichung für p'1, für C1 und v1 die so ge- wonnenen Werthe setzen, haben wir:
[Formel 5]
.
Wir können aber noch eine zweite Formel aus obigen beiden Gleichungen ableiten, indem wir sie in die Proportion verwandeln:
[Formel 6]
.
Da der Werth eines Bruchs derselbe bleibt, wenn Zähler und Nenner mit derselben Zahl multiplicirt oder dividirt werden, so können wir und auf Procentsätze reduciren, d. h. C und C1 beide = 100 setzen. Dann haben wir = und = , und können in obiger Proportion die Nenner weglassen, und erhalten: p' : p'1 = v : v1; oder:
Bei zwei beliebigen Kapitalen, die mit gleicher Mehrwerthsrate fungiren, verhalten sich die Profitraten wie die variablen Kapital- theile, procentig auf ihre respektiven Gesammtkapitale berechnet.
Diese beiden Formeln umfassen alle Fälle der Variation von .
Ehe wir diese Fälle einzeln untersuchen, noch eine Bemerkung. Da C die Summe von c und v, des konstanten und des variablen Kapitals ist, und da die Mehrwerthsrate wie die Profitrate gewöhn- lich in Procenten ausgedrückt werden, so ist es überhaupt bequem, die Summe c + v ebenfalls gleich Hundert zu setzen, d. h. c und v procentig auszudrücken. Es ist für die Bestimmung, zwar nicht
variabel, und erschöpfen damit die sämmtlichen Fälle, aus denen sich Gesetze über die Profitrate ableiten lassen.
I. m' konstant, variabel.
Für diesen Fall, der mehrere Unterfälle umfasst, lässt sich eine allgemeine Formel aufstellen. Haben wir zwei Kapitale C und C1, mit den respektiven variablen Bestandtheilen v und v1, mit der beiden gemeinsamen Mehrwerthsrate m', und den Profitraten p' und p'1 — so ist:
[Formel 2]
.
Setzen wir nun C und C1, sowie v und v1 in Verhältniss zu einander, setzen wir z. B. den Werth des Bruchs = E, und den des Bruchs = e, so ist C1 = E C, und v1 = e v. Indem wir nun, in der obigen Gleichung für p'1, für C1 und v1 die so ge- wonnenen Werthe setzen, haben wir:
[Formel 5]
.
Wir können aber noch eine zweite Formel aus obigen beiden Gleichungen ableiten, indem wir sie in die Proportion verwandeln:
[Formel 6]
.
Da der Werth eines Bruchs derselbe bleibt, wenn Zähler und Nenner mit derselben Zahl multiplicirt oder dividirt werden, so können wir und auf Procentsätze reduciren, d. h. C und C1 beide = 100 setzen. Dann haben wir = und = , und können in obiger Proportion die Nenner weglassen, und erhalten: p' : p'1 = v : v1; oder:
Bei zwei beliebigen Kapitalen, die mit gleicher Mehrwerthsrate fungiren, verhalten sich die Profitraten wie die variablen Kapital- theile, procentig auf ihre respektiven Gesammtkapitale berechnet.
Diese beiden Formeln umfassen alle Fälle der Variation von .
Ehe wir diese Fälle einzeln untersuchen, noch eine Bemerkung. Da C die Summe von c und v, des konstanten und des variablen Kapitals ist, und da die Mehrwerthsrate wie die Profitrate gewöhn- lich in Procenten ausgedrückt werden, so ist es überhaupt bequem, die Summe c + v ebenfalls gleich Hundert zu setzen, d. h. c und v procentig auszudrücken. Es ist für die Bestimmung, zwar nicht
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[28/0062]
variabel, und erschöpfen damit die sämmtlichen Fälle, aus denen
sich Gesetze über die Profitrate ableiten lassen.
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Für diesen Fall, der mehrere Unterfälle umfasst, lässt sich eine
allgemeine Formel aufstellen. Haben wir zwei Kapitale C und C1,
mit den respektiven variablen Bestandtheilen v und v1, mit der
beiden gemeinsamen Mehrwerthsrate m', und den Profitraten p'
und p'1 — so ist:
[FORMEL].
Setzen wir nun C und C1, sowie v und v1 in Verhältniss zu
einander, setzen wir z. B. den Werth des Bruchs [FORMEL] = E, und den
des Bruchs [FORMEL] = e, so ist C1 = E C, und v1 = e v. Indem wir
nun, in der obigen Gleichung für p'1, für C1 und v1 die so ge-
wonnenen Werthe setzen, haben wir:
[FORMEL].
Wir können aber noch eine zweite Formel aus obigen beiden
Gleichungen ableiten, indem wir sie in die Proportion verwandeln:
[FORMEL].
Da der Werth eines Bruchs derselbe bleibt, wenn Zähler und
Nenner mit derselben Zahl multiplicirt oder dividirt werden, so
können wir [FORMEL] und [FORMEL] auf Procentsätze reduciren, d. h. C und C1
beide = 100 setzen. Dann haben wir [FORMEL] = [FORMEL] und [FORMEL] = [FORMEL], und
können in obiger Proportion die Nenner weglassen, und erhalten:
p' : p'1 = v : v1; oder:
Bei zwei beliebigen Kapitalen, die mit gleicher Mehrwerthsrate
fungiren, verhalten sich die Profitraten wie die variablen Kapital-
theile, procentig auf ihre respektiven Gesammtkapitale berechnet.
Diese beiden Formeln umfassen alle Fälle der Variation von [FORMEL].
Ehe wir diese Fälle einzeln untersuchen, noch eine Bemerkung.
Da C die Summe von c und v, des konstanten und des variablen
Kapitals ist, und da die Mehrwerthsrate wie die Profitrate gewöhn-
lich in Procenten ausgedrückt werden, so ist es überhaupt bequem,
die Summe c + v ebenfalls gleich Hundert zu setzen, d. h. c und
v procentig auszudrücken. Es ist für die Bestimmung, zwar nicht
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/62>, abgerufen am 16.02.2025.
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