Was hier verdoppelt erscheint, ist 1) die Verausgabung des Geldes als Kapital, 2) sein Rückfluss als realisirtes Kapital, als G' oder G + DG.
In der Bewegung des Handelskapitals G--W--G' wechselt die- selbe Waare zweimal oder, wenn Kaufmann an Kaufmann ver- kauft, mehrmal die Hände; aber jeder solcher Stellenwechsel der- selben Waare zeigt eine Metamorphose an, Kauf oder Verkauf der Waare, so oft sich auch dieser Process bis zu ihrem definitiven Fall in die Konsumtion wiederholen mag.
Andrerseits in W--G--W findet zweimaliger Stellenwechsel des- selben Geldes statt, zeigt aber die vollständige Metamorphose der Waare an, die erst in Geld, und dann aus Geld wieder in eine andre Waare verwandelt wird.
Dagegen bei dem zinstragenden Kapital ist der erste Stellen- wechsel von G durchaus kein Moment, weder der Waarenmeta- morphose, noch der Reproduktion des Kapitals. Dies wird es erst bei der zweiten Verausgabung, in der Hand des fungirenden Kapi- talisten, der Handel damit treibt oder es in produktives Kapital verwandelt. Der erste Stellenwechsel von G drückt hier nichts aus als seine Uebertragung oder Uebermachung von A an B; eine Uebertragung, die unter gewissen juristischen Formen und Vorbe- halten zu geschehn pflegt.
Dieser doppelten Verausgabung des Geldes als Kapital, wovon die erste blosse Uebertragung von A auf B ist, entspricht sein doppelter Rückfluss. Als G' oder G + DG fliesst es zurück aus der Bewegung an den fungirenden Kapitalisten B. Dieser über- trägt es dann wieder an A, aber zugleich mit einem Theil des Profits, als realisirtes Kapital, als G + DG, wo DG nicht gleich dem ganzen Profit, sondern nur ein Theil des Profits, der Zins ist. Zu B fliesst es zurück nur als was er es ausgegeben hat, als fun- girendes Kapital, aber als das Eigenthum von A. Damit sein Rückfluss vollständig sei, hat B es daher wieder an A zu über- tragen. Ausser der Kapitalsumme aber hat B einen Theil des Profits, den er mit dieser Kapitalsumme gemacht hat, unter dem Namen Zins an A abzugeben, da dieser ihm das Geld nur gegeben hat als Kapital, d. h. als Werth, der sich nicht nur erhält in der Bewegung, sondern seinem Eigner einen Mehrwerth schafft. Es bleibt in der Hand von B nur solange es fungirendes Kapital ist. Und mit seinem Rückfluss -- nach der abgemachten Frist -- hört es
Die Bewegung ist also: G—G—W—G'—G'.
Was hier verdoppelt erscheint, ist 1) die Verausgabung des Geldes als Kapital, 2) sein Rückfluss als realisirtes Kapital, als G' oder G + ΔG.
In der Bewegung des Handelskapitals G—W—G' wechselt die- selbe Waare zweimal oder, wenn Kaufmann an Kaufmann ver- kauft, mehrmal die Hände; aber jeder solcher Stellenwechsel der- selben Waare zeigt eine Metamorphose an, Kauf oder Verkauf der Waare, so oft sich auch dieser Process bis zu ihrem definitiven Fall in die Konsumtion wiederholen mag.
Andrerseits in W—G—W findet zweimaliger Stellenwechsel des- selben Geldes statt, zeigt aber die vollständige Metamorphose der Waare an, die erst in Geld, und dann aus Geld wieder in eine andre Waare verwandelt wird.
Dagegen bei dem zinstragenden Kapital ist der erste Stellen- wechsel von G durchaus kein Moment, weder der Waarenmeta- morphose, noch der Reproduktion des Kapitals. Dies wird es erst bei der zweiten Verausgabung, in der Hand des fungirenden Kapi- talisten, der Handel damit treibt oder es in produktives Kapital verwandelt. Der erste Stellenwechsel von G drückt hier nichts aus als seine Uebertragung oder Uebermachung von A an B; eine Uebertragung, die unter gewissen juristischen Formen und Vorbe- halten zu geschehn pflegt.
Dieser doppelten Verausgabung des Geldes als Kapital, wovon die erste blosse Uebertragung von A auf B ist, entspricht sein doppelter Rückfluss. Als G' oder G + ΔG fliesst es zurück aus der Bewegung an den fungirenden Kapitalisten B. Dieser über- trägt es dann wieder an A, aber zugleich mit einem Theil des Profits, als realisirtes Kapital, als G + ΔG, wo ΔG nicht gleich dem ganzen Profit, sondern nur ein Theil des Profits, der Zins ist. Zu B fliesst es zurück nur als was er es ausgegeben hat, als fun- girendes Kapital, aber als das Eigenthum von A. Damit sein Rückfluss vollständig sei, hat B es daher wieder an A zu über- tragen. Ausser der Kapitalsumme aber hat B einen Theil des Profits, den er mit dieser Kapitalsumme gemacht hat, unter dem Namen Zins an A abzugeben, da dieser ihm das Geld nur gegeben hat als Kapital, d. h. als Werth, der sich nicht nur erhält in der Bewegung, sondern seinem Eigner einen Mehrwerth schafft. Es bleibt in der Hand von B nur solange es fungirendes Kapital ist. Und mit seinem Rückfluss — nach der abgemachten Frist — hört es
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Die Bewegung ist also:
G—G—W—G'—G'.
Was hier verdoppelt erscheint, ist 1) die Verausgabung des
Geldes als Kapital, 2) sein Rückfluss als realisirtes Kapital, als
G' oder G + ΔG.
In der Bewegung des Handelskapitals G—W—G' wechselt die-
selbe Waare zweimal oder, wenn Kaufmann an Kaufmann ver-
kauft, mehrmal die Hände; aber jeder solcher Stellenwechsel der-
selben Waare zeigt eine Metamorphose an, Kauf oder Verkauf der
Waare, so oft sich auch dieser Process bis zu ihrem definitiven
Fall in die Konsumtion wiederholen mag.
Andrerseits in W—G—W findet zweimaliger Stellenwechsel des-
selben Geldes statt, zeigt aber die vollständige Metamorphose der
Waare an, die erst in Geld, und dann aus Geld wieder in eine
andre Waare verwandelt wird.
Dagegen bei dem zinstragenden Kapital ist der erste Stellen-
wechsel von G durchaus kein Moment, weder der Waarenmeta-
morphose, noch der Reproduktion des Kapitals. Dies wird es erst
bei der zweiten Verausgabung, in der Hand des fungirenden Kapi-
talisten, der Handel damit treibt oder es in produktives Kapital
verwandelt. Der erste Stellenwechsel von G drückt hier nichts
aus als seine Uebertragung oder Uebermachung von A an B; eine
Uebertragung, die unter gewissen juristischen Formen und Vorbe-
halten zu geschehn pflegt.
Dieser doppelten Verausgabung des Geldes als Kapital, wovon
die erste blosse Uebertragung von A auf B ist, entspricht sein
doppelter Rückfluss. Als G' oder G + ΔG fliesst es zurück aus
der Bewegung an den fungirenden Kapitalisten B. Dieser über-
trägt es dann wieder an A, aber zugleich mit einem Theil des
Profits, als realisirtes Kapital, als G + ΔG, wo ΔG nicht gleich
dem ganzen Profit, sondern nur ein Theil des Profits, der Zins ist.
Zu B fliesst es zurück nur als was er es ausgegeben hat, als fun-
girendes Kapital, aber als das Eigenthum von A. Damit sein
Rückfluss vollständig sei, hat B es daher wieder an A zu über-
tragen. Ausser der Kapitalsumme aber hat B einen Theil des
Profits, den er mit dieser Kapitalsumme gemacht hat, unter dem
Namen Zins an A abzugeben, da dieser ihm das Geld nur gegeben
hat als Kapital, d. h. als Werth, der sich nicht nur erhält in der
Bewegung, sondern seinem Eigner einen Mehrwerth schafft. Es
bleibt in der Hand von B nur solange es fungirendes Kapital ist.
Und mit seinem Rückfluss — nach der abgemachten Frist — hört es
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/359>, abgerufen am 24.11.2024.
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