Betrachtet man die Kapitale I--V wieder als ein einziges Ge- sammtkapital, so sieht man, dass auch in diesem Fall die Zusammen- setzung der Summen der fünf Kapitale = 500 = 390c + 110v, also die Durchschnittszusammensetzung = 78c + 22v dieselbe bleibt; ebenso der Durchschnittsmehrwerth = 22 %. Diesen Mehrwerth gleichmäßig auf I--V vertheilt, kämen folgende Waarenpreise heraus:
[Tabelle]
Zusammengenommen werden die Waaren verkauft 2 + 7 + 17 = 26 über und 8 + 18 = 26 unter dem Werth, sodass die Preis- abweichungen durch gleichmäßige Vertheilung des Mehrwerths oder durch Zuschlag des durchschnittlichen Profits von 22 auf 100 vorgeschossnes Kapital zu den respektiven Kostpreisen der Waaren I--V sich gegenseitig aufheben; in demselben Verhältniss, worin ein Theil der Waaren über, wird ein andrer unter seinem Werth verkauft. Und nur ihr Verkauf zu solchen Preisen ermöglicht, dass die Profitrate für I--V gleichmäßig ist, 22 %, ohne Rück- sicht auf die verschiedne organische Komposition der Kapitale I--V. Die Preise, die dadurch entstehn, dass der Durchschnitt der ver- schiednen Profitraten der verschiednen Produktionssphären gezogen und dieser Durchschnitt den Kostpreisen der verschiednen Produk- tionssphären zugesetzt wird, sind die Produktionspreise. Ihre Voraussetzung ist die Existenz einer allgemeinen Profitrate, und diese setzt wiederum voraus, dass die Profitraten in jeder besondren Produktionssphäre für sich genommen, bereits auf ebensoviel Durch- schnittsraten reducirt sind. Diese besondren Profitraten sind in jeder Produktionssphäre = , und sind, wie dies im ersten Ab-
[Tabelle]
Betrachtet man die Kapitale I—V wieder als ein einziges Ge- sammtkapital, so sieht man, dass auch in diesem Fall die Zusammen- setzung der Summen der fünf Kapitale = 500 = 390c + 110v, also die Durchschnittszusammensetzung = 78c + 22v dieselbe bleibt; ebenso der Durchschnittsmehrwerth = 22 %. Diesen Mehrwerth gleichmäßig auf I—V vertheilt, kämen folgende Waarenpreise heraus:
[Tabelle]
Zusammengenommen werden die Waaren verkauft 2 + 7 + 17 = 26 über und 8 + 18 = 26 unter dem Werth, sodass die Preis- abweichungen durch gleichmäßige Vertheilung des Mehrwerths oder durch Zuschlag des durchschnittlichen Profits von 22 auf 100 vorgeschossnes Kapital zu den respektiven Kostpreisen der Waaren I—V sich gegenseitig aufheben; in demselben Verhältniss, worin ein Theil der Waaren über, wird ein andrer unter seinem Werth verkauft. Und nur ihr Verkauf zu solchen Preisen ermöglicht, dass die Profitrate für I—V gleichmäßig ist, 22 %, ohne Rück- sicht auf die verschiedne organische Komposition der Kapitale I—V. Die Preise, die dadurch entstehn, dass der Durchschnitt der ver- schiednen Profitraten der verschiednen Produktionssphären gezogen und dieser Durchschnitt den Kostpreisen der verschiednen Produk- tionssphären zugesetzt wird, sind die Produktionspreise. Ihre Voraussetzung ist die Existenz einer allgemeinen Profitrate, und diese setzt wiederum voraus, dass die Profitraten in jeder besondren Produktionssphäre für sich genommen, bereits auf ebensoviel Durch- schnittsraten reducirt sind. Diese besondren Profitraten sind in jeder Produktionssphäre = , und sind, wie dies im ersten Ab-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0169"n="135"/><table><row><cell/></row></table><p>Betrachtet man die Kapitale I—V wieder als ein einziges Ge-<lb/>
sammtkapital, so sieht man, dass auch in diesem Fall die Zusammen-<lb/>
setzung der Summen der fünf Kapitale = 500 = 390<hirendition="#sub">c</hi> + 110<hirendition="#sub">v</hi>,<lb/>
also die Durchschnittszusammensetzung = 78<hirendition="#sub">c</hi> + 22<hirendition="#sub">v</hi> dieselbe bleibt;<lb/>
ebenso der Durchschnittsmehrwerth = 22 %. Diesen Mehrwerth<lb/>
gleichmäßig auf I—V vertheilt, kämen folgende Waarenpreise heraus:<lb/><table><row><cell/></row></table></p><p>Zusammengenommen werden die Waaren verkauft 2 + 7 + 17<lb/>
= 26 über und 8 + 18 = 26 unter dem Werth, sodass die Preis-<lb/>
abweichungen durch gleichmäßige Vertheilung des Mehrwerths<lb/>
oder durch Zuschlag des durchschnittlichen Profits von 22 auf 100<lb/>
vorgeschossnes Kapital zu den respektiven Kostpreisen der Waaren<lb/>
I—V sich gegenseitig aufheben; in demselben Verhältniss, worin<lb/>
ein Theil der Waaren über, wird ein andrer unter seinem Werth<lb/>
verkauft. Und nur ihr Verkauf zu solchen Preisen ermöglicht,<lb/>
dass die Profitrate für I—V gleichmäßig ist, 22 %, ohne Rück-<lb/>
sicht auf die verschiedne organische Komposition der Kapitale I—V.<lb/>
Die Preise, die dadurch entstehn, dass der Durchschnitt der ver-<lb/>
schiednen Profitraten der verschiednen Produktionssphären gezogen<lb/>
und dieser Durchschnitt den Kostpreisen der verschiednen Produk-<lb/>
tionssphären zugesetzt wird, sind die <hirendition="#g">Produktionspreise</hi>. Ihre<lb/>
Voraussetzung ist die Existenz einer allgemeinen Profitrate, und<lb/>
diese setzt wiederum voraus, dass die Profitraten in jeder besondren<lb/>
Produktionssphäre für sich genommen, bereits auf ebensoviel Durch-<lb/>
schnittsraten reducirt sind. Diese besondren Profitraten sind in<lb/>
jeder Produktionssphäre = <formulanotation="TeX">\frac{m}{C}</formula>, und sind, wie dies im ersten Ab-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[135/0169]
Betrachtet man die Kapitale I—V wieder als ein einziges Ge-
sammtkapital, so sieht man, dass auch in diesem Fall die Zusammen-
setzung der Summen der fünf Kapitale = 500 = 390c + 110v,
also die Durchschnittszusammensetzung = 78c + 22v dieselbe bleibt;
ebenso der Durchschnittsmehrwerth = 22 %. Diesen Mehrwerth
gleichmäßig auf I—V vertheilt, kämen folgende Waarenpreise heraus:
Zusammengenommen werden die Waaren verkauft 2 + 7 + 17
= 26 über und 8 + 18 = 26 unter dem Werth, sodass die Preis-
abweichungen durch gleichmäßige Vertheilung des Mehrwerths
oder durch Zuschlag des durchschnittlichen Profits von 22 auf 100
vorgeschossnes Kapital zu den respektiven Kostpreisen der Waaren
I—V sich gegenseitig aufheben; in demselben Verhältniss, worin
ein Theil der Waaren über, wird ein andrer unter seinem Werth
verkauft. Und nur ihr Verkauf zu solchen Preisen ermöglicht,
dass die Profitrate für I—V gleichmäßig ist, 22 %, ohne Rück-
sicht auf die verschiedne organische Komposition der Kapitale I—V.
Die Preise, die dadurch entstehn, dass der Durchschnitt der ver-
schiednen Profitraten der verschiednen Produktionssphären gezogen
und dieser Durchschnitt den Kostpreisen der verschiednen Produk-
tionssphären zugesetzt wird, sind die Produktionspreise. Ihre
Voraussetzung ist die Existenz einer allgemeinen Profitrate, und
diese setzt wiederum voraus, dass die Profitraten in jeder besondren
Produktionssphäre für sich genommen, bereits auf ebensoviel Durch-
schnittsraten reducirt sind. Diese besondren Profitraten sind in
jeder Produktionssphäre = [FORMEL], und sind, wie dies im ersten Ab-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/169>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.