Arbeiter zusehn, wie er mit seinem Rohstoff fertig wird, und wie er zum gewöhnlichen Lohnsatz an Verdienst herausschlägt, was er kann ... Eine andre Schwierigkeit, womit die Weber zuweilen zu kämpfen haben, ist, dass sie aus schlechtem Stoff gutes Ge- webe machen sollen, und mit Lohnabzügen gestraft werden, wenn die Arbeit nicht nach Wunsch ausfällt." (Rep. Fact., Oktober 1863, p. 41--43.)
Die Löhne waren miserabel, selbst wo volle Zeit gearbeitet wurde. Die Baumwollarbeiter stellten sich bereitwillig zu all den öffentlichen Arbeiten, Drainage, Wegebauten, Steineklopfen, Strasse- pflastern, wozu sie verbraucht wurden, um ihre Unterstützung (die thatsächlich eine Unterstützung der Fabrikanten war, s. Buch I, S. 598/589) von den Lokalbehörden zu beziehn. Die ganze Bour- geoisie stand auf Wache über den Arbeitern. Wurde der schlech- teste Hundelohn angeboten und der Arbeiter wollte ihn nicht nehmen, so strich das Unterstützungskomite ihn von der Unter- stützungsliste. Es war in sofern eine goldne Zeit für die Herrn Fabrikanten, als die Arbeiter entweder verhungern oder zu jedem, dem Bourgeois profitabelsten Preis arbeiten mussten; wobei die Unterstützungskomite's als ihre Wachthunde agirten. Zugleich verhinderten die Fabrikanten, in geheimem Einverständniss mit der Regierung, die Auswanderung soweit wie möglich, theils um ihr im Fleisch und Blut der Arbeiter existirendes Kapital stets in Bereitschaft zu halten, theils um die von den Arbeitern erpresste Hausmiethe zu sichern.
"Die Unterstützungskomite's handelten in diesem Punkt mit grosser Strenge. War Arbeit angeboten, so wurden die Arbeiter, denen sie angeboten worden, von der Liste gestrichen, und so ge- zwungen sie anzunehmen. Wenn sie sich weigerten die Arbeit anzutreten ... so war die Ursache die, dass ihr Verdienst bloss nominell, die Arbeit aber ausserordentlich schwer sein würde." (l. c., p. 97.)
Die Arbeiter waren zu jeder Art Arbeit bereitwillig, zu der sie in Folge des Public Works Act angestellt wurden. "Die Grundsätze, wonach industrielle Beschäftigungen organisirt wurden, wechselten bedeutend in verschiednen Städten. Aber selbst an den Orten, wo die Arbeit in freier Luft nicht absolut als Arbeitsprobe (labour test) diente, wurde diese Arbeit doch entweder mit der blossen regelmäßigen Unterstützungssumme, oder doch nur so unbedeutend höher bezahlt, dass sie in der That eine Arbeitsprobe wurde." (p. 69.) "Der Public Works Act von 1863 sollte diesem Uebel
Arbeiter zusehn, wie er mit seinem Rohstoff fertig wird, und wie er zum gewöhnlichen Lohnsatz an Verdienst herausschlägt, was er kann … Eine andre Schwierigkeit, womit die Weber zuweilen zu kämpfen haben, ist, dass sie aus schlechtem Stoff gutes Ge- webe machen sollen, und mit Lohnabzügen gestraft werden, wenn die Arbeit nicht nach Wunsch ausfällt.“ (Rep. Fact., Oktober 1863, p. 41—43.)
Die Löhne waren miserabel, selbst wo volle Zeit gearbeitet wurde. Die Baumwollarbeiter stellten sich bereitwillig zu all den öffentlichen Arbeiten, Drainage, Wegebauten, Steineklopfen, Strasse- pflastern, wozu sie verbraucht wurden, um ihre Unterstützung (die thatsächlich eine Unterstützung der Fabrikanten war, s. Buch I, S. 598/589) von den Lokalbehörden zu beziehn. Die ganze Bour- geoisie stand auf Wache über den Arbeitern. Wurde der schlech- teste Hundelohn angeboten und der Arbeiter wollte ihn nicht nehmen, so strich das Unterstützungskomité ihn von der Unter- stützungsliste. Es war in sofern eine goldne Zeit für die Herrn Fabrikanten, als die Arbeiter entweder verhungern oder zu jedem, dem Bourgeois profitabelsten Preis arbeiten mussten; wobei die Unterstützungskomité’s als ihre Wachthunde agirten. Zugleich verhinderten die Fabrikanten, in geheimem Einverständniss mit der Regierung, die Auswanderung soweit wie möglich, theils um ihr im Fleisch und Blut der Arbeiter existirendes Kapital stets in Bereitschaft zu halten, theils um die von den Arbeitern erpresste Hausmiethe zu sichern.
„Die Unterstützungskomité’s handelten in diesem Punkt mit grosser Strenge. War Arbeit angeboten, so wurden die Arbeiter, denen sie angeboten worden, von der Liste gestrichen, und so ge- zwungen sie anzunehmen. Wenn sie sich weigerten die Arbeit anzutreten … so war die Ursache die, dass ihr Verdienst bloss nominell, die Arbeit aber ausserordentlich schwer sein würde.“ (l. c., p. 97.)
Die Arbeiter waren zu jeder Art Arbeit bereitwillig, zu der sie in Folge des Public Works Act angestellt wurden. „Die Grundsätze, wonach industrielle Beschäftigungen organisirt wurden, wechselten bedeutend in verschiednen Städten. Aber selbst an den Orten, wo die Arbeit in freier Luft nicht absolut als Arbeitsprobe (labour test) diente, wurde diese Arbeit doch entweder mit der blossen regelmäßigen Unterstützungssumme, oder doch nur so unbedeutend höher bezahlt, dass sie in der That eine Arbeitsprobe wurde.“ (p. 69.) „Der Public Works Act von 1863 sollte diesem Uebel
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Arbeiter zusehn, wie er mit seinem Rohstoff fertig wird, und wie
er zum gewöhnlichen Lohnsatz an Verdienst herausschlägt, was er
kann … Eine andre Schwierigkeit, womit die Weber zuweilen
zu kämpfen haben, ist, dass sie aus schlechtem Stoff gutes Ge-
webe machen sollen, und mit Lohnabzügen gestraft werden, wenn
die Arbeit nicht nach Wunsch ausfällt.“ (Rep. Fact., Oktober
1863, p. 41—43.)
Die Löhne waren miserabel, selbst wo volle Zeit gearbeitet
wurde. Die Baumwollarbeiter stellten sich bereitwillig zu all den
öffentlichen Arbeiten, Drainage, Wegebauten, Steineklopfen, Strasse-
pflastern, wozu sie verbraucht wurden, um ihre Unterstützung (die
thatsächlich eine Unterstützung der Fabrikanten war, s. Buch I,
S. 598/589) von den Lokalbehörden zu beziehn. Die ganze Bour-
geoisie stand auf Wache über den Arbeitern. Wurde der schlech-
teste Hundelohn angeboten und der Arbeiter wollte ihn nicht
nehmen, so strich das Unterstützungskomité ihn von der Unter-
stützungsliste. Es war in sofern eine goldne Zeit für die Herrn
Fabrikanten, als die Arbeiter entweder verhungern oder zu jedem,
dem Bourgeois profitabelsten Preis arbeiten mussten; wobei die
Unterstützungskomité’s als ihre Wachthunde agirten. Zugleich
verhinderten die Fabrikanten, in geheimem Einverständniss mit
der Regierung, die Auswanderung soweit wie möglich, theils um
ihr im Fleisch und Blut der Arbeiter existirendes Kapital stets in
Bereitschaft zu halten, theils um die von den Arbeitern erpresste
Hausmiethe zu sichern.
„Die Unterstützungskomité’s handelten in diesem Punkt mit
grosser Strenge. War Arbeit angeboten, so wurden die Arbeiter,
denen sie angeboten worden, von der Liste gestrichen, und so ge-
zwungen sie anzunehmen. Wenn sie sich weigerten die Arbeit
anzutreten … so war die Ursache die, dass ihr Verdienst bloss
nominell, die Arbeit aber ausserordentlich schwer sein würde.“
(l. c., p. 97.)
Die Arbeiter waren zu jeder Art Arbeit bereitwillig, zu der sie
in Folge des Public Works Act angestellt wurden. „Die Grundsätze,
wonach industrielle Beschäftigungen organisirt wurden, wechselten
bedeutend in verschiednen Städten. Aber selbst an den Orten,
wo die Arbeit in freier Luft nicht absolut als Arbeitsprobe (labour
test) diente, wurde diese Arbeit doch entweder mit der blossen
regelmäßigen Unterstützungssumme, oder doch nur so unbedeutend
höher bezahlt, dass sie in der That eine Arbeitsprobe wurde.“
(p. 69.) „Der Public Works Act von 1863 sollte diesem Uebel
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/145>, abgerufen am 21.11.2024.
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