vorher als Käufer aufgetreten. Flösse es nicht zurück, so hätte II (Theil 1) an I, für Waaren zum Belauf von 100, erst 100 in Geld und dann noch obendrein 100 in Waare gegeben, ihm also seine Waare geschenkt.
Dagegen fliesst an Theil 2, der 100 in Geld ausgelegt, 300 in Geld zurück; 100, weil er erst als Käufer 100 Geld in Cirkulation warf und diese als Verkäufer zurückerhält; 200, weil er nur als Ver- käufer von Waaren zum Werthbetrag von 200 fungirt, nicht aber als Käufer. Das Geld kann also nicht an I zurückfliessen. Der fixe Kapi- talverschleiss ist also saldirt durch das von II (Theil 1) im Ankauf von fixen Kapitalelementen in Cirkulation geworfne Geld; aber es kommt in die Hand von Theil 2 nicht als das Geld des Theils 1, sondern als der Klasse I gehörendes Geld.
b) Unter dieser Voraussetzung vertheilt sich der Rest von IIc so, dass Theil 1 200 in Geld, und Theil 2 400 in Waaren besitzt.
Theil 1 hat seine Waare alle verkauft, aber 200 in Geld sind ver- wandelte Form des fixen Bestandtheils seines konstanten Kapitals, den er in natura zu erneuern hat. Er tritt also hier nur als Käufer auf und erhält statt seines Geldes Waare I in Naturalelementen des fixen Kapi- tals zum selben Werthbetrag. Theil 2 hat als Maximum (wenn für den Waarenumsatz zwischen I und II kein Geld von I vorgeschossen wird) nur 200 £ in Cirkulation zu werfen, da er für die Hälfte seines Waaren- werths nur Verkäufer an I, nicht Käufer von I ist.
Es retourniren ihm aus der Cirkulation 400 £; 200, weil er sie vorgeschossen als Käufer und sie zurückerhält als Verkäufer von 200 Waare; 200, weil er Waare zum Werth von 200 an I verkauft, ohne dafür Waarenäquivalent von I wieder heraus zu ziehn. --
c) Theil 1 besitzt 200 in Geld und 200c in Waare; Theil 2 200c (d) in Waaren.
Theil 2 hat unter dieser Voraussetzung nichts in Geld vorzuschiessen, weil er, I gegenüber, überhaupt nicht mehr als Käufer, sondern nur noch als Verkäufer fungirt, also abzuwarten hat bis von ihm gekauft wird.
Theil 1 schiesst 400 £ in Geld vor, 200 zum gegenseitigen Waaren- umsatz mit I, 200 als blosser Käufer von I. Mit diesen letzteren 200 £ Geld kauft er die fixen Kapitalelemente.
vorher als Käufer aufgetreten. Flösse es nicht zurück, so hätte II (Theil 1) an I, für Waaren zum Belauf von 100, erst 100 in Geld und dann noch obendrein 100 in Waare gegeben, ihm also seine Waare geschenkt.
Dagegen fliesst an Theil 2, der 100 in Geld ausgelegt, 300 in Geld zurück; 100, weil er erst als Käufer 100 Geld in Cirkulation warf und diese als Verkäufer zurückerhält; 200, weil er nur als Ver- käufer von Waaren zum Werthbetrag von 200 fungirt, nicht aber als Käufer. Das Geld kann also nicht an I zurückfliessen. Der fixe Kapi- talverschleiss ist also saldirt durch das von II (Theil 1) im Ankauf von fixen Kapitalelementen in Cirkulation geworfne Geld; aber es kommt in die Hand von Theil 2 nicht als das Geld des Theils 1, sondern als der Klasse I gehörendes Geld.
b) Unter dieser Voraussetzung vertheilt sich der Rest von IIc so, dass Theil 1 200 in Geld, und Theil 2 400 in Waaren besitzt.
Theil 1 hat seine Waare alle verkauft, aber 200 in Geld sind ver- wandelte Form des fixen Bestandtheils seines konstanten Kapitals, den er in natura zu erneuern hat. Er tritt also hier nur als Käufer auf und erhält statt seines Geldes Waare I in Naturalelementen des fixen Kapi- tals zum selben Werthbetrag. Theil 2 hat als Maximum (wenn für den Waarenumsatz zwischen I und II kein Geld von I vorgeschossen wird) nur 200 £ in Cirkulation zu werfen, da er für die Hälfte seines Waaren- werths nur Verkäufer an I, nicht Käufer von I ist.
Es retourniren ihm aus der Cirkulation 400 £; 200, weil er sie vorgeschossen als Käufer und sie zurückerhält als Verkäufer von 200 Waare; 200, weil er Waare zum Werth von 200 an I verkauft, ohne dafür Waarenäquivalent von I wieder heraus zu ziehn. —
c) Theil 1 besitzt 200 in Geld und 200c in Waare; Theil 2 200c (d) in Waaren.
Theil 2 hat unter dieser Voraussetzung nichts in Geld vorzuschiessen, weil er, I gegenüber, überhaupt nicht mehr als Käufer, sondern nur noch als Verkäufer fungirt, also abzuwarten hat bis von ihm gekauft wird.
Theil 1 schiesst 400 £ in Geld vor, 200 zum gegenseitigen Waaren- umsatz mit I, 200 als blosser Käufer von I. Mit diesen letzteren 200 £ Geld kauft er die fixen Kapitalelemente.
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vorher als Käufer aufgetreten. Flösse es nicht zurück, so hätte II
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dann noch obendrein 100 in Waare gegeben, ihm also seine Waare
geschenkt.
Dagegen fliesst an Theil 2, der 100 in Geld ausgelegt, 300 in
Geld zurück; 100, weil er erst als Käufer 100 Geld in Cirkulation
warf und diese als Verkäufer zurückerhält; 200, weil er nur als Ver-
käufer von Waaren zum Werthbetrag von 200 fungirt, nicht aber als
Käufer. Das Geld kann also nicht an I zurückfliessen. Der fixe Kapi-
talverschleiss ist also saldirt durch das von II (Theil 1) im Ankauf
von fixen Kapitalelementen in Cirkulation geworfne Geld; aber es kommt
in die Hand von Theil 2 nicht als das Geld des Theils 1, sondern als
der Klasse I gehörendes Geld.
b) Unter dieser Voraussetzung vertheilt sich der Rest von IIc so,
dass Theil 1 200 in Geld, und Theil 2 400 in Waaren besitzt.
Theil 1 hat seine Waare alle verkauft, aber 200 in Geld sind ver-
wandelte Form des fixen Bestandtheils seines konstanten Kapitals, den er
in natura zu erneuern hat. Er tritt also hier nur als Käufer auf und
erhält statt seines Geldes Waare I in Naturalelementen des fixen Kapi-
tals zum selben Werthbetrag. Theil 2 hat als Maximum (wenn für den
Waarenumsatz zwischen I und II kein Geld von I vorgeschossen wird)
nur 200 £ in Cirkulation zu werfen, da er für die Hälfte seines Waaren-
werths nur Verkäufer an I, nicht Käufer von I ist.
Es retourniren ihm aus der Cirkulation 400 £; 200, weil er sie
vorgeschossen als Käufer und sie zurückerhält als Verkäufer von 200
Waare; 200, weil er Waare zum Werth von 200 an I verkauft, ohne
dafür Waarenäquivalent von I wieder heraus zu ziehn. —
c) Theil 1 besitzt 200 in Geld und 200c in Waare; Theil 2 200c (d)
in Waaren.
Theil 2 hat unter dieser Voraussetzung nichts in Geld vorzuschiessen,
weil er, I gegenüber, überhaupt nicht mehr als Käufer, sondern nur noch
als Verkäufer fungirt, also abzuwarten hat bis von ihm gekauft wird.
Theil 1 schiesst 400 £ in Geld vor, 200 zum gegenseitigen Waaren-
umsatz mit I, 200 als blosser Käufer von I. Mit diesen letzteren 200 £
Geld kauft er die fixen Kapitalelemente.
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/495>, abgerufen am 22.11.2024.
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