der als Revenue in Konsumtionsmitteln verausgabt werden muss. I kauft also mit den 400 den ganzen Waarenwerth von II = 400. Das Geld fliesst also zu II zurück, indem es dessen Waare hebt.
Wir wollen nun drei Fälle annehmen: Wir nennen dabei den Theil der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura ersetzt: "Theil 1", und denjenigen, der Verschleisswerth von fixem Kapital in Geldform aufspeichert: "Theil 2." Die drei Fälle sind folgende: a) dass von den 400, die in Waaren sub II noch als Rest bestehn, ein Quotum für Theil 1 und Theil 2 (sage je 1/2) gewisse Quota cirkulirender Theile des konstanten Kapitals zu ersetzen hat; b) dass Theil 1 bereits seine ganze Waare ver- kauft, also Theil 2 noch 400 zu verkaufen hat; c) dass Theil 2 Alles verkauft hat ausser den 200, die Verschleisswerth tragen.
Wir erhalten dann folgende Theilungen:
a) Von dem Waarenwerth = 400c, den II noch in Händen hat, besitzt Theil 1 100, und Theil 2 300; von diesen 300 repräsentiren 200 den Verschleiss. In diesem Fall hat von den 400 £ Geld, die I jetzt zurückschickt um die Waaren II zu heben, Theil 1 ursprünglich ausgelegt 300, nämlich 200 in Geld, wofür es fixe Kapitalelemente in natura aus I gezogen, und 100 in Geld zur Vermittlung seines Waaren- austauschs mit I; dagegen hat Theil 2 von den 400 nur 1/4, also 100, vorgeschossen, ebenfalls zur Vermittlung seines Waarenumsatzes mit I.
Von den 400 Geld hat Theil 1 also 300 vorgeschossen und Theil 2 100.
Es fließen aber zurück von diesen 400:
An Theil 1: 100, also nur 1/3 des von ihm vorgeschossnen Geldes. Er besitzt aber für die andern 2/3 erneuertes fixes Kapital zum Werth von 200. Für dieses fixe Kapitalelement zum Werth von 200 hat er Geld an I gegeben, aber keine nachträgliche Waare. Er tritt, mit Be- zug auf sie, gegenüber I nur als Käufer auf, nicht nachträglich wieder als Verkäufer. Dies Geld kann daher nicht an Theil 1 zurückfliessen; sonst hätte er die fixen Kapitalelemente von I geschenkt erhalten. -- Mit Bezug auf das letzte Drittel des von ihm vorgeschossnen Geldes trat Theil 1 erst als Käufer auf von cirkulirenden Bestandtheilen seines kon- stanten Kapitals. Mit demselben Geld kauft I von ihm den Rest seiner Waare zum Werth von 100. Das Geld fliesst also zu ihm (Theil 1 von II) zurück, weil er als Waarenverkäufer auftritt, gleich nachdem er
der als Revenue in Konsumtionsmitteln verausgabt werden muss. I kauft also mit den 400 den ganzen Waarenwerth von II = 400. Das Geld fliesst also zu II zurück, indem es dessen Waare hebt.
Wir wollen nun drei Fälle annehmen: Wir nennen dabei den Theil der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura ersetzt: „Theil 1“, und denjenigen, der Verschleisswerth von fixem Kapital in Geldform aufspeichert: „Theil 2.“ Die drei Fälle sind folgende: a) dass von den 400, die in Waaren sub II noch als Rest bestehn, ein Quotum für Theil 1 und Theil 2 (sage je ½) gewisse Quota cirkulirender Theile des konstanten Kapitals zu ersetzen hat; b) dass Theil 1 bereits seine ganze Waare ver- kauft, also Theil 2 noch 400 zu verkaufen hat; c) dass Theil 2 Alles verkauft hat ausser den 200, die Verschleisswerth tragen.
Wir erhalten dann folgende Theilungen:
a) Von dem Waarenwerth = 400c, den II noch in Händen hat, besitzt Theil 1 100, und Theil 2 300; von diesen 300 repräsentiren 200 den Verschleiss. In diesem Fall hat von den 400 £ Geld, die I jetzt zurückschickt um die Waaren II zu heben, Theil 1 ursprünglich ausgelegt 300, nämlich 200 in Geld, wofür es fixe Kapitalelemente in natura aus I gezogen, und 100 in Geld zur Vermittlung seines Waaren- austauschs mit I; dagegen hat Theil 2 von den 400 nur ¼, also 100, vorgeschossen, ebenfalls zur Vermittlung seines Waarenumsatzes mit I.
Von den 400 Geld hat Theil 1 also 300 vorgeschossen und Theil 2 100.
Es fließen aber zurück von diesen 400:
An Theil 1: 100, also nur ⅓ des von ihm vorgeschossnen Geldes. Er besitzt aber für die andern ⅔ erneuertes fixes Kapital zum Werth von 200. Für dieses fixe Kapitalelement zum Werth von 200 hat er Geld an I gegeben, aber keine nachträgliche Waare. Er tritt, mit Be- zug auf sie, gegenüber I nur als Käufer auf, nicht nachträglich wieder als Verkäufer. Dies Geld kann daher nicht an Theil 1 zurückfliessen; sonst hätte er die fixen Kapitalelemente von I geschenkt erhalten. — Mit Bezug auf das letzte Drittel des von ihm vorgeschossnen Geldes trat Theil 1 erst als Käufer auf von cirkulirenden Bestandtheilen seines kon- stanten Kapitals. Mit demselben Geld kauft I von ihm den Rest seiner Waare zum Werth von 100. Das Geld fliesst also zu ihm (Theil 1 von II) zurück, weil er als Waarenverkäufer auftritt, gleich nachdem er
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der als Revenue in Konsumtionsmitteln verausgabt werden muss. I kauft
also mit den 400 den ganzen Waarenwerth von II = 400. Das Geld
fliesst also zu II zurück, indem es dessen Waare hebt.
Wir wollen nun drei Fälle annehmen: Wir nennen dabei den Theil
der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura ersetzt: „Theil 1“, und
denjenigen, der Verschleisswerth von fixem Kapital in Geldform aufspeichert:
„Theil 2.“ Die drei Fälle sind folgende: a) dass von den 400, die in
Waaren sub II noch als Rest bestehn, ein Quotum für Theil 1 und
Theil 2 (sage je ½) gewisse Quota cirkulirender Theile des konstanten
Kapitals zu ersetzen hat; b) dass Theil 1 bereits seine ganze Waare ver-
kauft, also Theil 2 noch 400 zu verkaufen hat; c) dass Theil 2 Alles
verkauft hat ausser den 200, die Verschleisswerth tragen.
Wir erhalten dann folgende Theilungen:
a) Von dem Waarenwerth = 400c, den II noch in Händen hat,
besitzt Theil 1 100, und Theil 2 300; von diesen 300 repräsentiren
200 den Verschleiss. In diesem Fall hat von den 400 £ Geld, die I
jetzt zurückschickt um die Waaren II zu heben, Theil 1 ursprünglich
ausgelegt 300, nämlich 200 in Geld, wofür es fixe Kapitalelemente in
natura aus I gezogen, und 100 in Geld zur Vermittlung seines Waaren-
austauschs mit I; dagegen hat Theil 2 von den 400 nur ¼, also 100,
vorgeschossen, ebenfalls zur Vermittlung seines Waarenumsatzes mit I.
Von den 400 Geld hat Theil 1 also 300 vorgeschossen und
Theil 2 100.
Es fließen aber zurück von diesen 400:
An Theil 1: 100, also nur ⅓ des von ihm vorgeschossnen Geldes.
Er besitzt aber für die andern ⅔ erneuertes fixes Kapital zum Werth
von 200. Für dieses fixe Kapitalelement zum Werth von 200 hat er
Geld an I gegeben, aber keine nachträgliche Waare. Er tritt, mit Be-
zug auf sie, gegenüber I nur als Käufer auf, nicht nachträglich wieder
als Verkäufer. Dies Geld kann daher nicht an Theil 1 zurückfliessen;
sonst hätte er die fixen Kapitalelemente von I geschenkt erhalten. —
Mit Bezug auf das letzte Drittel des von ihm vorgeschossnen Geldes trat
Theil 1 erst als Käufer auf von cirkulirenden Bestandtheilen seines kon-
stanten Kapitals. Mit demselben Geld kauft I von ihm den Rest seiner
Waare zum Werth von 100. Das Geld fliesst also zu ihm (Theil 1
von II) zurück, weil er als Waarenverkäufer auftritt, gleich nachdem er
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/494>, abgerufen am 22.11.2024.
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