streitet, und nicht aus eignem Fonds vorzuschiessen hat. Dies letztre findet dagegen bei B statt. Er producirt zwar während derselben Zeit- abschnitte ebensoviel Mehrwerth wie A, aber der Mehrwerth ist nicht re- alisirt und kann daher weder individuell verzehrt werden, noch produktiv. Soweit der individuelle Verzehr in Betracht kommt, wird der Mehrwerth anticipirt. Fonds dafür muss vorgeschossen werden.
Ein Theil des produktiven Kapitals, der schwer zu rangiren ist, näm- lich das zur Reparatur und Instandhaltung des fixen Kapitals nöthige Zuschusskapital, stellt sich jetzt auch unter neuem Licht dar.
Bei A wird dieser Kapitaltheil -- ganz oder großentheils -- nicht vorgeschossen bei Beginn der Produktion. Er braucht weder disponibel, noch selbst vorhanden zu sein. Er entspringt aus dem Geschäft selbst durch unmittelbare Verwandlung von Mehrwerth in Kapital, d. h. seine direkte Anwendung als Kapital. Ein Theil des periodisch innerhalb des Jahrs nicht nur erzeugten, sondern auch realisirten Mehrwerths kann die für Reparatur etc. nöthigen Ausgaben bestreiten. Ein Theil des zur Führung des Geschäfts auf seiner ursprünglichen Stufenleiter nöthigen Kapitals wird so während des Geschäfts vom Geschäft selbst erzeugt durch Kapitalisirung eines Theils des Mehrwerths. Dies ist für den Kapitalisten B unmöglich. Der fragliche Kapitaltheil muss bei ihm einen Theil des ursprünglich vorgeschossnen Kapitals bilden. In beiden Fällen wird dieser Kapitaltheil in den Büchern des Kapitalisten als vor- geschossnes Kapital figuriren, was er auch ist, da er nach unsrer An- nahme einen Theil des zur Führung des Geschäfts auf gegebner Stufen- leiter nothwendigen produktiven Kapitals bildet. Aber es macht einen gewaltigen Unterschied, aus welchem Fonds er vorgeschossen wird. Bei B ist er wirklich Theil des ursprünglich vorzuschiessenden oder disponibel zu haltenden Kapitals. Bei A dagegen ist er als Kapital angewandter Theil des Mehrwerths. Dieser letztre Fall zeigt uns, wie nicht nur das akku- mulirte Kapital, sonder auch ein Theil des ursprünglich vorgeschossnen Kapitals, bloss kapitalisirter Mehrwerth sein kann.
Sobald die Entwicklung des Kredits dazwischen kommt, verwickelt sich das Verhältniss von ursprünglich vorgeschossnem Kapital und kapi- talisirtem Mehrwerth noch mehr. Z. B. A borgt Theil des produktiven Kapitals, womit er das Geschäft anfängt oder während des Jahrs fortführt, beim Bankier C. Er hat von vornherein kein eignes hinreichendes Kapital
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streitet, und nicht aus eignem Fonds vorzuschiessen hat. Dies letztre findet dagegen bei B statt. Er producirt zwar während derselben Zeit- abschnitte ebensoviel Mehrwerth wie A, aber der Mehrwerth ist nicht re- alisirt und kann daher weder individuell verzehrt werden, noch produktiv. Soweit der individuelle Verzehr in Betracht kommt, wird der Mehrwerth anticipirt. Fonds dafür muss vorgeschossen werden.
Ein Theil des produktiven Kapitals, der schwer zu rangiren ist, näm- lich das zur Reparatur und Instandhaltung des fixen Kapitals nöthige Zuschusskapital, stellt sich jetzt auch unter neuem Licht dar.
Bei A wird dieser Kapitaltheil — ganz oder großentheils — nicht vorgeschossen bei Beginn der Produktion. Er braucht weder disponibel, noch selbst vorhanden zu sein. Er entspringt aus dem Geschäft selbst durch unmittelbare Verwandlung von Mehrwerth in Kapital, d. h. seine direkte Anwendung als Kapital. Ein Theil des periodisch innerhalb des Jahrs nicht nur erzeugten, sondern auch realisirten Mehrwerths kann die für Reparatur etc. nöthigen Ausgaben bestreiten. Ein Theil des zur Führung des Geschäfts auf seiner ursprünglichen Stufenleiter nöthigen Kapitals wird so während des Geschäfts vom Geschäft selbst erzeugt durch Kapitalisirung eines Theils des Mehrwerths. Dies ist für den Kapitalisten B unmöglich. Der fragliche Kapitaltheil muss bei ihm einen Theil des ursprünglich vorgeschossnen Kapitals bilden. In beiden Fällen wird dieser Kapitaltheil in den Büchern des Kapitalisten als vor- geschossnes Kapital figuriren, was er auch ist, da er nach unsrer An- nahme einen Theil des zur Führung des Geschäfts auf gegebner Stufen- leiter nothwendigen produktiven Kapitals bildet. Aber es macht einen gewaltigen Unterschied, aus welchem Fonds er vorgeschossen wird. Bei B ist er wirklich Theil des ursprünglich vorzuschiessenden oder disponibel zu haltenden Kapitals. Bei A dagegen ist er als Kapital angewandter Theil des Mehrwerths. Dieser letztre Fall zeigt uns, wie nicht nur das akku- mulirte Kapital, sonder auch ein Theil des ursprünglich vorgeschossnen Kapitals, bloss kapitalisirter Mehrwerth sein kann.
Sobald die Entwicklung des Kredits dazwischen kommt, verwickelt sich das Verhältniss von ursprünglich vorgeschossnem Kapital und kapi- talisirtem Mehrwerth noch mehr. Z. B. A borgt Theil des produktiven Kapitals, womit er das Geschäft anfängt oder während des Jahrs fortführt, beim Bankier C. Er hat von vornherein kein eignes hinreichendes Kapital
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streitet, und nicht aus eignem Fonds vorzuschiessen hat. Dies letztre
findet dagegen bei B statt. Er producirt zwar während derselben Zeit-
abschnitte ebensoviel Mehrwerth wie A, aber der Mehrwerth ist nicht re-
alisirt und kann daher weder individuell verzehrt werden, noch produktiv.
Soweit der individuelle Verzehr in Betracht kommt, wird der Mehrwerth
anticipirt. Fonds dafür muss vorgeschossen werden.
Ein Theil des produktiven Kapitals, der schwer zu rangiren ist, näm-
lich das zur Reparatur und Instandhaltung des fixen Kapitals nöthige
Zuschusskapital, stellt sich jetzt auch unter neuem Licht dar.
Bei A wird dieser Kapitaltheil — ganz oder großentheils — nicht
vorgeschossen bei Beginn der Produktion. Er braucht weder disponibel,
noch selbst vorhanden zu sein. Er entspringt aus dem Geschäft selbst
durch unmittelbare Verwandlung von Mehrwerth in Kapital, d. h. seine
direkte Anwendung als Kapital. Ein Theil des periodisch innerhalb
des Jahrs nicht nur erzeugten, sondern auch realisirten Mehrwerths
kann die für Reparatur etc. nöthigen Ausgaben bestreiten. Ein Theil
des zur Führung des Geschäfts auf seiner ursprünglichen Stufenleiter
nöthigen Kapitals wird so während des Geschäfts vom Geschäft selbst
erzeugt durch Kapitalisirung eines Theils des Mehrwerths. Dies ist
für den Kapitalisten B unmöglich. Der fragliche Kapitaltheil muss bei
ihm einen Theil des ursprünglich vorgeschossnen Kapitals bilden. In beiden
Fällen wird dieser Kapitaltheil in den Büchern des Kapitalisten als vor-
geschossnes Kapital figuriren, was er auch ist, da er nach unsrer An-
nahme einen Theil des zur Führung des Geschäfts auf gegebner Stufen-
leiter nothwendigen produktiven Kapitals bildet. Aber es macht einen
gewaltigen Unterschied, aus welchem Fonds er vorgeschossen wird. Bei
B ist er wirklich Theil des ursprünglich vorzuschiessenden oder disponibel
zu haltenden Kapitals. Bei A dagegen ist er als Kapital angewandter Theil
des Mehrwerths. Dieser letztre Fall zeigt uns, wie nicht nur das akku-
mulirte Kapital, sonder auch ein Theil des ursprünglich vorgeschossnen
Kapitals, bloss kapitalisirter Mehrwerth sein kann.
Sobald die Entwicklung des Kredits dazwischen kommt, verwickelt
sich das Verhältniss von ursprünglich vorgeschossnem Kapital und kapi-
talisirtem Mehrwerth noch mehr. Z. B. A borgt Theil des produktiven
Kapitals, womit er das Geschäft anfängt oder während des Jahrs fortführt,
beim Bankier C. Er hat von vornherein kein eignes hinreichendes Kapital
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/341>, abgerufen am 25.11.2024.
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