Auge behalten werden, denn er ist nicht verpflichtet, weder attes und ver- schlissnes Material durch neues zu ersetzen, noch die aus dem Zeitverlauf und dem regelmässigen Gebrauch entstehende unvermeidliche Entwerthung gut zu machen." (Holdsworth, Law of Landlord and Tenant. p. 90, 91.)
Ganz verschieden, sowohl vom Ersatz des Verschleisses wie von den Arbeiten der Erhaltung und Reparatur ist die Versicherung, die sich auf Zerstörung durch ausserordentliche Naturereignisse, Feuersbrunst, Ueber- schwemmungen etc. bezieht. Diese muss aus dem Mehrwerth gutgemacht werden und bildet einen Abzug von demselben. Oder vom Standpunkt der ganzen Gesellschaft betrachtet: Es muss eine beständige Ueberpro- duktion stattfinden, d. h. Produktion auf grössrer Stufenleiter, als zu ein- fachem Ersatz und Reproduktion des vorhandnen Reichthums nöthig -- ganz abgesehn von Zunahme der Bevölkerung -- um die Produktions- mittel zur Verfügung zu haben, zur Ausgleichung der ausserordentlichen Zerstörung, welche Zufälle und Naturkräfte anrichten.
In der That besteht nur der geringste Theil des zum Ersatz nöthigen Kapitals in dem Geldreservefonds. Der wichtigste Theil besteht in der Ausdehnung der Produktionsleiter selbst, die theils wirkliche Erweiterung ist, theils zum normalen Umfang der Produktionszweige gehört, die das fixe Kapital produciren. So ist z. B. eine Maschinenfabrik darauf einge- richtet, dass jährlich sowohl die Fabriken ihrer Kundschaft erweitert werden, wie auch dass beständig ein Theil davon ganzer oder theilweiser Reproduktion bedarf.
Bei der Bestimmung des Verschleisses, wie der Reparaturkosten nach gesellschaftlichem Durchschnitt, ergeben sich nothwendig grosse Ungleich- heiten, selbst für gleichgrosse und sonst unter denselben Umständen be- findliche Kapitalanlagen in demselben Produktionszweig. In der Praxis dauert für den einen Kapitalisten die Maschine etc. über die Durchschnitts- periode hinaus, bei dem andern nicht so lange. Die Reparaturkosten des einen sind über, die des andren unter dem Durchschnitt u. s. w. Der durch den Verschleiss, wie durch die Reparaturkosten, bestimmte Preiszu- schlag der Waare ist aber derselbe und wird durch den Durchschnitt be- stimmt. Der eine erhält also durch diesen Preiszusatz mehr als er wirk- lich zusetzt, der andre weniger. Dies, wie alle andren Umstände, die bei gleicher Exploitation der Arbeitskraft den Gewinn verschiedner Kapitalisten
Auge behalten werden, denn er ist nicht verpflichtet, weder attes und ver- schlissnes Material durch neues zu ersetzen, noch die aus dem Zeitverlauf und dem regelmässigen Gebrauch entstehende unvermeidliche Entwerthung gut zu machen.“ (Holdsworth, Law of Landlord and Tenant. p. 90, 91.)
Ganz verschieden, sowohl vom Ersatz des Verschleisses wie von den Arbeiten der Erhaltung und Reparatur ist die Versicherung, die sich auf Zerstörung durch ausserordentliche Naturereignisse, Feuersbrunst, Ueber- schwemmungen etc. bezieht. Diese muss aus dem Mehrwerth gutgemacht werden und bildet einen Abzug von demselben. Oder vom Standpunkt der ganzen Gesellschaft betrachtet: Es muss eine beständige Ueberpro- duktion stattfinden, d. h. Produktion auf grössrer Stufenleiter, als zu ein- fachem Ersatz und Reproduktion des vorhandnen Reichthums nöthig — ganz abgesehn von Zunahme der Bevölkerung — um die Produktions- mittel zur Verfügung zu haben, zur Ausgleichung der ausserordentlichen Zerstörung, welche Zufälle und Naturkräfte anrichten.
In der That besteht nur der geringste Theil des zum Ersatz nöthigen Kapitals in dem Geldreservefonds. Der wichtigste Theil besteht in der Ausdehnung der Produktionsleiter selbst, die theils wirkliche Erweiterung ist, theils zum normalen Umfang der Produktionszweige gehört, die das fixe Kapital produciren. So ist z. B. eine Maschinenfabrik darauf einge- richtet, dass jährlich sowohl die Fabriken ihrer Kundschaft erweitert werden, wie auch dass beständig ein Theil davon ganzer oder theilweiser Reproduktion bedarf.
Bei der Bestimmung des Verschleisses, wie der Reparaturkosten nach gesellschaftlichem Durchschnitt, ergeben sich nothwendig grosse Ungleich- heiten, selbst für gleichgrosse und sonst unter denselben Umständen be- findliche Kapitalanlagen in demselben Produktionszweig. In der Praxis dauert für den einen Kapitalisten die Maschine etc. über die Durchschnitts- periode hinaus, bei dem andern nicht so lange. Die Reparaturkosten des einen sind über, die des andren unter dem Durchschnitt u. s. w. Der durch den Verschleiss, wie durch die Reparaturkosten, bestimmte Preiszu- schlag der Waare ist aber derselbe und wird durch den Durchschnitt be- stimmt. Der eine erhält also durch diesen Preiszusatz mehr als er wirk- lich zusetzt, der andre weniger. Dies, wie alle andren Umstände, die bei gleicher Exploitation der Arbeitskraft den Gewinn verschiedner Kapitalisten
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[156/0190]
Auge behalten werden, denn er ist nicht verpflichtet, weder attes und ver-
schlissnes Material durch neues zu ersetzen, noch die aus dem Zeitverlauf
und dem regelmässigen Gebrauch entstehende unvermeidliche Entwerthung
gut zu machen.“ (Holdsworth, Law of Landlord and Tenant. p. 90, 91.)
Ganz verschieden, sowohl vom Ersatz des Verschleisses wie von den
Arbeiten der Erhaltung und Reparatur ist die Versicherung, die sich
auf Zerstörung durch ausserordentliche Naturereignisse, Feuersbrunst, Ueber-
schwemmungen etc. bezieht. Diese muss aus dem Mehrwerth gutgemacht
werden und bildet einen Abzug von demselben. Oder vom Standpunkt
der ganzen Gesellschaft betrachtet: Es muss eine beständige Ueberpro-
duktion stattfinden, d. h. Produktion auf grössrer Stufenleiter, als zu ein-
fachem Ersatz und Reproduktion des vorhandnen Reichthums nöthig —
ganz abgesehn von Zunahme der Bevölkerung — um die Produktions-
mittel zur Verfügung zu haben, zur Ausgleichung der ausserordentlichen
Zerstörung, welche Zufälle und Naturkräfte anrichten.
In der That besteht nur der geringste Theil des zum Ersatz nöthigen
Kapitals in dem Geldreservefonds. Der wichtigste Theil besteht in der
Ausdehnung der Produktionsleiter selbst, die theils wirkliche Erweiterung
ist, theils zum normalen Umfang der Produktionszweige gehört, die das
fixe Kapital produciren. So ist z. B. eine Maschinenfabrik darauf einge-
richtet, dass jährlich sowohl die Fabriken ihrer Kundschaft erweitert
werden, wie auch dass beständig ein Theil davon ganzer oder theilweiser
Reproduktion bedarf.
Bei der Bestimmung des Verschleisses, wie der Reparaturkosten nach
gesellschaftlichem Durchschnitt, ergeben sich nothwendig grosse Ungleich-
heiten, selbst für gleichgrosse und sonst unter denselben Umständen be-
findliche Kapitalanlagen in demselben Produktionszweig. In der Praxis
dauert für den einen Kapitalisten die Maschine etc. über die Durchschnitts-
periode hinaus, bei dem andern nicht so lange. Die Reparaturkosten des
einen sind über, die des andren unter dem Durchschnitt u. s. w. Der
durch den Verschleiss, wie durch die Reparaturkosten, bestimmte Preiszu-
schlag der Waare ist aber derselbe und wird durch den Durchschnitt be-
stimmt. Der eine erhält also durch diesen Preiszusatz mehr als er wirk-
lich zusetzt, der andre weniger. Dies, wie alle andren Umstände, die bei
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/190>, abgerufen am 12.12.2024.
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