bestimmten Umständen, sich in derselben Profitrate ausdrücken können.
Nach dem dritten Gesetz unterstellt der Grössenwechsel des Mehr- werths eine durch Wechsel in der Produktivkraft der Arbeit verursachte Werthbewegung der Arbeitskraft. Die Grenze jenes Wechsels ist durch die neue Werthgrenze der Arbeitskraft gegeben. Es können aber, auch wenn die Umstände dem Gesetz zu wirken erlauben, Zwischenbewegungen stattfinden. Fällt z. B. in Folge erhöhter Produk- tivkraft der Arbeit der Werth der Arbeitskraft von 4 sh. auf 3, oder die nothwendige Arbeitszeit von 8 Stunden auf 6, so könnte der Preis der Arbeitskraft nur auf 3 sh. 8 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 2 d. u. s. w. fallen, der Mehrwerth daher nur auf 3 sh. 4 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 10 d. u. s. w. steigen. Der Grad des Falls, dessen Minimalgrenze 3 sh., hängt von dem relativen Gewicht ab, das der Druck des Kapitals von der einen Seite, der Widerstand der Arbeiter von der andern Seite in die Wag- schale wirft.
Der Werth der Arbeitskraft ist bestimmt durch den Werth eines be- stimmten Quantums von Lebensmitteln. Was mit der Produktivkraft der Arbeit wechselt, ist der Werth dieser Lebensmittel, nicht ihre Masse. Die Masse selbst kann, bei steigender Produktivkraft der Arbeit, für Ar- beiter und Kapitalist gleichzeitig und in demselben Verhält- niss wachsen, ohne irgend einen Grössenwechsel zwischen Preis der Arbeitskraft und Mehrwerth. Ist z. B. der ursprüngliche Werth der Ar- beitskraft gleich 3 sh. und beträgt die nothwendige Arbeitszeit 6 Stunden, ist der Mehrwerth ebenfalls gleich 3 sh. oder beträgt die Mehrarbeit auch 6 Stunden, so würde eine Verdopplung in der Produktivkraft der Arbeit, bei gleichbleibender Theilung des Arbeitstags, Preis der Arbeitskraft und Mehr- werth unverändert lassen. Nur stellte sich jeder derselben in doppelt so vielen, aber verhältnissmässig verwohlfeilerten Gebrauchswerthen dar. Ob- gleich der Preis der Arbeitskraft unverändert, wäre er über ihren Werth gestiegen. Fiele der Preis der Arbeitskraft, aber nicht zur Minimalgrenze ihres neuen Werths von 11/2 sh., sondern nur auf 2 sh. 10 d., 2 sh. 6 d. u. s. w., so repräsentirte dieser fallende Preis immer noch eine wachsende Masse von Lebensmitteln. Der Preis der Arbeits- kraft könnte so bei steigender Produktivkraft der Arbeit beständig fallen mit gleichzeitigem, fortwährendem Wachsthum der Lebensmittelmasse des
bestimmten Umständen, sich in derselben Profitrate ausdrücken können.
Nach dem dritten Gesetz unterstellt der Grössenwechsel des Mehr- werths eine durch Wechsel in der Produktivkraft der Arbeit verursachte Werthbewegung der Arbeitskraft. Die Grenze jenes Wechsels ist durch die neue Werthgrenze der Arbeitskraft gegeben. Es können aber, auch wenn die Umstände dem Gesetz zu wirken erlauben, Zwischenbewegungen stattfinden. Fällt z. B. in Folge erhöhter Produk- tivkraft der Arbeit der Werth der Arbeitskraft von 4 sh. auf 3, oder die nothwendige Arbeitszeit von 8 Stunden auf 6, so könnte der Preis der Arbeitskraft nur auf 3 sh. 8 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 2 d. u. s. w. fallen, der Mehrwerth daher nur auf 3 sh. 4 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 10 d. u. s. w. steigen. Der Grad des Falls, dessen Minimalgrenze 3 sh., hängt von dem relativen Gewicht ab, das der Druck des Kapitals von der einen Seite, der Widerstand der Arbeiter von der andern Seite in die Wag- schale wirft.
Der Werth der Arbeitskraft ist bestimmt durch den Werth eines be- stimmten Quantums von Lebensmitteln. Was mit der Produktivkraft der Arbeit wechselt, ist der Werth dieser Lebensmittel, nicht ihre Masse. Die Masse selbst kann, bei steigender Produktivkraft der Arbeit, für Ar- beiter und Kapitalist gleichzeitig und in demselben Verhält- niss wachsen, ohne irgend einen Grössenwechsel zwischen Preis der Arbeitskraft und Mehrwerth. Ist z. B. der ursprüngliche Werth der Ar- beitskraft gleich 3 sh. und beträgt die nothwendige Arbeitszeit 6 Stunden, ist der Mehrwerth ebenfalls gleich 3 sh. oder beträgt die Mehrarbeit auch 6 Stunden, so würde eine Verdopplung in der Produktivkraft der Arbeit, bei gleichbleibender Theilung des Arbeitstags, Preis der Arbeitskraft und Mehr- werth unverändert lassen. Nur stellte sich jeder derselben in doppelt so vielen, aber verhältnissmässig verwohlfeilerten Gebrauchswerthen dar. Ob- gleich der Preis der Arbeitskraft unverändert, wäre er über ihren Werth gestiegen. Fiele der Preis der Arbeitskraft, aber nicht zur Minimalgrenze ihres neuen Werths von 1½ sh., sondern nur auf 2 sh. 10 d., 2 sh. 6 d. u. s. w., so repräsentirte dieser fallende Preis immer noch eine wachsende Masse von Lebensmitteln. Der Preis der Arbeits- kraft könnte so bei steigender Produktivkraft der Arbeit beständig fallen mit gleichzeitigem, fortwährendem Wachsthum der Lebensmittelmasse des
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[509/0528]
bestimmten Umständen, sich in derselben Profitrate ausdrücken
können.
Nach dem dritten Gesetz unterstellt der Grössenwechsel des Mehr-
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Werthbewegung der Arbeitskraft. Die Grenze jenes Wechsels ist
durch die neue Werthgrenze der Arbeitskraft gegeben. Es
können aber, auch wenn die Umstände dem Gesetz zu wirken erlauben,
Zwischenbewegungen stattfinden. Fällt z. B. in Folge erhöhter Produk-
tivkraft der Arbeit der Werth der Arbeitskraft von 4 sh. auf 3, oder die
nothwendige Arbeitszeit von 8 Stunden auf 6, so könnte der Preis der
Arbeitskraft nur auf 3 sh. 8 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 2 d. u. s. w. fallen, der
Mehrwerth daher nur auf 3 sh. 4 d., 3 sh. 6 d., 3 sh. 10 d. u. s. w.
steigen. Der Grad des Falls, dessen Minimalgrenze 3 sh., hängt
von dem relativen Gewicht ab, das der Druck des Kapitals von der einen
Seite, der Widerstand der Arbeiter von der andern Seite in die Wag-
schale wirft.
Der Werth der Arbeitskraft ist bestimmt durch den Werth eines be-
stimmten Quantums von Lebensmitteln. Was mit der Produktivkraft der
Arbeit wechselt, ist der Werth dieser Lebensmittel, nicht ihre Masse.
Die Masse selbst kann, bei steigender Produktivkraft der Arbeit, für Ar-
beiter und Kapitalist gleichzeitig und in demselben Verhält-
niss wachsen, ohne irgend einen Grössenwechsel zwischen Preis der
Arbeitskraft und Mehrwerth. Ist z. B. der ursprüngliche Werth der Ar-
beitskraft gleich 3 sh. und beträgt die nothwendige Arbeitszeit 6 Stunden,
ist der Mehrwerth ebenfalls gleich 3 sh. oder beträgt die Mehrarbeit auch 6
Stunden, so würde eine Verdopplung in der Produktivkraft der Arbeit, bei
gleichbleibender Theilung des Arbeitstags, Preis der Arbeitskraft und Mehr-
werth unverändert lassen. Nur stellte sich jeder derselben in doppelt
so vielen, aber verhältnissmässig verwohlfeilerten Gebrauchswerthen dar. Ob-
gleich der Preis der Arbeitskraft unverändert, wäre er über ihren
Werth gestiegen. Fiele der Preis der Arbeitskraft, aber nicht zur
Minimalgrenze ihres neuen Werths von 1½ sh., sondern nur auf 2 sh.
10 d., 2 sh. 6 d. u. s. w., so repräsentirte dieser fallende Preis immer
noch eine wachsende Masse von Lebensmitteln. Der Preis der Arbeits-
kraft könnte so bei steigender Produktivkraft der Arbeit beständig fallen
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/528>, abgerufen am 22.11.2024.
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