Staatskontrole nur auf einzelnen Punkten der gesellschaftlichen Peripherie anheimfällt, sich um so massloser auf den andern Punkten entschädigt313), zweitens der Schrei der Kapitalisten selbst nach Gleichheit der Kon- kurrenzbedingungen, d. h. gleichen Schranken der Ar- beitsexploitation314). Hören wir hierüber zwei Herzensstösse. Die Herrn W. Cooksley (Nagel-, Ketten- u. s. w. Fabrikanten zu Bristol) führ- ten die Fabrikregulation freiwillig in ihrem Geschäft ein. "Da das alte, unregelmässige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie der Unbill ausgesetzt ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arbeit an- derswo nach 6 Uhr Abends verlockt (enticed) zu sehn. ,Diess', sagen sie natürlich, ,ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und ein Verlust, da es einen Theil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller Vortheil uns gebührt'315). Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker, London) erklärt den Kommissären der "Child. Empl. Comm.": "Er wolle jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei, fühle er sich stets rastlos des Nachts ("he always felt restless at night"), nach Schluss seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, dass andre länger arbeiten liessen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten"316). "Es wäre ein Unrecht," sagt die Child. Empl. Comm. zusammenfassend, "gegen die grösseren Arbeitsanwender ihre Fabriken der Regulation zu unter- werfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in Bezug auf die Arbeitsstunden bei Ausnahme kleinerer Werkstätten, käme noch der andere Nachtheil für die grösseren Fabrikanten hinzu, dass ihre Zufuhr von jugendlicher und weib- licher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werk- stätten. Endlich gäbe diess Anstoss zur Vermehrung der kleineren Werk- stätten, die fast ausnahmslos die mindest günstigen für Gesundheit, Kom- fort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind"317).
313) l. c. p. 27, 32.
314) Massenhafte Belege dazu in den "Rep. of Insp. of Fact."
315) "Child. Empl. Comm. V. Rep.", p. IX, n. 35.
316) l. c. n. 28.
317) l. c. n. 165--167. Vgl. über die Vorzüge des Grossbetriebes verglichen mit dem Zwergbetrieb "Child. Empl. Comm. III. Rep.", p. 13, n. 144, p. 25, n. 121, p. 26, n. 125, p. 27, n. 140 u. s. w.
Staatskontrole nur auf einzelnen Punkten der gesellschaftlichen Peripherie anheimfällt, sich um so massloser auf den andern Punkten entschädigt313), zweitens der Schrei der Kapitalisten selbst nach Gleichheit der Kon- kurrenzbedingungen, d. h. gleichen Schranken der Ar- beitsexploitation314). Hören wir hierüber zwei Herzensstösse. Die Herrn W. Cooksley (Nagel-, Ketten- u. s. w. Fabrikanten zu Bristol) führ- ten die Fabrikregulation freiwillig in ihrem Geschäft ein. „Da das alte, unregelmässige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie der Unbill ausgesetzt ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arbeit an- derswo nach 6 Uhr Abends verlockt (enticed) zu sehn. ‚Diess‘, sagen sie natürlich, ‚ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und ein Verlust, da es einen Theil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller Vortheil uns gebührt‘315). Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker, London) erklärt den Kommissären der „Child. Empl. Comm.“: „Er wolle jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei, fühle er sich stets rastlos des Nachts („he always felt restless at night“), nach Schluss seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, dass andre länger arbeiten liessen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten“316). „Es wäre ein Unrecht,“ sagt die Child. Empl. Comm. zusammenfassend, „gegen die grösseren Arbeitsanwender ihre Fabriken der Regulation zu unter- werfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in Bezug auf die Arbeitsstunden bei Ausnahme kleinerer Werkstätten, käme noch der andere Nachtheil für die grösseren Fabrikanten hinzu, dass ihre Zufuhr von jugendlicher und weib- licher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werk- stätten. Endlich gäbe diess Anstoss zur Vermehrung der kleineren Werk- stätten, die fast ausnahmslos die mindest günstigen für Gesundheit, Kom- fort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind“317).
313) l. c. p. 27, 32.
314) Massenhafte Belege dazu in den „Rep. of Insp. of Fact.“
315) „Child. Empl. Comm. V. Rep.“, p. IX, n. 35.
316) l. c. n. 28.
317) l. c. n. 165—167. Vgl. über die Vorzüge des Grossbetriebes verglichen mit dem Zwergbetrieb „Child. Empl. Comm. III. Rep.“, p. 13, n. 144, p. 25, n. 121, p. 26, n. 125, p. 27, n. 140 u. s. w.
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Staatskontrole nur auf einzelnen Punkten der gesellschaftlichen Peripherie
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zweitens der Schrei der Kapitalisten selbst nach Gleichheit der Kon-
kurrenzbedingungen, d. h. gleichen Schranken der Ar-
beitsexploitation 314). Hören wir hierüber zwei Herzensstösse. Die
Herrn W. Cooksley (Nagel-, Ketten- u. s. w. Fabrikanten zu Bristol) führ-
ten die Fabrikregulation freiwillig in ihrem Geschäft ein. „Da das alte,
unregelmässige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie
der Unbill ausgesetzt ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arbeit an-
derswo nach 6 Uhr Abends verlockt (enticed) zu sehn. ‚Diess‘, sagen
sie natürlich, ‚ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und ein Verlust, da es
einen Theil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller
Vortheil uns gebührt‘ 315). Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker,
London) erklärt den Kommissären der „Child. Empl. Comm.“: „Er wolle
jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei,
fühle er sich stets rastlos des Nachts („he always felt restless at
night“), nach Schluss seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, dass andre
länger arbeiten liessen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten“ 316).
„Es wäre ein Unrecht,“ sagt die Child. Empl. Comm. zusammenfassend,
„gegen die grösseren Arbeitsanwender ihre Fabriken der Regulation zu unter-
werfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner
gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit
ungleicher Konkurrenzbedingungen in Bezug auf die Arbeitsstunden bei
Ausnahme kleinerer Werkstätten, käme noch der andere Nachtheil für die
grösseren Fabrikanten hinzu, dass ihre Zufuhr von jugendlicher und weib-
licher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werk-
stätten. Endlich gäbe diess Anstoss zur Vermehrung der kleineren Werk-
stätten, die fast ausnahmslos die mindest günstigen für Gesundheit, Kom-
fort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind“ 317).
313) l. c. p. 27, 32.
314) Massenhafte Belege dazu in den „Rep. of Insp. of Fact.“
315) „Child. Empl. Comm. V. Rep.“, p. IX, n. 35.
316) l. c. n. 28.
317) l. c. n. 165—167. Vgl. über die Vorzüge des Grossbetriebes verglichen
mit dem Zwergbetrieb „Child. Empl. Comm. III. Rep.“, p. 13, n. 144,
p. 25, n. 121, p. 26, n. 125, p. 27, n. 140 u. s. w.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/503>, abgerufen am 22.11.2024.
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