nen einen Fortschritt derselben, wie ihn das letzte Jahrhundert nicht auf- weisen kann ... Die Temperatur der Oefen ist beträchtlich vermindert, bei beträchtlicher Abnahme im Kohlenkonsum und rascherer Wirkung auf die Waare"278). Trotz aller Prophezeiung stieg nicht der Kostpreis des Erdenguts, wohl aber die Produktenmasse, so dass die Ausfuhr der 12 Monate von December 1864 bis December 1865 einen Werth- überschuss von 138,628 Pfd. St. über den Durchschnitt der drei vorigen Jahre ergab. In der Fabrikation von Schwefelhölzern galt es als Natur- gesetz, dass Jungen, selbst während der Herunterwürgung ihres Mittags- mahls, die Hölzer in eine warme Phosphorkomposition tunkten, deren gifti- ger Dampf ihnen in das Gesicht stieg. Mit der Nothwendigkeit Zeit zu ökonomisiren, erzwang der Fabrikakt (1864) eine "dipping machine" (Eintauchungsmaschine), deren Dämpfe den Arbeiter nicht erreichen kön- nen279). So wird jetzt in den noch nicht dem Fabrikgesetz unterworfenen Zweigen der Spitzenmanufaktur behauptet, die Mahlzeiten könnten nicht regelmässig sein "wegen der verschiednen Zeitlängen, die verschiedne Spitzen- materialien zur Trocknung brauchen, und die von 3 Minuten auf eine Stunde und mehr variiren." Hierauf antworten die Kommissäre der "Children's Employment Comm.": "Die Umstände sind genau dieselben wie in der Tapetendruckerei. Einige der Hauptfabrikanten in diesem Zweig machten lebhaft geltend, die Natur der verwandten Materialien und die Verschie- denartigkeit der Prozesse, die sie durchlaufen, erlaubten ohne grossen Verlust keine plötzliche Stillsetzung der Arbeit für Mahlzeiten. . . . Durch die 6. Klausel der 6. Sektion des Factory Act's Extension Act (1864) ward ihnen eine achtzehnmonatliche Frist vom Erlassungsdatum des Akts an eingeräumt, nach deren Ablauf sie sich den durch den Fabrik- akt specificirten Erfrischungspausen fügen müssten280). Kaum hatte das Gesetz parlamentarische Sanktion erhalten, als die Herren Fabrikanten auch entdeckten: "Die Missstände, die wir von der Einführung des Fabrik- gesetzes erwarteten, sind nicht eingetreten. Wir finden nicht, dass die
278) l. c. p. 96 und 127.
279) Die Einführung dieser und andrer Maschinerie in die Schwefelholzfabrik hat in einem Departement derselben 230 junge Personen durch 32 Jungen und Mädchen von 14 bis 17 Jahren ersetzt. Diese Ersparung von Arbeitern wurde 1865 weiter geführt durch Anwendung der Dampfkraft.
280) "Child. Empl. Comm. II. Rep. 1864", p. IX, n. 50.
nen einen Fortschritt derselben, wie ihn das letzte Jahrhundert nicht auf- weisen kann … Die Temperatur der Oefen ist beträchtlich vermindert, bei beträchtlicher Abnahme im Kohlenkonsum und rascherer Wirkung auf die Waare“278). Trotz aller Prophezeiung stieg nicht der Kostpreis des Erdenguts, wohl aber die Produktenmasse, so dass die Ausfuhr der 12 Monate von December 1864 bis December 1865 einen Werth- überschuss von 138,628 Pfd. St. über den Durchschnitt der drei vorigen Jahre ergab. In der Fabrikation von Schwefelhölzern galt es als Natur- gesetz, dass Jungen, selbst während der Herunterwürgung ihres Mittags- mahls, die Hölzer in eine warme Phosphorkomposition tunkten, deren gifti- ger Dampf ihnen in das Gesicht stieg. Mit der Nothwendigkeit Zeit zu ökonomisiren, erzwang der Fabrikakt (1864) eine „dipping machine“ (Eintauchungsmaschine), deren Dämpfe den Arbeiter nicht erreichen kön- nen279). So wird jetzt in den noch nicht dem Fabrikgesetz unterworfenen Zweigen der Spitzenmanufaktur behauptet, die Mahlzeiten könnten nicht regelmässig sein „wegen der verschiednen Zeitlängen, die verschiedne Spitzen- materialien zur Trocknung brauchen, und die von 3 Minuten auf eine Stunde und mehr variiren.“ Hierauf antworten die Kommissäre der „Children’s Employment Comm.“: „Die Umstände sind genau dieselben wie in der Tapetendruckerei. Einige der Hauptfabrikanten in diesem Zweig machten lebhaft geltend, die Natur der verwandten Materialien und die Verschie- denartigkeit der Prozesse, die sie durchlaufen, erlaubten ohne grossen Verlust keine plötzliche Stillsetzung der Arbeit für Mahlzeiten. . . . Durch die 6. Klausel der 6. Sektion des Factory Act’s Extension Act (1864) ward ihnen eine achtzehnmonatliche Frist vom Erlassungsdatum des Akts an eingeräumt, nach deren Ablauf sie sich den durch den Fabrik- akt specificirten Erfrischungspausen fügen müssten280). Kaum hatte das Gesetz parlamentarische Sanktion erhalten, als die Herren Fabrikanten auch entdeckten: „Die Missstände, die wir von der Einführung des Fabrik- gesetzes erwarteten, sind nicht eingetreten. Wir finden nicht, dass die
278) l. c. p. 96 und 127.
279) Die Einführung dieser und andrer Maschinerie in die Schwefelholzfabrik hat in einem Departement derselben 230 junge Personen durch 32 Jungen und Mädchen von 14 bis 17 Jahren ersetzt. Diese Ersparung von Arbeitern wurde 1865 weiter geführt durch Anwendung der Dampfkraft.
280) „Child. Empl. Comm. II. Rep. 1864“, p. IX, n. 50.
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nen einen Fortschritt derselben, wie ihn das letzte Jahrhundert nicht auf-
weisen kann … Die Temperatur der Oefen ist beträchtlich vermindert,
bei beträchtlicher Abnahme im Kohlenkonsum und rascherer Wirkung auf
die Waare“ 278). Trotz aller Prophezeiung stieg nicht der Kostpreis
des Erdenguts, wohl aber die Produktenmasse, so dass die Ausfuhr
der 12 Monate von December 1864 bis December 1865 einen Werth-
überschuss von 138,628 Pfd. St. über den Durchschnitt der drei vorigen
Jahre ergab. In der Fabrikation von Schwefelhölzern galt es als Natur-
gesetz, dass Jungen, selbst während der Herunterwürgung ihres Mittags-
mahls, die Hölzer in eine warme Phosphorkomposition tunkten, deren gifti-
ger Dampf ihnen in das Gesicht stieg. Mit der Nothwendigkeit Zeit zu
ökonomisiren, erzwang der Fabrikakt (1864) eine „dipping machine“
(Eintauchungsmaschine), deren Dämpfe den Arbeiter nicht erreichen kön-
nen 279). So wird jetzt in den noch nicht dem Fabrikgesetz unterworfenen
Zweigen der Spitzenmanufaktur behauptet, die Mahlzeiten könnten nicht
regelmässig sein „wegen der verschiednen Zeitlängen, die verschiedne Spitzen-
materialien zur Trocknung brauchen, und die von 3 Minuten auf eine Stunde
und mehr variiren.“ Hierauf antworten die Kommissäre der „Children’s
Employment Comm.“: „Die Umstände sind genau dieselben wie in der
Tapetendruckerei. Einige der Hauptfabrikanten in diesem Zweig machten
lebhaft geltend, die Natur der verwandten Materialien und die Verschie-
denartigkeit der Prozesse, die sie durchlaufen, erlaubten ohne grossen
Verlust keine plötzliche Stillsetzung der Arbeit für Mahlzeiten. . . . Durch
die 6. Klausel der 6. Sektion des Factory Act’s Extension Act
(1864) ward ihnen eine achtzehnmonatliche Frist vom Erlassungsdatum
des Akts an eingeräumt, nach deren Ablauf sie sich den durch den Fabrik-
akt specificirten Erfrischungspausen fügen müssten 280). Kaum hatte
das Gesetz parlamentarische Sanktion erhalten, als die Herren Fabrikanten
auch entdeckten: „Die Missstände, die wir von der Einführung des Fabrik-
gesetzes erwarteten, sind nicht eingetreten. Wir finden nicht, dass die
278) l. c. p. 96 und 127.
279) Die Einführung dieser und andrer Maschinerie in die Schwefelholzfabrik
hat in einem Departement derselben 230 junge Personen durch 32 Jungen und
Mädchen von 14 bis 17 Jahren ersetzt. Diese Ersparung von Arbeitern wurde 1865
weiter geführt durch Anwendung der Dampfkraft.
280) „Child. Empl. Comm. II. Rep. 1864“, p. IX, n. 50.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/487>, abgerufen am 22.11.2024.
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