sagten aus, "sie würden es bei weitem vorziehn 10 Stunden für geringern Arbeitslohn zu arbeiten, aber sie hätten keine Wahl; so viele von ihnen seien arbeitslos, so viele Spinner gezwungen als blosse piecers zu arbeiten, dass wenn sie die längere Arbeitszeit verweigerten, andre sofort ihre Stellen einnehmen würden, so dass die Frage so für sie stehe: entweder die längere Zeit arbeiten oder auf dem Pflaster liegen"146).
Der vorläufige Feldzug des Kapitals war missglückt und das Zehn- stundengesetz trat am 1. Mai 1848 in Kraft. Unterdess hatte jedoch das Fiasko der Chartistenpartei, deren Führer eingekerkert und deren Organisation zersprengt, bereits das Selbstvertrauen der englischen Arbeiter- klasse erschüttert. Bald darauf vereinigte die Pariser Juniinsurrektion und ihre blutige Erstickung, wie im kontinentalen Europa, so in England, alle Fraktionen der herrschenden Klassen, Grundeigenthümer und Kapitalisten, Börsenwölfe und Krämer, Protektionisten und Freihändler, Regierung und Opposition, Pfaffen und Freigeister, junge Huren und alte Nonnen, unter dem gemeinschaftlichen Ruf zur Rettung des Eigenthums, der Religion, der Familie, der Gesellschaft! Die Arbeiterklasse wurde überall verfehmt, in den Bann gethan, unter das "loi des suspects" gestellt. Die Herrn Fabrikanten brauchten sich also nicht länger zu geniren. Sie brachen in offne Revolte aus, nicht nur wider das Zehnstundengesetz, sondern die ganze Gesetzgebung, welche seit 1833 die "freie" Aussaugung der Arbeitskraft einigermassen zu zügeln suchte. Es war eine Proslavery Rebellion in Miniatur, während mehr als zwei Jahren durchgeführt mit cynischer Rücksichtslosigkeit, mit terroristischer Energie, beide um so wohl- feiler als der rebellische Kapitalist nichts riskirte ausser der Haut seiner Arbeiter.
Zum Verständniss des Nachfolgenden muss man sich erinnern, dass die Fabrikakte von 1833, 1844 und 1847 alle drei in Rechtskraft, so weit der eine nicht den andern amendirt; dass keiner derselben den Ar- beitstag des männlichen Arbeiters über 18 Jahren beschränkt, und dass seit 1833 die fünfzehnstündige Periode von halb 6 Uhr Mor-
146) l. c. Siehe die von Leonhard Horner selbst gesammelten Aussagen No. 69, 70, 71, 72, 92, 93 und die von Subinspektor A. gesammelten No. 51, 52, 58, 59, 60, 62, 70 des "Appendix." Ein Fabrikant schenkte selbst klaren Wein ein. Siehe No. 14 nach No. 265 l. c.
sagten aus, „sie würden es bei weitem vorziehn 10 Stunden für geringern Arbeitslohn zu arbeiten, aber sie hätten keine Wahl; so viele von ihnen seien arbeitslos, so viele Spinner gezwungen als blosse piecers zu arbeiten, dass wenn sie die längere Arbeitszeit verweigerten, andre sofort ihre Stellen einnehmen würden, so dass die Frage so für sie stehe: entweder die längere Zeit arbeiten oder auf dem Pflaster liegen“146).
Der vorläufige Feldzug des Kapitals war missglückt und das Zehn- stundengesetz trat am 1. Mai 1848 in Kraft. Unterdess hatte jedoch das Fiasko der Chartistenpartei, deren Führer eingekerkert und deren Organisation zersprengt, bereits das Selbstvertrauen der englischen Arbeiter- klasse erschüttert. Bald darauf vereinigte die Pariser Juniinsurrektion und ihre blutige Erstickung, wie im kontinentalen Europa, so in England, alle Fraktionen der herrschenden Klassen, Grundeigenthümer und Kapitalisten, Börsenwölfe und Krämer, Protektionisten und Freihändler, Regierung und Opposition, Pfaffen und Freigeister, junge Huren und alte Nonnen, unter dem gemeinschaftlichen Ruf zur Rettung des Eigenthums, der Religion, der Familie, der Gesellschaft! Die Arbeiterklasse wurde überall verfehmt, in den Bann gethan, unter das „loi des suspects“ gestellt. Die Herrn Fabrikanten brauchten sich also nicht länger zu geniren. Sie brachen in offne Revolte aus, nicht nur wider das Zehnstundengesetz, sondern die ganze Gesetzgebung, welche seit 1833 die „freie“ Aussaugung der Arbeitskraft einigermassen zu zügeln suchte. Es war eine Proslavery Rebellion in Miniatur, während mehr als zwei Jahren durchgeführt mit cynischer Rücksichtslosigkeit, mit terroristischer Energie, beide um so wohl- feiler als der rebellische Kapitalist nichts riskirte ausser der Haut seiner Arbeiter.
Zum Verständniss des Nachfolgenden muss man sich erinnern, dass die Fabrikakte von 1833, 1844 und 1847 alle drei in Rechtskraft, so weit der eine nicht den andern amendirt; dass keiner derselben den Ar- beitstag des männlichen Arbeiters über 18 Jahren beschränkt, und dass seit 1833 die fünfzehnstündige Periode von halb 6 Uhr Mor-
146) l. c. Siehe die von Leonhard Horner selbst gesammelten Aussagen No. 69, 70, 71, 72, 92, 93 und die von Subinspektor A. gesammelten No. 51, 52, 58, 59, 60, 62, 70 des „Appendix.“ Ein Fabrikant schenkte selbst klaren Wein ein. Siehe No. 14 nach No. 265 l. c.
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sagten aus, „sie würden es bei weitem vorziehn 10 Stunden für geringern
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seien arbeitslos, so viele Spinner gezwungen als blosse piecers zu arbeiten,
dass wenn sie die längere Arbeitszeit verweigerten, andre sofort ihre Stellen
einnehmen würden, so dass die Frage so für sie stehe: entweder die längere
Zeit arbeiten oder auf dem Pflaster liegen“ 146).
Der vorläufige Feldzug des Kapitals war missglückt und das Zehn-
stundengesetz trat am 1. Mai 1848 in Kraft. Unterdess hatte
jedoch das Fiasko der Chartistenpartei, deren Führer eingekerkert und deren
Organisation zersprengt, bereits das Selbstvertrauen der englischen Arbeiter-
klasse erschüttert. Bald darauf vereinigte die Pariser Juniinsurrektion und
ihre blutige Erstickung, wie im kontinentalen Europa, so in England, alle
Fraktionen der herrschenden Klassen, Grundeigenthümer und Kapitalisten,
Börsenwölfe und Krämer, Protektionisten und Freihändler, Regierung und
Opposition, Pfaffen und Freigeister, junge Huren und alte Nonnen, unter
dem gemeinschaftlichen Ruf zur Rettung des Eigenthums, der Religion,
der Familie, der Gesellschaft! Die Arbeiterklasse wurde überall verfehmt,
in den Bann gethan, unter das „loi des suspects“ gestellt. Die
Herrn Fabrikanten brauchten sich also nicht länger zu geniren. Sie
brachen in offne Revolte aus, nicht nur wider das Zehnstundengesetz,
sondern die ganze Gesetzgebung, welche seit 1833 die „freie“ Aussaugung
der Arbeitskraft einigermassen zu zügeln suchte. Es war eine Proslavery
Rebellion in Miniatur, während mehr als zwei Jahren durchgeführt mit
cynischer Rücksichtslosigkeit, mit terroristischer Energie, beide um so wohl-
feiler als der rebellische Kapitalist nichts riskirte ausser der Haut seiner
Arbeiter.
Zum Verständniss des Nachfolgenden muss man sich erinnern, dass
die Fabrikakte von 1833, 1844 und 1847 alle drei in Rechtskraft, so
weit der eine nicht den andern amendirt; dass keiner derselben den Ar-
beitstag des männlichen Arbeiters über 18 Jahren beschränkt,
und dass seit 1833 die fünfzehnstündige Periode von halb 6 Uhr Mor-
146) l. c. Siehe die von Leonhard Horner selbst gesammelten Aussagen
No. 69, 70, 71, 72, 92, 93 und die von Subinspektor A. gesammelten No. 51,
52, 58, 59, 60, 62, 70 des „Appendix.“ Ein Fabrikant schenkte selbst klaren
Wein ein. Siehe No. 14 nach No. 265 l. c.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/280>, abgerufen am 21.11.2024.
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