Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.bei ihrem Zusammentritt bildete, wurden sofort die sozialistischen Elemente Die republikanische Bourgeois-Fraktion, die sich seit lange als legitime Die ausschließliche Herrschaft der Bourgeois-Republika¬ Die neue Konstitution war im Grunde nur die republikanisirte bei ihrem Zuſammentritt bildete, wurden ſofort die ſozialiſtiſchen Elemente Die republikaniſche Bourgeois-Fraktion, die ſich ſeit lange als legitime Die ausſchließliche Herrſchaft der Bourgeois-Republika¬ Die neue Konſtitution war im Grunde nur die republikaniſirte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0024" n="12"/> bei ihrem Zuſammentritt bildete, wurden ſofort die <hi rendition="#g">ſozialiſtiſchen</hi> Elemente<lb/> der proviſoriſchen Regierung ausgeſchloſſen und die Partei des “<hi rendition="#aq">National</hi>”<lb/> benutzte den Ausbruch der Juniinſurrektion, um auch die <hi rendition="#g">Exekutiv-Com</hi>¬<lb/><hi rendition="#g">miſſion</hi> abzudanken und damit ihre nächſten Rivalen, die <hi rendition="#g">kleinbürger</hi>¬<lb/><hi rendition="#g">lichen</hi> oder <hi rendition="#g">demokratiſchen Republikaner</hi> (Ledru-Rollin u. ſ. w.)<lb/> los zu werden. Cavaignac, der General der bourgeois-republikaniſchen Par¬<lb/> tei, der die Juniſchlacht kommandirte, trat an die Stelle der Exekutiv-Com¬<lb/> miſſion mit einer Art diktatoriſcher Gewalt. Marraſt, ehemaliger Redakteur<lb/><hi rendition="#aq">en chef</hi> des “<hi rendition="#aq">National</hi>“, wurde der perpetuirliche Präſident der konſtituirenden<lb/> Nationalverſammlung und die Miniſterien, wie ſämmtliche übrigen bedeuten¬<lb/> den Poſten, fielen den reinen Republikanern anheim.</p><lb/> <p>Die republikaniſche Bourgeois-Fraktion, die ſich ſeit lange als legitime<lb/> Erbin der Julimonarchie betrachtet hatte, fand ſich ſo in ihrem Ideal über¬<lb/> troffen, aber ſie gelangte zur Herrſchaft, nicht wie ſie unter Louis Philipp<lb/> geträumt hatte, durch eine liberale Revolte der Bourgeoiſie gegen den Thron,<lb/> ſondern durch eine niederkartätſchte Emeute des Proletariats gegen das Kapi¬<lb/> tal. Was ſie als das <hi rendition="#g">revolutionärſte</hi> Ereigniß ſich vorgeſtellt hatte,<lb/> trug ſich in der Wirklichkeit zu als das <hi rendition="#g">kontrerevolutionärſte</hi>. Die<lb/> Frucht fiel ihr in den Schooß, aber ſie fiel vom Baum der Erkenntniß, nicht<lb/> vom Baum des Lebens.</p><lb/> <p>Die ausſchließliche <hi rendition="#g">Herrſchaft der Bourgeois-Republika</hi>¬<lb/><hi rendition="#g">ner</hi> währte nur vom 24. Juni bis zum 10. Dezember 1848. Sie reſü¬<lb/> mirt ſich in der <hi rendition="#g">Abfaſſung einer republikaniſchen Konſtitution</hi><lb/> und im <hi rendition="#g">Belagerungszuſtand von Paris</hi>.</p><lb/> <p>Die neue <hi rendition="#g">Konſtitution</hi> war im Grunde nur die republikaniſirte<lb/> Ausgabe der konſtitutionellen Charte von 1830. Der enge Wahlcenſus der<lb/> Julimonarchie, der ſelbſt einen großen Theil der Bourgeoiſie von der poli¬<lb/> tiſchen Herrſchaft ausſchloß, war unvereinbar mit der Exiſtenz der bürger¬<lb/> lichen Republik. Die Februarrevolution hatte ſofort an der Stelle dieſes<lb/> Cenſus das direkte allgemeine Wahlrecht proklamirt. Die Bourgeois-Re¬<lb/> publikaner konnten dieſes Ereigniß nicht ungeſchehn machen. Sie mußten ſich<lb/> damit begnügen, die beſchränkende Beſtimmung eines ſechsmonatlichen Domi¬<lb/> zils am Wahlorte hinzuzufügen. Die alte Organiſation der Verwaltung,<lb/> des Gemeindeweſens, der Rechtspflege, der Armee u. ſ. w. blieb unverſehrt<lb/> beſtehen, oder wo die Konſtitution ſie änderte, betraf die Aenderung das In¬<lb/> haltsregiſter, nicht den Inhalt, den Namen, nicht die Sache.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [12/0024]
bei ihrem Zuſammentritt bildete, wurden ſofort die ſozialiſtiſchen Elemente
der proviſoriſchen Regierung ausgeſchloſſen und die Partei des “National”
benutzte den Ausbruch der Juniinſurrektion, um auch die Exekutiv-Com¬
miſſion abzudanken und damit ihre nächſten Rivalen, die kleinbürger¬
lichen oder demokratiſchen Republikaner (Ledru-Rollin u. ſ. w.)
los zu werden. Cavaignac, der General der bourgeois-republikaniſchen Par¬
tei, der die Juniſchlacht kommandirte, trat an die Stelle der Exekutiv-Com¬
miſſion mit einer Art diktatoriſcher Gewalt. Marraſt, ehemaliger Redakteur
en chef des “National“, wurde der perpetuirliche Präſident der konſtituirenden
Nationalverſammlung und die Miniſterien, wie ſämmtliche übrigen bedeuten¬
den Poſten, fielen den reinen Republikanern anheim.
Die republikaniſche Bourgeois-Fraktion, die ſich ſeit lange als legitime
Erbin der Julimonarchie betrachtet hatte, fand ſich ſo in ihrem Ideal über¬
troffen, aber ſie gelangte zur Herrſchaft, nicht wie ſie unter Louis Philipp
geträumt hatte, durch eine liberale Revolte der Bourgeoiſie gegen den Thron,
ſondern durch eine niederkartätſchte Emeute des Proletariats gegen das Kapi¬
tal. Was ſie als das revolutionärſte Ereigniß ſich vorgeſtellt hatte,
trug ſich in der Wirklichkeit zu als das kontrerevolutionärſte. Die
Frucht fiel ihr in den Schooß, aber ſie fiel vom Baum der Erkenntniß, nicht
vom Baum des Lebens.
Die ausſchließliche Herrſchaft der Bourgeois-Republika¬
ner währte nur vom 24. Juni bis zum 10. Dezember 1848. Sie reſü¬
mirt ſich in der Abfaſſung einer republikaniſchen Konſtitution
und im Belagerungszuſtand von Paris.
Die neue Konſtitution war im Grunde nur die republikaniſirte
Ausgabe der konſtitutionellen Charte von 1830. Der enge Wahlcenſus der
Julimonarchie, der ſelbſt einen großen Theil der Bourgeoiſie von der poli¬
tiſchen Herrſchaft ausſchloß, war unvereinbar mit der Exiſtenz der bürger¬
lichen Republik. Die Februarrevolution hatte ſofort an der Stelle dieſes
Cenſus das direkte allgemeine Wahlrecht proklamirt. Die Bourgeois-Re¬
publikaner konnten dieſes Ereigniß nicht ungeſchehn machen. Sie mußten ſich
damit begnügen, die beſchränkende Beſtimmung eines ſechsmonatlichen Domi¬
zils am Wahlorte hinzuzufügen. Die alte Organiſation der Verwaltung,
des Gemeindeweſens, der Rechtspflege, der Armee u. ſ. w. blieb unverſehrt
beſtehen, oder wo die Konſtitution ſie änderte, betraf die Aenderung das In¬
haltsregiſter, nicht den Inhalt, den Namen, nicht die Sache.
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