Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Rechte d. Völker in Ansehung d. Staatsverf. überh. und eben diese Rücksicht veranlasset, daß selbst zwischenkriegführenden Mächten b) dieses Herkommen beobachtet wird. Auf eine solche Notification wird durch Glückwünsche geant- wortet. Beides geschieht den Umständen nach entweder blos schriftlich, oder durch einen Courier, oder durch den ordentlichen Gesandten, oder durch eine außerordentliche Ge- sandschaft, die wohl gar aus mehreren Personen besteht c). Zwischen Staaten gleicher Würde pflegt hierinn eine Gleich- heit beobachtet zu werden; die Art selbst der Notification aber hängt von der besondren Observanz der einzelne Höfe gegen einander ab. Es hat schon Fälle gegeben, wo ein Staat die Notification oder den Glückwunsch d) anzuneh- men geweigert hat, wenn er ein ausgezeichneteres Ceremo- niel begehren zu können glaubte. a) Nur der Pabst sieht es als eine Schuldigkeit an, daß catho- lische Regenten ihm ihre Thronbesteigung durch eine Obedienez- oder wie man sie in neueren Zeiten genannt hat, Reverenz-Ge- sandschaft kund thun. Buder de legationibus obedientiae Romam missis Cap. 1. 2. Selbst Joseph II. unterwarf sich dieser Sitte. b) So ließ die Königinn Ulrica Eleonora von Schweden dem Czaar Peter I. ihre Thronbesteigung 1719 kund thun, und er antwortete darauf durch ein Glückwünschungs-Compliment, obgleich beide Staaten damahls im Krieg begriffen waren. c) So war es schon im vorigen Jahrhundert üblich, daß die ver- einigten Niederländer einem Könige von England zu dem An- tritt seiner Regierung durch eine Gesandschaft von 3 Personen Glück wünschen ließen, s. Memoires du comte d'Avaux T. IV. p. 284. Die Republik Venedig schickt in diesen Fällen einigen Kö- nigen eine Gesandschaft von 2 Personen, s. Moser Versuch Th. III. S. 101. Beyträge zum E. Gesandschaftsrecht S. 36. d) So geriethen Venedig und der König von Sardinien 1774 darüber in Mißhelligkeiten, daß die Republik ihm nicht wie an- dren Königen durch eine Gesandschaft von 2 Bothschaftern Glück wünschen wollte. Moser Versuch Th. III. S. 71. Beyträge zum E. Gesandschaftsrecht S. 36. u. f. §. 71. F 4
Rechte d. Voͤlker in Anſehung d. Staatsverf. uͤberh. und eben dieſe Ruͤckſicht veranlaſſet, daß ſelbſt zwiſchenkriegfuͤhrenden Maͤchten b) dieſes Herkommen beobachtet wird. Auf eine ſolche Notification wird durch Gluͤckwuͤnſche geant- wortet. Beides geſchieht den Umſtaͤnden nach entweder blos ſchriftlich, oder durch einen Courier, oder durch den ordentlichen Geſandten, oder durch eine außerordentliche Ge- ſandſchaft, die wohl gar aus mehreren Perſonen beſteht c). Zwiſchen Staaten gleicher Wuͤrde pflegt hierinn eine Gleich- heit beobachtet zu werden; die Art ſelbſt der Notification aber haͤngt von der beſondren Obſervanz der einzelne Hoͤfe gegen einander ab. Es hat ſchon Faͤlle gegeben, wo ein Staat die Notification oder den Gluͤckwunſch d) anzuneh- men geweigert hat, wenn er ein ausgezeichneteres Ceremo- niel begehren zu koͤnnen glaubte. a) Nur der Pabſt ſieht es als eine Schuldigkeit an, daß catho- liſche Regenten ihm ihre Thronbeſteigung durch eine Obedienez- oder wie man ſie in neueren Zeiten genannt hat, Reverenz-Ge- ſandſchaft kund thun. Buder de legationibus obedientiae Romam miſſis Cap. 1. 2. Selbſt Joſeph II. unterwarf ſich dieſer Sitte. b) So ließ die Koͤniginn Ulrica Eleonora von Schweden dem Czaar Peter I. ihre Thronbeſteigung 1719 kund thun, und er antwortete darauf durch ein Gluͤckwuͤnſchungs-Compliment, obgleich beide Staaten damahls im Krieg begriffen waren. c) So war es ſchon im vorigen Jahrhundert uͤblich, daß die ver- einigten Niederlaͤnder einem Koͤnige von England zu dem An- tritt ſeiner Regierung durch eine Geſandſchaft von 3 Perſonen Gluͤck wuͤnſchen ließen, ſ. Memoires du comte d’Avaux T. IV. p. 284. Die Republik Venedig ſchickt in dieſen Faͤllen einigen Koͤ- nigen eine Geſandſchaft von 2 Perſonen, ſ. Moſer Verſuch Th. III. S. 101. Beytraͤge zum E. Geſandſchaftsrecht S. 36. d) So geriethen Venedig und der Koͤnig von Sardinien 1774 daruͤber in Mißhelligkeiten, daß die Republik ihm nicht wie an- dren Koͤnigen durch eine Geſandſchaft von 2 Bothſchaftern Gluͤck wuͤnſchen wollte. Moſer Verſuch Th. III. S. 71. Beytraͤge zum E. Geſandſchaftsrecht S. 36. u. f. §. 71. F 4
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Rechte d. Voͤlker in Anſehung d. Staatsverf. uͤberh.
und eben dieſe Ruͤckſicht veranlaſſet, daß ſelbſt zwiſchen
kriegfuͤhrenden Maͤchten b) dieſes Herkommen beobachtet wird.
Auf eine ſolche Notification wird durch Gluͤckwuͤnſche geant-
wortet. Beides geſchieht den Umſtaͤnden nach entweder
blos ſchriftlich, oder durch einen Courier, oder durch den
ordentlichen Geſandten, oder durch eine außerordentliche Ge-
ſandſchaft, die wohl gar aus mehreren Perſonen beſteht c).
Zwiſchen Staaten gleicher Wuͤrde pflegt hierinn eine Gleich-
heit beobachtet zu werden; die Art ſelbſt der Notification
aber haͤngt von der beſondren Obſervanz der einzelne Hoͤfe
gegen einander ab. Es hat ſchon Faͤlle gegeben, wo ein
Staat die Notification oder den Gluͤckwunſch d) anzuneh-
men geweigert hat, wenn er ein ausgezeichneteres Ceremo-
niel begehren zu koͤnnen glaubte.
a⁾ Nur der Pabſt ſieht es als eine Schuldigkeit an, daß catho-
liſche Regenten ihm ihre Thronbeſteigung durch eine Obedienez-
oder wie man ſie in neueren Zeiten genannt hat, Reverenz-Ge-
ſandſchaft kund thun. Buder de legationibus obedientiae Romam
miſſis Cap. 1. 2. Selbſt Joſeph II. unterwarf ſich dieſer Sitte.
b⁾ So ließ die Koͤniginn Ulrica Eleonora von Schweden dem
Czaar Peter I. ihre Thronbeſteigung 1719 kund thun, und er
antwortete darauf durch ein Gluͤckwuͤnſchungs-Compliment,
obgleich beide Staaten damahls im Krieg begriffen waren.
c⁾ So war es ſchon im vorigen Jahrhundert uͤblich, daß die ver-
einigten Niederlaͤnder einem Koͤnige von England zu dem An-
tritt ſeiner Regierung durch eine Geſandſchaft von 3 Perſonen
Gluͤck wuͤnſchen ließen, ſ. Memoires du comte d’Avaux T. IV. p.
284. Die Republik Venedig ſchickt in dieſen Faͤllen einigen Koͤ-
nigen eine Geſandſchaft von 2 Perſonen, ſ. Moſer Verſuch
Th. III. S. 101. Beytraͤge zum E. Geſandſchaftsrecht S. 36.
d⁾ So geriethen Venedig und der Koͤnig von Sardinien 1774
daruͤber in Mißhelligkeiten, daß die Republik ihm nicht wie an-
dren Koͤnigen durch eine Geſandſchaft von 2 Bothſchaftern Gluͤck
wuͤnſchen wollte. Moſer Verſuch Th. III. S. 71. Beytraͤge
zum E. Geſandſchaftsrecht S. 36. u. f.
§. 71.
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