Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Vorbericht. es sey ausdrücklich oder stillschweigend, von mehre-ren Mächten Bestimmungen getroffen werden, die in der Folge auf eine veränderte Handelsweise der- selben Einfluß haben würden, wie in Ansehung so mancher einzelner Puncte der Westphälische Friede hier zum Beyspiel dienen kann; wie auch das System der bewaffneten Neutralität davon bey einer anderen Veranlassung ein Beyspiel gegeben hat. Daß aber unsere Europäischen Völker je zu- Wenn man sich auch nur oberflächlich die Er- tivi
Vorbericht. es ſey ausdruͤcklich oder ſtillſchweigend, von mehre-ren Maͤchten Beſtimmungen getroffen werden, die in der Folge auf eine veraͤnderte Handelsweiſe der- ſelben Einfluß haben wuͤrden, wie in Anſehung ſo mancher einzelner Puncte der Weſtphaͤliſche Friede hier zum Beyſpiel dienen kann; wie auch das Syſtem der bewaffneten Neutralitaͤt davon bey einer anderen Veranlaſſung ein Beyſpiel gegeben hat. Daß aber unſere Europaͤiſchen Voͤlker je zu- Wenn man ſich auch nur oberflaͤchlich die Er- tivi
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Vorbericht.
es ſey ausdruͤcklich oder ſtillſchweigend, von mehre-
ren Maͤchten Beſtimmungen getroffen werden, die
in der Folge auf eine veraͤnderte Handelsweiſe der-
ſelben Einfluß haben wuͤrden, wie in Anſehung ſo
mancher einzelner Puncte der Weſtphaͤliſche Friede
hier zum Beyſpiel dienen kann; wie auch das Syſtem
der bewaffneten Neutralitaͤt davon bey einer anderen
Veranlaſſung ein Beyſpiel gegeben hat.
Daß aber unſere Europaͤiſchen Voͤlker je zu-
ſammentreten ſollten, um uͤber den Umfang der
Rechte der Voͤlker allgemeine poſitive Beſtimmungen
zu machen, oder um die von einem Volk gemachte
déclaration du droit des gens zu unterſchreiben,
und ſo ſich eines codicis iuris gentium poſitivi zu
vergleichen, das duͤnkt mir von aller Wahrſcheinlich-
keit entbloͤßet zu ſeyn, und in die Reihe des Projects
eines ewigen Friedens zu gehoͤren, das, wie oft
auch die alten Ideen wieder aufgewaͤrmt und unter
veraͤndertem bald lichteren bald dunkleren Gewande
wieder dem Publicum dargeſtellt werden, hoͤchſtens
nur ein lieblicher Traum iſt, mit dem man ſich einige
muͤſſige Augenblicke hindurch angenehm unterhalten
kann, der aber ſo lange Menſchen Menſchen bleiben,
ſo lange ſie, wie ſehr auch immer an der aͤußeren
Schale ihrer Staatsverfaſſung gekuͤnſtelt und geruͤt-
telt wird, von ihren Leidenſchaften beherrſcht und
von ihrem Eigennutz verblendet werden, ſowohl in
Anſehung ſeiner Ausfuͤhrung, als des davon gehoften
Nutzens eine bloße Chimaire bleiben wird.
Wenn man ſich auch nur oberflaͤchlich die Er-
forderniſſe eines ſolchen codicis iuris gentium poſi-
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