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Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.

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Vorbericht.
es sey ausdrücklich oder stillschweigend, von mehre-
ren Mächten Bestimmungen getroffen werden, die
in der Folge auf eine veränderte Handelsweise der-
selben Einfluß haben würden, wie in Ansehung so
mancher einzelner Puncte der Westphälische Friede
hier zum Beyspiel dienen kann; wie auch das System
der bewaffneten Neutralität davon bey einer anderen
Veranlassung ein Beyspiel gegeben hat.

Daß aber unsere Europäischen Völker je zu-
sammentreten sollten, um über den Umfang der
Rechte der Völker allgemeine positive Bestimmungen
zu machen, oder um die von einem Volk gemachte
declaration du droit des gens zu unterschreiben,
und so sich eines codicis iuris gentium positivi zu
vergleichen, das dünkt mir von aller Wahrscheinlich-
keit entblößet zu seyn, und in die Reihe des Projects
eines ewigen Friedens zu gehören, das, wie oft
auch die alten Ideen wieder aufgewärmt und unter
verändertem bald lichteren bald dunkleren Gewande
wieder dem Publicum dargestellt werden, höchstens
nur ein lieblicher Traum ist, mit dem man sich einige
müssige Augenblicke hindurch angenehm unterhalten
kann, der aber so lange Menschen Menschen bleiben,
so lange sie, wie sehr auch immer an der äußeren
Schale ihrer Staatsverfassung gekünstelt und gerüt-
telt wird, von ihren Leidenschaften beherrscht und
von ihrem Eigennutz verblendet werden, sowohl in
Ansehung seiner Ausführung, als des davon gehoften
Nutzens eine bloße Chimaire bleiben wird.

Wenn man sich auch nur oberflächlich die Er-
fordernisse eines solchen codicis iuris gentium posi-

tivi

Vorbericht.
es ſey ausdruͤcklich oder ſtillſchweigend, von mehre-
ren Maͤchten Beſtimmungen getroffen werden, die
in der Folge auf eine veraͤnderte Handelsweiſe der-
ſelben Einfluß haben wuͤrden, wie in Anſehung ſo
mancher einzelner Puncte der Weſtphaͤliſche Friede
hier zum Beyſpiel dienen kann; wie auch das Syſtem
der bewaffneten Neutralitaͤt davon bey einer anderen
Veranlaſſung ein Beyſpiel gegeben hat.

Daß aber unſere Europaͤiſchen Voͤlker je zu-
ſammentreten ſollten, um uͤber den Umfang der
Rechte der Voͤlker allgemeine poſitive Beſtimmungen
zu machen, oder um die von einem Volk gemachte
déclaration du droit des gens zu unterſchreiben,
und ſo ſich eines codicis iuris gentium poſitivi zu
vergleichen, das duͤnkt mir von aller Wahrſcheinlich-
keit entbloͤßet zu ſeyn, und in die Reihe des Projects
eines ewigen Friedens zu gehoͤren, das, wie oft
auch die alten Ideen wieder aufgewaͤrmt und unter
veraͤndertem bald lichteren bald dunkleren Gewande
wieder dem Publicum dargeſtellt werden, hoͤchſtens
nur ein lieblicher Traum iſt, mit dem man ſich einige
muͤſſige Augenblicke hindurch angenehm unterhalten
kann, der aber ſo lange Menſchen Menſchen bleiben,
ſo lange ſie, wie ſehr auch immer an der aͤußeren
Schale ihrer Staatsverfaſſung gekuͤnſtelt und geruͤt-
telt wird, von ihren Leidenſchaften beherrſcht und
von ihrem Eigennutz verblendet werden, ſowohl in
Anſehung ſeiner Ausfuͤhrung, als des davon gehoften
Nutzens eine bloße Chimaire bleiben wird.

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tivi
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[VII/0011] Vorbericht. es ſey ausdruͤcklich oder ſtillſchweigend, von mehre- ren Maͤchten Beſtimmungen getroffen werden, die in der Folge auf eine veraͤnderte Handelsweiſe der- ſelben Einfluß haben wuͤrden, wie in Anſehung ſo mancher einzelner Puncte der Weſtphaͤliſche Friede hier zum Beyſpiel dienen kann; wie auch das Syſtem der bewaffneten Neutralitaͤt davon bey einer anderen Veranlaſſung ein Beyſpiel gegeben hat. Daß aber unſere Europaͤiſchen Voͤlker je zu- ſammentreten ſollten, um uͤber den Umfang der Rechte der Voͤlker allgemeine poſitive Beſtimmungen zu machen, oder um die von einem Volk gemachte déclaration du droit des gens zu unterſchreiben, und ſo ſich eines codicis iuris gentium poſitivi zu vergleichen, das duͤnkt mir von aller Wahrſcheinlich- keit entbloͤßet zu ſeyn, und in die Reihe des Projects eines ewigen Friedens zu gehoͤren, das, wie oft auch die alten Ideen wieder aufgewaͤrmt und unter veraͤndertem bald lichteren bald dunkleren Gewande wieder dem Publicum dargeſtellt werden, hoͤchſtens nur ein lieblicher Traum iſt, mit dem man ſich einige muͤſſige Augenblicke hindurch angenehm unterhalten kann, der aber ſo lange Menſchen Menſchen bleiben, ſo lange ſie, wie ſehr auch immer an der aͤußeren Schale ihrer Staatsverfaſſung gekuͤnſtelt und geruͤt- telt wird, von ihren Leidenſchaften beherrſcht und von ihrem Eigennutz verblendet werden, ſowohl in Anſehung ſeiner Ausfuͤhrung, als des davon gehoften Nutzens eine bloße Chimaire bleiben wird. Wenn man ſich auch nur oberflaͤchlich die Er- forderniſſe eines ſolchen codicis iuris gentium poſi- tivi

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Zitationshilfe: Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/martens_voelkerrecht_1796/11>, abgerufen am 23.11.2024.