Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.des Hutmacher-Handwercks. lassen. Aber wieder auff den ersten Fall, nehm-lich des clausulirten Ceremoniels zukommen, so ist bekannt, daß alle Spanische Grandes sich vor ihrem König, wenn sie mit ihm reden, bede- cken mögen, wiewohl mit diesem Unterschied, daß die Grandes von dem ersten Rang mit diesen Worten von dem König zum Grandat erhoben werden: Bedecket euch/ und vor die Eurigen; auff welche Worte sie den besonderen Vortheil haben, daß sie ihre hohe Würde auff ihre Erben fortsetzen können. Die Graudes vom andern Rang haben zwar auch die Genade, daß ihnen der König sich zu bedecken befiehlet, doch saget der König nichts mehr dabey; dahero wenn sie sterben/ auch das Grandat mit ihnen abstirbt, und weiter nicht in die Familia fort erbet, Die Grandes des dritten Rangs dürffen sich nicht e- her decken, biß der König geredet hat. Welcher gestalt hoher Potentaten Gesandte, Häu-
des Hutmacher-Handwercks. laſſen. Aber wieder auff den erſten Fall, nehm-lich des clauſulirten Ceremoniels zukommen, ſo iſt bekannt, daß alle Spaniſche Grandes ſich vor ihrem Koͤnig, wenn ſie mit ihm reden, bede- cken moͤgen, wiewohl mit dieſem Unterſchied, daß die Grandes von dem erſten Rang mit dieſen Worten von dem Koͤnig zum Grandat erhoben werden: Bedecket euch/ und vor die Eurigen; auff welche Worte ſie den beſonderen Vortheil haben, daß ſie ihre hohe Wuͤrde auff ihre Erben fortſetzen koͤnnen. Die Graudes vom andern Rang haben zwar auch die Genade, daß ihnen der Koͤnig ſich zu bedecken befiehlet, doch ſaget der Koͤnig nichts mehr dabey; dahero wenn ſie ſterben/ auch das Grandat mit ihnen abſtirbt, und weiter nicht in die Familia fort erbet, Die Grandes des dritten Rangs duͤrffen ſich nicht e- her decken, biß der Koͤnig geredet hat. Welcher geſtalt hoher Potentaten Geſandte, Haͤu-
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des Hutmacher-Handwercks.
laſſen. Aber wieder auff den erſten Fall, nehm-
lich des clauſulirten Ceremoniels zukommen, ſo
iſt bekannt, daß alle Spaniſche Grandes ſich
vor ihrem Koͤnig, wenn ſie mit ihm reden, bede-
cken moͤgen, wiewohl mit dieſem Unterſchied,
daß die Grandes von dem erſten Rang mit dieſen
Worten von dem Koͤnig zum Grandat erhoben
werden: Bedecket euch/ und vor die Eurigen;
auff welche Worte ſie den beſonderen Vortheil
haben, daß ſie ihre hohe Wuͤrde auff ihre Erben
fortſetzen koͤnnen. Die Graudes vom andern
Rang haben zwar auch die Genade, daß ihnen
der Koͤnig ſich zu bedecken befiehlet, doch ſaget
der Koͤnig nichts mehr dabey; dahero wenn ſie
ſterben/ auch das Grandat mit ihnen abſtirbt,
und weiter nicht in die Familia fort erbet, Die
Grandes des dritten Rangs duͤrffen ſich nicht e-
her decken, biß der Koͤnig geredet hat.
Welcher geſtalt hoher Potentaten Geſandte,
bey ſolennen Audienzien an andern Hoͤfen ſich
zu bedecken, und ſolcher geſtalt ihr Anbringen
zu thun pflegen, ſolches iſt nicht allein aus der
taͤglichen Erfahrung bekannt, ſondern auch
weitlaͤufftig mit gar vielen rationibus und Ex-
emplis bey unterſchiedlichen Authoribus, vor-
nehmlich in des Herrn von Wicqueforts Ambaſ-
ſadeur zu ſehen, und iſt hieher nicht zu ziehen des
Tyranniſchen Draculæ Waywodens in Sieben-
buͤrgen ſeine wieder das Voͤlcker-Recht lauffende
That, da er denen an ihn von der Ottomanni-
ſchen Pforte geſandten Legatis, weil ſie ihre
Haͤu-
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