Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite
Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs.
I. Punct.

BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will.

II. Punct.
Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.
Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs.
I. Punct.

BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will.

II. Punct.
Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.
<TEI>
  <text>
    <front>
      <div>
        <pb facs="#f0009"/>
      </div>
      <div>
        <head>Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>I. Punct.</head><lb/>
        <p>BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen /                      Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das                      Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will.</p>
      </div>
      <div>
        <head>II. Punct.</head><lb/>
        <l>Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein                      Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd                      Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der                      Kirchen erhalten werden. Fol. 8. &amp; deinceps.</l>
        <l>Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem                      Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd                      zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt                      auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20.</l>
        <l>Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem                      Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der                      verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß /                      daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach.</l>
        <l>Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.</l>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[0009] Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs. I. Punct. BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will. II. Punct. Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/9
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/9>, abgerufen am 24.11.2024.